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   BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17   

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https://dejure.org/2017,46245
BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 (https://dejure.org/2017,46245)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 311b Abs 1 BGB
    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: Verschweigen einer Kaufpreiserhöhungsabsicht; Abbruch der Vertragsverhandlungen trotz Kenntnis vom Abschluss eines Finanzierungsvertrags durch den Kaufinteressenten

  • IWW

    § 311b BGB, § 286 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1
    Abbruch von Vertragsverhandlungen vor Beurkundung und Treuepflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei einem Grundstückskaufvertrag; Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund schwerwiegender Treuepflichtverletzung; Mangelnde Offenbarung des Vorbehalts einer Kaufpreiserhöhung gegenüber ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Culpa in contrahendo

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 311b Abs. 1
    Keine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen aufgrund kurzfristiger Erhöhung des Kaufpreises durch Grundstücksverkäufer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftet der Verkäufer einer Immobilie auf Schadensersatz, wenn er während der Verkaufsverhandlungen des Kaufpreis erhöht; §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b Abs. 1, 280 BGB???

  • rewis.io

    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: Verschweigen einer Kaufpreiserhöhungsabsicht; Abbruch der Vertragsverhandlungen trotz Kenntnis vom Abschluss eines Finanzierungsvertrags durch den Kaufinteressenten

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 311 b Abs. 1
    Keine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung bei fehlender Offenbarung eines Vorbehalts der Kaufpreiserhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 311b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei einem Grundstückskaufvertrag; Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund schwerwiegender Treuepflichtverletzung; Mangelnde Offenbarung des Vorbehalts einer Kaufpreiserhöhung gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de

    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag: Verschweigen einer Kaufpreiserhöhungsabsicht; Abbruch der Vertragsverhandlungen trotz Kenntnis vom Abschluss eines Finanzierungsvertrags durch den Kaufinteressenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Haftung für Aufwendungen in Erwartung des Vertragsabschlusses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Grundstück verkauf ich teurer...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geplatzter Immobilienverkauf: Keine Haftung des Verkäufers wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abbruch der Vertragsverhandlungen: Keine Haftung des Verkäufers?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Aufwendungen in Erwartung eines Grundstückskaufvertrages

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer eine Immobilie zu erwerben beabsichtigt, sollte beachten, dass vor der Beurkundung des Kaufvertrags

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abstandnahme von Grundstücksverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Grundstücksverkäufers, wenn er Abstand vom Verkauf nimmt

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 241, 280, 311, 311 b BGB
    Keine vorvertragliche Pflichtverletzung bei Erhöhung des Kaufpreises

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "caution - enter at your own risk”

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abbruch von Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung des Kaufpreises bei Grundstückskaufverträgen bis zur Beurkundung möglich! (IMR 2018, 68)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 205
  • DNotZ 2018, 279
  • NZM 2018, 295
  • VersR 2018, 245
  • WM 2018, 688
  • BauR 2018, 541
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2012 - V ZR 182/11

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Haftung der vollmachtlos

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Eine solche ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8 mwN).

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Eine solche ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8 mwN).

    Ein solcher Zwang liefe dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwider, nach der wegen der objektiven Eigenart des Vertragsgegenstandes eine Bindung ohne Einhaltung der Form verhindert werden soll (Senat, Urteil vom 29. März 1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1884, 1885; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    a) Die Beweiswürdigung des Tatrichters kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (Senat, Urteil vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 25).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    a) Die Beweiswürdigung des Tatrichters kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (Senat, Urteil vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 25).
  • BGH, 12.06.1975 - X ZR 25/73
    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67

    Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages -

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteile vom 6. Februar 1969 - II ZR 86/67, WM 1969, 595, 597, vom 12. Juni 1975 - X ZR 25/73, WM 1975, 923, 924 und vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78, BGHZ 76, 343, 349).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 119/20

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Unzutreffende öffentliche Äußerung über

    Im Rahmen der Privatautonomie hat nämlich jede Partei bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertrag Abstand zu nehmen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, ZfIR 2018, 98 Rn. 5; BGH, Urteil vom 22. Februar 1989 - VIII ZR 4/88, ZIP 1989, 514, 515).

    Bis dahin sind die späteren Vertragsparteien nicht gebunden und können von dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch im Notartermin Abstand nehmen, ohne sich - von dem Ausnahmefall einer besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzung abgesehen - schadensersatzpflichtig zu machen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, ZfIR 2018, 98 Rn. 5 ff.; Urteil vom 9. November 2012 - V ZR 182/11, NJW 2013, 928 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 22.02.2024 - 22 U 29/23

    Wann geht ein per beA verschicktes Schreiben zu?

    Dies liefe dem Zweck der Formvorschrift zuwider, BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, juris Rn. 14. Auch der Vorbehalt einer Erhöhung des Kaufpreises - bei grundsätzlicher Abschlussbereitschaft - führt nicht zu einem Anspruch gem. §§ 311, 280 BGB (vgl. BGH a.a.O. Rn. 10).
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Zwar kann die Beweiswürdigung des Tatrichters von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht sich dem Gebot des § 286 ZPO entsprechend mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17, DNotZ 2018, 279 Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 29.11.2023 - 22 U 60/23

    Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen; Grundstückskaufvertrag

    Dies stünde im Widerspruch zum Zweck der Formvorschrift (zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, Rn. 14, juris).

    Eine besonders schwere Treuepflichtverletzung ist beispielsweise beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, Rn. 6, juris).

  • LG Köln, 11.04.2019 - 2 O 202/18

    Verhandlungen können ohne triftigen Grund abgebrochen werden!

    Bei Verhandlungen über form- oder genehmigungsbedürftige Verträge besteht zur Vermeidung eines auch nur mittelbaren Zwangs zum Vertragsschluss ein Schadensersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß (Palandt-Grüneberg, aaO; BGH v. 13.10.2017 - V ZR 11/17, Rn 6).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde -

    Das Verfassungsgericht überprüft die Beweiswürdigung des Tatrichters - entsprechend des revisionsgerichtlichen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.) - nur darauf, ob das Gericht sich gem. § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • OLG Brandenburg, 29.11.2019 - 7 U 86/19

    Verletzung vorvertraglicher Pflichten

    Danach ergibt sich insbesondere keine Haftung daraus, wenn der Vertragspartner bei grundsätzlich vorhandener Abschlussbereitschaft mit anderen Interessenten zu günstigeren Konditionen einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 13.10.2017, V ZR 11/17, VersR 2018, 98).
  • OLG Köln, 27.08.2019 - 14 U 25/19

    Vereinbarung über die Übernahme von Stillstandskosten

    Eine solche ist bspw. beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft oder auch dann gegeben, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst verkaufsbereit war, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von dieser Bereitschaft abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH, Urteil vom 13.10.2017 - V ZR 11/17, DNotZ 2018, 279, m.w.N.).
  • VG München, 13.06.2022 - M 7 E 22.2825

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu einem Bürgerfest als Festwirt

    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (vgl. BGH, U.v. 13.10.2017 - V ZR 11/17 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BGH, U.v. 6.2.1969 - II ZR 86/67 - juris).
  • LG Schwerin, 18.02.2022 - 3 O 30/21

    Schadensersatz wegen Abbruchs von Vertragsanbahnungsgesprächen?

    Dies ist nicht allein schon deshalb der Fall, weil die Beklagte hier wusste, dass der Kläger im Hinblick auf den künftigen Vertragsschluss Aufwendungen tätig, um die eigene Finanzierung zu klären (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, Rdnr. 14; Palandt/Grüneberg, a.a.O. Rdnr. 32).
  • KG, 23.03.2021 - 7 U 168/19

    Schadensersatz wegen Abbruch von Vertragsverhandlungen über ein Bauvorhaben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2023 - 2 Sa 193/22

    Zugewiesener Beamter - Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

  • LG Konstanz, 13.01.2022 - A 11 S 19/21

    Verstoß einer Betreuerin gegen vorvertragliche Pflichten

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