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   BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02   

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https://dejure.org/2002,260
BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02 (https://dejure.org/2002,260)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - V ZR 118/02 (https://dejure.org/2002,260)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02 (https://dejure.org/2002,260)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Statthaftigkeit - Glaubhaftmachen - Beschwerdewert - Wertermittlung - Entscheidungserheblicher Beweisantrag - Rechtliches Gehör - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensgrundrecht - Offenkundiger Verstoß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde, Wertermittlung bei -

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; zu den Voraussetzungen der Zulassung der Revision (hier: Rüge der Übergehung eines Beweisantrags)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 543; ; ZPO § 544; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 543; ZPO § 544; GG Art. 103 Abs. 1
    Bei der Nichtzulassungsbeschwerde reicht Glaubhaftmachung des Werts der Beschwer aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3180
  • MDR 2002, 1389
  • VersR 2003, 342
  • WM 2002, 1898
  • WM 2002, 1899
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • OLG Hamburg, 28.12.2005 - 14 U 124/05

    Anpassung der Vergütung wegen Erhöhung der Stahlpreise auf dem Weltmarkt

    Das kommt zunächst in Betracht bei Divergenz, d.h. wenn in der angefochtenen Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02, WM 2002, 1811, 1812; Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899, 1900; zu dem gleichlautenden § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO : BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, WM 2002, 1567, 1568 m.w. Nachw. ; Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, WM 2002, 1896, 1898 m.w. Nachw.).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem

    Die Beschwerde ist unzulässig, weil der Beklagte nicht - wie geboten (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) - dargelegt und glaubhaft gemacht hat, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 ZPO).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 75/02, aaO; Beschl. v. 25. Juli 2002, V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, WM 2003, 259; BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002, aaO, 66; zu § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO: Senat, Beschl. v. 29. Mai 2002, V ZB 11/02, NJW 2002, 2473 f; Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, aaO; zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG: Senat, BGHZ 89, 149, 151).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung namentlich zuzulassen, wenn die anzufechtende Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers - insbesondere der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) - beruht, so daß nicht zweifelhaft ist, daß sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin der Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen würde (Senat, Beschl. v. 25. Juli 2002, aaO, 3181; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO; zu § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, aaO, 3030; zu § 80 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 OWiG: BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; Göhler/Seitz, OWiG, aaO, § 80 Rdn. 16a; zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO: BFH/NV 2002, 798, 799; 1474, 1475; Rüsken, DStZ 2000, 815, 819 f).

    Der Revision kommt auf diese Weise auch die Funktion zu, präsumtiv erfolgreiche Verfassungsbeschwerden vermeidbar zu machen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722, S. 104; Senat, Beschl. v. 25. Juli 2002, aaO; Wenzel, NJW 2002, 3353, 3356).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen gefordert hat, der Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte müsse "offenkundig" sein (Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, aaO, 3030, 3031; Beschl. v. 25. Juli 2002, aaO; krit. deshalb Scheuch/Lindner, NJW 2003, 728, 730; Rimmelspacher, LMK 2003, 11, 12), war damit kein zusätzliches Erfordernis geschaffen, sondern nur an die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Begründung eines Verfassungsverstoßes geforderte Qualität der Rechtsverletzung (vgl. etwa BVerfGE 42, 237, 241; 67, 90, 95; 73, 339, 366; 86, 133, 143; 87, 282, 286; BVerfG, NJW 1988, 1456; 2001, 3533) angeknüpft worden.

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