Rechtsprechung
BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 308 Nr 1 Halbs 1 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete Angebotsfortgeltung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Fortsetzungsklausel hinsichtlich eines Angebotes zur Übertragung einer Eigentumswohnung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit unbefristeter, widerruflicher Fortgeltungsklausel eines Wohnungskaufsangebots über die vereinbarte Bindungsfrist hinaus
- rewis.io
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete Angebotsfortgeltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 148; BGB § 152 S. 1
Wirksamkeit einer Fortsetzungsklausel hinsichtlich eines Angebotes zur Übertragung einer Eigentumswohnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksamkeit einer unbefristeten Fortgeltungsklausel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das verfristete Grundstückskaufangebot
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot unbefristet, aber widerrufbar: Klausel unwirksam! (IMR 2014, 258)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12
Denn soweit der Antragende nichts anderes äußert, deckt sich eine von ihm erklärte Bindungsfrist mit der dem Empfänger für die Annahme seines Angebots eingeräumten Frist (§ 148 BGB) mit der Folge, dass das Angebot mit dem Ablauf der Bindungsfrist erlischt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 15).Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht, die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen - insbesondere die Kaufpreiszahlung - sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung anzusehen (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 f. Rn. 1416).
- BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …
Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12
Zur Begründung hierfür verweist der Senat - um bloße Wiederholungen zu vermeiden - auf seine Entscheidung vom 7. Juni 2013 (V ZR 10/12, MDR 2013, 958 f. Rn. 1326), die eine inhaltsgleiche Erklärung betrifft. - OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11
Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des …
Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NotBZ 2012, 105 veröffentlicht ist, stellt fest, dass das Angebot den Klägern von den Beklagten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellt worden ist. - BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auszug aus BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12
Anderenfalls wäre das Angebot im Zeitpunkt der Annahme bereits erloschen gewesen, und zwar unabhängig davon, ob die Bindungsfrist von mehr als zwei Monaten wirksam ist (siehe dazu Senat, Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 21.01.2016 - III ZR 160/15
Notarhaftung bei Grundstücksgeschäft: Amtspflichtverletzung durch fehlenden …
c) Der Verschuldensvorwurf entfällt schließlich - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung - auch nicht deshalb, weil das Oberlandesgericht Dresden als Kollegialgericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2011 (14 U 1259/11, juris; insofern aufgehoben durch BGH, Teilurteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 12/12, juris) eine ähnliche Fortgeltungsklausel für wirksam gehalten hat.