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   BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03   

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BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1106)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2004 - V ZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1106)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - V ZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1106)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 166, 276 Fa, 281, 463 Satz 2 a.F.
    Offenbarungspflicht und Wissenszurechnung bei Einschaltung eines Maklers als Verhandlungsgehilfen

  • Prof. Dr. Lorenz

    Wissenszurechnung beim Verkauf einer mangelhaften Sache (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft Aufgabenübertragung")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Zulässigkeit einer wiedersprüchlichen Geltendmachung von Tatsachenvorträgen hinsichtlich einer möglichen Klagehäufung; Zurechnung des Verschweigens eines Fehlers des Erblassers durch dessen Sohn als Wissensvertreter oder Verhandlungsgehilfe; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Makler als Erfüllungsgehilfe

  • opinioiuris.de

    Schweigsamer Markler

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 281; ; BGB § 463 Satz 2 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 § 276 § 281 § 463 S. 2 (a.F.)
    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines Hauses beauftragten Maklers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung des Maklers auch mit Vertragsverhandlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mängelhaftung des Verkäufers bei Beauftragung eines Maklers mit Grundstücksverkauf: Zurechnung des Wissens des Verkäufers, des Maklers und des Sohnes des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung des Maklers auch mit Vertragsverhandlungen (IBR 2004, 1147)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1196
  • ZIP 2004, 1761 (Ls.)
  • MDR 2004, 1176
  • NZM 2004, 589
  • ZMR 2004, 830
  • WM 2005, 192
  • DB 2004, 2367
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Dem Erblasser wäre die Kenntnis des Sohnes als seines Verhandlungsgehilfen zuzurechnen (Senatsurt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, WM 1992, 441).

    Führt der Verkäufer die Vertragsverhandlungen nicht selbst, sondern überläßt sie einem Dritten (hier dem Makler), so haftet er einerseits für Verstöße gegen vorvertragliche Aufklärungspflichten, die sich der Dritte zu Schulden kommen läßt (Senatsurt. v. 8. November 1991, aaO), andererseits ist es ihm aber auch als eigenes Verschulden anzurechnen, wenn er den Dritten nicht über die Umstände informiert, die dem Käufer zu offenbaren sind.

    Der Gesichtspunkt der Aufgabenübertragung kommt als Grundlage der Wissenszurechnung nicht nur dann in Frage, wenn sie für den Einzelfall (BGHZ 83, 293; Senatsurt. v. 8. November 1991, aaO) erfolgt; auch eine allgemeine Aufgabenüberlassung kann Anlaß für die Zurechnung sein.

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Im weiteren Verfahren wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß ein Schadensersatzanspruch nicht nur nach § 463 Satz 2 BGB a.F., sondern, unabhängig davon, ob der Vertrag angefochten wurde, auch ein Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens wegen vorsätzlichen Verschuldens in Frage kommt (Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564).

    a) Der Schadensersatzanspruch nach § 463 Satz 2 BGB a.F. ist, anders als der daneben bestehende Anspruch auf Ersatz des Vertrauensinteresses wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (Senat, Urt. v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564), nicht darauf gerichtet, den Käufer so zu stellen, wie wenn der Fehler offenbart worden wäre.

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Käufer kann im Falle des § 463 Satz 2 BGB a.F. seinen Schaden zwar auf dieser Grundlage berechnen (Senat BGHZ 108, 156, 160).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Maßgeblich ist vielmehr der Ursachenzusammenhang zwischen dem Fehler und den Schadenspositionen, die Gegenstand des Anspruchs sind (für den Fall des § 463 Satz 2 BGB a.F.: Senatsurt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, WM 1995, 849).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Schadensersatzanspruch erfaßt die Kaufpreisdifferenz aus dem Weiterverkauf (60.000 EUR) und unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung (Senat BGHZ 114, 193; 143, 41) die frustrierten Aufwendungen (Verkaufs- und Vollzugskosten, Maklergebühr, Umzugskosten, Abstandszahlung an den Mieter, 30.596,95 DM); das gleiche gilt grundsätzlich für die durch die Finanzierung des Kaufpreises entstandenen Aufwendungen.
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Schadensersatzanspruch erfaßt die Kaufpreisdifferenz aus dem Weiterverkauf (60.000 EUR) und unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung (Senat BGHZ 114, 193; 143, 41) die frustrierten Aufwendungen (Verkaufs- und Vollzugskosten, Maklergebühr, Umzugskosten, Abstandszahlung an den Mieter, 30.596,95 DM); das gleiche gilt grundsätzlich für die durch die Finanzierung des Kaufpreises entstandenen Aufwendungen.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Senat hat sich hierauf für die Wissenszurechnung im Bereich öffentlich rechtlicher Organisationen (BGHZ 109, 327: Bürgermeister; BGHZ 117, 104, 106: Gemeindebediensteter unterhalb der Organebene) gestützt.
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Gesichtspunkt der Aufgabenübertragung kommt als Grundlage der Wissenszurechnung nicht nur dann in Frage, wenn sie für den Einzelfall (BGHZ 83, 293; Senatsurt. v. 8. November 1991, aaO) erfolgt; auch eine allgemeine Aufgabenüberlassung kann Anlaß für die Zurechnung sein.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Dem Tatbestand liegt zwar die gesetzliche Vermutung zugrunde, daß die Täuschung für den Vertragsschluß ursächlich wurde (Senatsurt. v. 7. Juli 1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735), ist es dem Käufer aber nicht gelungen, diese zu widerlegen, ist der Haftungsumfang mit derjenigen bei Zusicherung (§ 463 Satz 1 BGB) identisch.
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03
    Der Gesichtspunkt der arbeitsteiligen Organisation als Zurechnungsgrund (BGHZ 132, 30) ergänzt oder ersetzt den Ansatzpunkt der Aufgabenzuweisung für den von ihm erfaßten Bereich (juristische Personen und Organisationen).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 155/86

    Berichtigung von Tatbestandsberichtigungsbeschlüssen; Leistungsfreiheit des

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

    Selbst wenn der Klägerin die Kenntnisse ihres Lebensgefährten zuzurechnen sein sollten (zu den Voraussetzungen dafür: vgl. Senat, Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 120/03, NJW-RR 2004, 1196, 1197), hätte das nur im Verhältnis der Klägerin zum Verkäufer Er.    G.    Bedeutung, da dann dessen Inanspruchnahme auf Grund der Kenntnis der Klägerin von dem Sachmangel ausgeschlossen wäre (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10

    Grundstücksmakler: Verantwortlichkeit eines Hausverkäufers für ein arglistiges

    Eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht ist hierfür nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2004, 1196; Palandt / Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 166 RN 6).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07

    Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das

    Anders verhielten sich die Dinge lediglich dann, wenn die Beklagte ihren Sohn mit einer Generalvollmacht ausgestattet und ihm die Erledigung aller sie betreffenden Aufgaben als Repräsentant überlassen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1196, 1197).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14

    Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel;

    Da der Kaufpreis für die Einbauküche nicht zwingend mit dem Grundstückserwerb verbunden ist, stellen die Kosten für die Einbauküche keine frustrierten Aufwendungen dar, die im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des Schadensersatzes zu erstatten sind (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1196, zum Erwerb von Möbeln vom Mieter).
  • AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

    Die Zurechnung des Wissens eigener Mitarbeiter ist dabei insbesondere anerkannt, wenn eine Person durch ihren Geschäftsherrn eigenverantwortlich mit der Vorbereitung eines Geschäfts befasst wird ( BGH v. 14.05.2004 [V ZR 120/03] - Juris-Tz. 9 f; Schilken in Staudinger-BGB, Neubearbeitung 2014, § 166 BGB Rn. 4; Schubert in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2018, § 166 BGB Rn. 68).
  • OLG Koblenz, 16.11.2012 - 10 U 199/12

    Haftung des Maklers: Umfang der Schadenersatzpflicht des Maklers wegen

    Die von dem Landgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2004, 1196) ist insoweit, worauf die Berufung zutreffend hinweist, nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 24 U 28/17

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Erhebung einer aussichtslosen

    Anhaltspunkte dafür, dass der Vermittler D. von der Verkäuferin mit den Kaufvertragsverhandlungen beauftragt worden war, so dass eine Zurechnung von Verschulden oder Wissen nach § 166 BGB (analog) zu erfolgen hätte (vgl. BGH v. 14.05.2004, V ZR 120/03, Rn. 9f), sind ebenfalls weder dargetan noch ersichtlich.
  • OLG Hamm, 08.09.2011 - 27 U 36/11

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit

    Danach ist Wissensvertreter i. S. d. bisherigen Anwendung von § 166 BGB jeder, der nach der Organisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und ggfs. weiterzuleiten (BGHZ a. a. O. S 106 f; BGH NJW-RR 2004, 1196/1197).
  • OLG Schleswig, 07.04.2009 - 3 U 159/07

    Zurechnung der Kenntnis Dritter vom Mangel der Kaufsache

    Andere Kommentierungen verweisen aber zutreffend darauf, dass eine Ausnahme jedenfalls bei Arglist und im Fall des § 138 BGB zu machen sei (Soergel/Leptien, BGB , 13. Aufl. 1999, § 166 Rn. 6; Habermeier in Bamberger/Roth, BGB , 2. Aufl. 2007, § 166 Rn. 20) bzw. auch dann, wenn dem für den Verkäufer Handelnden die Vertragsangelegenheit wie einem Repräsentanten zur selbständigen Erledigung übertragen sei und soweit es um die Zurechnung der Kenntnis von Sachmängeln gehe (Palandt/Heinrichs, aaO., § 166 Rn. 7 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2004, 1196 und BGH NJW 1996, 1339 ).

    Demgegenüber ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass dann, wenn es um arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Grundstücksverkauf durch den Verkäufer geht, dieser Verkäufer sich durchaus das Wissen eines Verhandlungsvertreters - insbesondere bei arbeitsteilig organisierten Personen - zurechnen lassen muss, wenn dieser Verhandlungsvertreter in dem Verkaufsfall Angelegenheiten des Verkäufers in eigener Kompetenz zu erledigen und die dabei erlangten Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzugeben hat (BGH NJW-RR 2004, 1196 ff.; BGH NJW 1996, 1339 ff. und BGHZ 109, 327 ff.; OLG Köln NJW-RR 1993, 1170 ).

  • OLG Hamm, 28.11.2022 - 22 U 28/22

    Blindgänger; Blindgängerverdachtspunkt; Sachmangel; Arglist

    Beim Grundstückskauf ist dem Verkäufer gemäß § 166 Abs. 1 BGB (analog) das Wissen desjenigen zuzurechnen, der Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 02. Juni 1995 - V ZR 52/94 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 120/03 -, NJW-RR 2004, 1196).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Baudenkmals

  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 1 U 142/01

    Schadenersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln beim Kauf eines

  • BGH, 14.04.2016 - V ZR 142/15

    Schadenersatzbegehren bzgl. der Kosten für die Sanierung einer mangelhaften

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2013 - 21 U 113/12

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt: Rücktritt vom Vergleich möglich?

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 113/03

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - verbilligte Überlassung einer Wohnung -

  • LG Mainz, 13.01.2012 - 2 O 144/10

    Gebäude mit Asbest belastet: Makler haftet!

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