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   BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70   

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https://dejure.org/1972,7974
BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70 (https://dejure.org/1972,7974)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1972 - V ZR 125/70 (https://dejure.org/1972,7974)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1972 - V ZR 125/70 (https://dejure.org/1972,7974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht auf Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung - Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Verteilungsplan - Feststellung der Verteilungsmasse - Anspruch auf Befriedigung aus dem Erlös der Zwangsversteigerung im Falle des Erlöschens dinglicher Rechte - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1972, 1032
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.10.1919 - I 125/19

    Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.

    Auszug aus BGH, 23.06.1972 - V ZR 125/70
    Das ist jeder Beteiligte (§ 9 ZVG), der ein Recht auf Befriedigung aus dem Erlös hat, aber durch einen ändern nach dem Verteilungsplan verdrängt wird (RGZ 97, 61, 64).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung

    Sie können nach allgemeinen Grundsätzen mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) gerügt werden (vgl. Senat , Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 80/06, WM 2007, 745; Urt. v. 23. Juni 1972, V ZR 125/70, WM 1972, 1032; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 115 Anm. 3.1; § 113 Anm. 6.3).
  • BGH, 02.07.2013 - II ZR 293/11

    Haftung des Wirtschaftsprüfers: Informationspflichtverletzung bei Prüfung des

    Der Zurechnungszusammenhang von Folgen, die auf einer Pflichtverletzung des Schädigers beruhen und durch einen selbstständigen Entschluss des Geschädigten mitverursacht sind, bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen, wenn der Entschluss des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert ist und keine ungewöhnliche Reaktion auf die Schädigung darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - V ZR 125/70, NJW 1971, 1980, 1981; Urteil vom 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141; Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127; Urteil vom 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99, NJW 2001, 512, 513).
  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75

    Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine

    Die Kläger hätten zwar sofortige Beschwerde gegen die unrichtige Feststellung der Teilungsmasse einlegen können (BGH Urteil vom 23. Juni 1972 - V ZR 125/70 = WM 1972, 1032).
  • OLG Hamm, 15.04.1985 - 15 W 75/85

    Erinnerung gegen Festsetzung eines Teilungsplanes und Änderung der Teilungsmasse;

    Mit Recht hat das Landgericht die befristete Erstbeschwerde gegen die Feststellung der Verteilungsmasse für statthaft (BGH, WM 1972, 1032; allgemeine Meinung) und die Einlegung für fristgerecht angesehen.
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