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   BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15   

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https://dejure.org/2017,2676
BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15 (https://dejure.org/2017,2676)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2017 - V ZR 130/15 (https://dejure.org/2017,2676)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - V ZR 130/15 (https://dejure.org/2017,2676)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 BauGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 1 ErbbauV, §§ 1 ff ErbbauV
    Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur Schaffung von Wohnraum: Geltung der Anforderungen an einen städtebaulichen Vertrag; Erbbaurechtsvertrag mit Wohnungsbauunternehmen als ausschließlich privatrechtliches Rechtsverhältnis; Verwender ...

  • IWW

    § 11 BauGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 561 ZPO, § 11 Abs. 2 BauGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der in dem Erbbaurechtsvertrag enthaltenen Angebotsklausel im Rahmen einer AGB-rechtlichen Kontrolle

  • rewis.io

    Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur Schaffung von Wohnraum: Geltung der Anforderungen an einen städtebaulichen Vertrag; Erbbaurechtsvertrag mit Wohnungsbauunternehmen als ausschließlich privatrechtliches Rechtsverhältnis; Verwender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der in dem Erbbaurechtsvertrag enthaltenen Angebotsklausel im Rahmen einer AGB-rechtlichen Kontrolle

  • rechtsportal.de

    BauGB § 11 Abs. 2
    Bewertung der in dem Erbbaurechtsvertrag enthaltenen Angebotsklausel im Rahmen einer AGB-rechtlichen Kontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur Schaffung von Wohnraum: Geltung der Anforderungen an einen städtebaulichen Vertrag; Erbbaurechtsvertrag mit Wohnungsbauunternehmen als ausschließlich privatrechtliches Rechtsverhältnis; Verwender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuhänder formuliert Vertragsbedingungen vor: Wer ist als Verwender anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Treuhänder formuliert Vertragsbedingungen vor: Wer ist als Verwender anzusehen? (IBR 2017, 226)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an städtebaulichen Vertrag gelten auch bei Beauftragung eines Zwischenerwerbers! (IBR 2017, 220)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1540
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15
    Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 1. März 2013 (V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Wie der Senat in dem ersten Revisionsurteil vom 1. März 2013 (V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 47 bis 55) im Einzelnen dargelegt hat, ist die Klausel nur als Individualvereinbarung wirksam; einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle hielte sie dagegen nicht stand.

    Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817).

    Verwenderin der Klausel wäre die Treuhand aber dann, wenn sie über eine Vermittlungstätigkeit hinaus eigene Interessen verfolgt hätte und damit "echte" Vertragsbeteiligte gewesen wäre (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 20, 22).

    Sie sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen im ersten Berufungsurteil zu sehen, wonach die Treuhand nicht im Auftrag der Stadt gehandelt habe (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 46).

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15
    Das Berufungsurteil stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 561 ZPO), insbesondere kommt eine Unwirksamkeit der Angebotsklausel entsprechend § 11 Abs. 2 BauGB (vgl. zur Anwendbarkeit auch auf vor ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1998 abgeschlossene Verträge Senat, Urteil vom 29. November 2002 - V ZR 105/02, BGHZ 152, 93, 98) nicht in Betracht.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gelten die - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB normierten - Anforderungen an einen städtebaulichen Vertrag auch dann, wenn eine Kommune sich eines von ihr beauftragten Zwischenerwerbers bedient hat (Senat, Urteil vom 29. November 2002 - V ZR 105/02, BGHZ 153, 93, 96 f.).

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15
    cc) Die Tätigkeit der Treuhand dem Erblasser zuzurechnen, widerspräche auch dem Schutzzweck der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit durch eine Vertragspartei zu verhindern (BGH, Urteil vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332).
  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in

    Auszug aus BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15
    Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (Senat, Urteil vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817).
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

    Ziel der AGB-Kontrolle ist es, den Verwender an der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit zu seinen Gunsten zu hindern (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; BGH 27. Januar 2017 - V ZR 130/15 - Rn. 17) .
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