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   BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51   

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BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51 (https://dejure.org/1953,266)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1953 - V ZR 132/51 (https://dejure.org/1953,266)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1953 - V ZR 132/51 (https://dejure.org/1953,266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Staatsbeihilfen an an andere Länder übergegangene Kirchengemeinden - Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten bei Gebietsveränderungen - Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges aus dem Gesichtspunkt der Traditionsrechtsprechung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 339
  • NJW 1953, 1141
  • DVBl 1953, 511
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Dagegen haben der III. und IV. Zivilsenat in mehreren Entscheidungen Gelegenheit gehabt, zu der oben behandelten Rechtsprechung des Reichsgerichts Stellung zu nehmen (vgl. BGHZ 1, 369 und 3, 162 sowie das nicht veröffentlichte Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50).

    Indessen hat es diesen Gesichtspunkt nur als Anzeichen, nicht als tragenden Grund gewertet, so daß das Fehlen eines verwaltungsgerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Rechtsschutzes allein kein Argument für die Zulässigkeit des Rechtsweges sei (vgl. BGHZ 1, 378 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50] mit Hinweis auf RGZ 159, 147 und 166, 234; Stein-Jonas-Schönke, ZPO 17. Aufl Vorbem II B 3 vor § 1).

    Als Vertreter dieser Ansicht seien genannt: Ule, 10. Beiheft zur DRZ 1949, 11; Bachof, SJZ 383 und Busens Zeitschrift 64, 381; 65, 15; Boehmer, Grundlagen der bürgerlichen Rechtsordnung (1950) I, 241 ff, ins besondere 254, 289, 291, 292; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 5. Aufl S 41; Baumbach-Lauterbach 20. Aufl § 13 GVG Anm. 1 B; Wolff, ArchÖffR 76, 214 Note und JZ 1951, 636 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50]; Friesenhahn, DV 1949, 482; Klinger, Die Verordnung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Britischen Zone, 1950, S 68 ff; von Werder-Labs-Ortmann, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten S 57; Naumann, JZ 1951, 204.

    Der erkennende Senat tritt der Auffassung bei, die in den oben erwähnten Entscheidungen BGHZ 1, 369; 3, 162 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]und IV ZR 71/50 ausgesprochen ist.

    Der Vorbehalt des § 22 Abs. 3 BrMilRegVO Nr. 165 gilt demgemäß auch für eine zugunsten der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehende gewohnheitsrechtliche Norm (vgl. BGHZ 1, 377 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50]).

  • RG, 02.07.1925 - IV 377/24

    Rechtsweg; Ansprüche aus der Säkularisation

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Es verweist dabei auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, die sich an Entscheidungen des vormaligen preußischen Obertribunals anschloß, insbesondere auf die in RGZ 111, 211 und 165, 242 abgedruckten Erkenntnisse.

    Der Begriff decke deshalb nicht nur Streitigkeiten aus einem Privatrechtsverhältnis, schließe vielmehr auch solche Ansprüche, welche nach heutiger Auffassung auf öffentlichem Rechte beruhten, nicht schlechthin aus (so RGZ 111, 211 [213-215]).

    Dabei sind auch entgegen der Auffassung der Beklagten Klagen der Kirchen gegen ein Land ausgetragen worden, wozu nur auf die in RGZ 96, 31 und 111, 211 veröffentlichten Entscheidungen verweisen ist.

    Weiterhin hat das Reichsgericht vereinzelt zu erkennen gegeben, daß das Fehlen eines anderen geordneten Rechtsschutzverfahrens mit für die Zulassung des ordentlichen Rechtsweges spräche (vgl. z.B. RGZ 92, 314 und 111, 211, insbesondere 213 und 215).

  • RG, 17.01.1908 - III 248/07

    Wesen und Wirkungen bei Eingemeindung

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Die Verweisung des Berufungsgerichts auf die in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 abgedruckten Entscheidungen läßt nun deutlich erkennen, daß es die streitige Frage nach den Grundsätzen über die Behandlung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und Verbindlichkeiten bei Gebietsveränderungen und Eingemeindungen behandelt hat.

    Sie steht deshalb mit dem in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 vertretenen Grundsatz nicht in Widerspruch.

    Denn in diesem Punkte bezieht sich die Revision zu Unrecht auf die in RGZ 68, 213; 68, 370; 135, 313 abgedruckten Entscheidungen des Reichsgerichts.

  • RG, 29.02.1932 - VI 489/31

    Wird der ordentliche Rechtsweg für den privatrechtlichen Anspruch eines Kreises

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Für letztere sei von der Rechtsprechung stets ein Übergang ipso jure und ein unmittelbarer Rechtsanspruch gegen den neuen Rechtsträger angenommen worden (RGZ 135, 313 [317]; 68 213 [218]; 68, 370 [373]).

    Im Gegenteil sprechen sich RGZ 68, 370 [373] und 135, 313 [317] ausdrücklich dahin aus, daß bei der Abgabe von Teilen eines Gebietes dem Umstand, in welchem Gebietsteil ein Rechtsverhältnis seine Wurzel und seinen Sitz hat, durchaus Bedeutung zukommt, ob diesen Rechtsverhältnis beim abgebenden Gebiet verbleibt oder aus den Erwerber übergeht.

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob etwa diese Gesetzesbestimmungen und die Vorschrift des § 3 Abs. 1 der 3. DVO z GHG vom 19. März 1937 (RGBl 1, 303) eine Grundlage dafür bilden konnten, auch hinsichtlich des Übergangs öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse in Abweichung von der kraft Gesetzes eintretenden Regelung einen billigen Ausgleich der Interessen der beteiligten Gemeinwesen vorzunehmen (vgl. zu dieser Möglichkeit RGZ 135, 313 [317]).

  • RG, 12.05.1908 - III 412/07

    Einwirkung der Einverleibung von Teilen eines Landkreises durch eine

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Bei dem von Rechts wegen von selbst folgenden Übergang öffentlich-rechtlicher Vermögensrechte kommt einer Auseinandersetzung über diese Beziehungen lediglich die Bedeutung einer Feststellung der bereits kraft Gesetzes eingetretenen Rechtsfolgen der Neugliederung der Gebietskörperschaften zu zugleich mit der Aufgabe, erforderlichenfalls die Interessen der Beteiligten in billiger Weise auszugleichen (vgl. Dritte Anweisung vom 24. Januar 1929 zur Ausführung des preußischen Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927, GS S 211 -MinBlInVerw Sp 95- im Anschluß an RGZ 68, 370).

    Im Gegenteil sprechen sich RGZ 68, 370 [373] und 135, 313 [317] ausdrücklich dahin aus, daß bei der Abgabe von Teilen eines Gebietes dem Umstand, in welchem Gebietsteil ein Rechtsverhältnis seine Wurzel und seinen Sitz hat, durchaus Bedeutung zukommt, ob diesen Rechtsverhältnis beim abgebenden Gebiet verbleibt oder aus den Erwerber übergeht.

  • RG, 29.06.1933 - IV 70/33

    1. Gehen im Falle der Staatensukzession die sog. bezüglichen Schulden von Rechts

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Wenn in RGZ 141, 290 [294] sich der Satz findet, daß der Übergang der Schuld keinesfalls von Rechts wegen erfolge, so darf nicht übersehen werden, daß sich diese Entscheidung mit einer von einem Landkreis aufgenommenen Darlehnsschuld, also einer bürgerlich-rechtlichen Verbindlichkeit, befaßt.

    Während in diesem Falle sich der Übergang der privatrechtlichen Rechte und Verbindlichkeiten nach bürgerlichem Recht vollzieht (vgl. z.B. auch RGZ 141, 290; 155, 370), trifft dies für öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu.

  • RG, 26.11.1940 - VII 27/40

    1. Zum Begriff der (öffentlichrechtlichen) Widmung. 2. Setzt die Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Es verweist dabei auf die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, die sich an Entscheidungen des vormaligen preußischen Obertribunals anschloß, insbesondere auf die in RGZ 111, 211 und 165, 242 abgedruckten Erkenntnisse.

    Das Reichsgericht hat trotz der entgegenstehenden Auffassung des preußischen Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte (vgl. JW 1924, 73, 2081 Nr. 4, 2083 Bd PrPfarrarchiv Bd 13, 45; 76, 175) an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. z.B. RGZ 125, 186; 153, 333; 165, 242 und insbesondere die allgemeinen Ausführungen zu den Rechtsstreitigkeiten kraft "Überlieferung" in RGZ 166, 218; vgl. auch DR 1940, 2114 Nr. 16 und 1942, 903 Nr. 14).

  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Das Reichsgericht hat trotz der entgegenstehenden Auffassung des preußischen Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte (vgl. JW 1924, 73, 2081 Nr. 4, 2083 Bd PrPfarrarchiv Bd 13, 45; 76, 175) an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. z.B. RGZ 125, 186; 153, 333; 165, 242 und insbesondere die allgemeinen Ausführungen zu den Rechtsstreitigkeiten kraft "Überlieferung" in RGZ 166, 218; vgl. auch DR 1940, 2114 Nr. 16 und 1942, 903 Nr. 14).

    Das Reichsgericht hat auch dagegen Stellung genommen, als wolle es etwa mit seinem Grundsatz den Rechtszustand des Jahres 1877 ohne Rücksicht auf die weitere Entwicklung der Gesetzgebung unabänderlich festhalten (vgl. RGZ 166, 218, insbesondere 227, 228).

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 71/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Dagegen haben der III. und IV. Zivilsenat in mehreren Entscheidungen Gelegenheit gehabt, zu der oben behandelten Rechtsprechung des Reichsgerichts Stellung zu nehmen (vgl. BGHZ 1, 369 und 3, 162 sowie das nicht veröffentlichte Urteil vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 71/50).

    Der erkennende Senat tritt der Auffassung bei, die in den oben erwähnten Entscheidungen BGHZ 1, 369; 3, 162 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]und IV ZR 71/50 ausgesprochen ist.

  • RG, 08.01.1880 - IV 185/79

    Rechtswegeröffnung über Beiträge zum Kirchenbau

    Auszug aus BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
    Die behandelte Entscheidung führt weiter aus, daß für rechtliche, wenn auch, wenigstens nach heutiger Anschauung, im öffentlichen Rechte begründete Ansprüche auf Vermögenswerte Leistung zu kirchlichen Zwecken in bestimmter und ständiger Rechtsprechung, wie des vormaligen preußischen Obertribunals, so auch des Reichsgerichts, der ordentliche Rechtsweg zugelassen sei, soweit nicht besondere landesgesetzliche Vorschriften entgegenstanden (vgl. auch RGZ 1, 140; 5, 300; 6, 233; 7, 136).
  • RG, 22.09.1881 - IV 54/81

    Rechtsweg bei kirchlichen Lasten

  • RG, 19.05.1919 - IV 199/18

    1. Hat die Kabinettsorder vom 25. September 1834 die Bedeutung eines Gesetzes,

  • RG, 05.05.1882 - III 584/81

    Privatrechte auf bestimmte Kirchensitze und Kirchenstühle; Vorkommen solcher

  • RG, 04.07.1929 - IV 793/28

    1. Sind die auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhenden Leistungen eines

  • RG, 21.01.1937 - IV 237/36

    1. Kann ein dingliches Kirchenpatronat weiter bestehen, wenn eine durch den

  • RG, 29.09.1937 - V 262/36

    1. Traf bei selbständigen Gutsbezirken die öffentlich-rechtliche Verpflichtung

  • RG, 12.12.1881 - IV 769/81

    Sind Reformierte, welche ihren Wohnsitz innerhalb des Bezirkes einer nach

  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

  • BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51

    Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

  • BGH, 27.09.1951 - I ZR 47/51

    Umstellung steckengebliebener Banküberweisungen

  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

  • RG, 12.03.1918 - III 296/17

    Zulässigkeit des Rechtswegs für Streitigkeiten zwischen dem

  • BGH, 26.10.1950 - ARZ 1/50

    Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts

  • RG, 05.02.1925 - IV 419/24

    Kirchliche Bausachen; Rechtsweg

  • RG, 16.06.1922 - VII 591/21

    Erzwungene Geldbuße; Rechtsweg

  • RG, 05.03.1906 - IV 374/05

    Patronat. Rechtsweg.

  • RG, 09.01.1923 - VII 403/22

    Kleinbahn; Zustimmung des Wegeunterhaltungspflichtigen

  • RG, 04.06.1918 - III 62/18

    Freifahrt städtischer Beamter auf Straßenbahnen

  • RG, 27.06.1925 - IV 84/24

    Kirchenpatronat und Familienfideikommiß

  • RG, 13.01.1939 - VII 120/38

    Zur Frage der Haftpflichtversicherung von Anhängern an Zugmaschinen. Wann liegt

  • RG, 02.07.1932 - V 58/32

    1. Sind die Vorschriften der Notverordnung vom 5. Juni 1931 über die Gewährung

  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Betrifft der Rechtsstreit danach aber einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, so wäre der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Zuweisung an die ordentlichen Gerichte durch Gesetz erfolgt wäre oder eine gewohnheitsrechtliche Zuweisung angenommen werden könnte (BGHZ 1, 369 [378]; 9, 339).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

    vgl. etwa jeweils m. w. N.: RG, Urteile vom 12. Mai 1908 - III 412/07 -, RGZ 68, 370 (372 f.), und vom 29. Juni 1933 - IV 70/33 -, RGZ 141, 290 (293 f.); BGH, Urteil vom 8. Mai 1953 - V ZR 132/51 -, BGHZ 9, 239 (252 ff.); Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1985 - 2 OVG A 39/82 -, OVGE 38, 401 (402 ff.); Hassel, Rechtsfolgen kommunaler Gebietsreform (1975), S. 23 ff.; Schink, Rechtsnachfolge bei Zuständigkeitsveränderungen in der öffentlichen Verwaltung (1984), S. 69 ff.; kritisch: Dietlein, Nachfolge im öffentlichen Recht (1999), S. 487, 497 ff. und 539 ff.
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52

    Bestattungsunternehmer auf Friedhof

    Die insbesondere nach der Umgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit dem Jahre 1945 streitig gewordene Frage, ob die bisherige auf Überlieferung oder Gewohnheitsrecht gegründete (BGHZ 9, 339) Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für gewisse ihrer Natur nach öffentlichrechtliche Streitigkeiten fortbesteht, spielt hier demnach keine Rolle.
  • BGH, 20.11.1958 - III ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Vielmehr sind die aus einer behördlichen Tätigkeit der hier in Rede stehenden Art (Pockenschutzimpfung durch Amtsarzt) herrührenden Verbindlichkeiten derart orts- und sachgebunden und in dem betreffenden Gebiet "verwurzelt", daß sie im Falle staatsrechtlicher Gebietsveränderungen mangels besonderer darüber getroffener Regelungen allein dem Staatswesen zugerechnet werden müssen, das in diesem Gebiet die Aufgaben, deren Erfüllung die behördliche Tätigkeit diente, ebenso wie die mit diesen Aufgaben betrauten Behörden und das dazu gehörende Fiskalvermögen übernommen hat (vgl. dazu auch die Entscheidung des V. Zivilsenats in BGHZ 9, 339, 354 ff) [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51].
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Der Begriff "bezügliche Schuld" hat praktische Bedeutung hauptsächlich bei Staatensukzessionen (BGHZ 8, 169, 175 f; 9, 339, 353); eine solche liegt, wie bereits erwähnt, im Verhältnis zwischen Preußen und dem Beklagten nicht vor.
  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 47/54

    Berufsgärtner auf kirchlichem Friedhof

    Die Fortdauer der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Fall der - hier gegebenen - Zuständigkeit kraft Überlieferung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senates (BGHZ 9, 339).
  • BGH, 10.01.1956 - I ZR 44/54

    JEIA. Gerichtsbarkeit

    Selbst wenn man unterstellt, daß die Bundesrepublik das Vermögen der JEIA im Sinne dieser Vorschrift übernommen habe, könnte schon fraglich sein, inwieweit sie dann für auf öffentlichem Recht beruhende Verbindlichkeiten der JEIA einzustehen hätte (vgl. BGHZ 2, 212 [BGH 23.05.1951 - III ZR 89/50] ; 7, 88 [BGH 14.07.1952 - III ZR 37/51] ; 9, 355 [BGH 08.05.1953 - V ZR 132/51] ; RGZ 141, 290 [293 f]); keinesfalls kann sie auf Grund dieser Vorschrift für solche öffentlichrechtlichen Verbindlichkeiten der JEIA, die infolge unerlaubter Handlung (Amtspflichtsverletzung) entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.
  • BGH, 20.09.1955 - V ZR 202/54

    Rechtsmittel

    Soweit aber der Klage öffentlichrechtliche Tatbestände wie eine kirchliche Patronatsverpflichtung oder eine öffentlichrechtliche Widmung zu Grunde liegen, ist auf BGHZ 9, 339 zu verweisen.
  • BGH, 28.10.1959 - V ZR 70/58

    Kirchenbaulast

    An diesem Grundsatz der zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten kraft Überlieferung bat der Bundesgerichtshof festgehalten (BGHZ 9, 339, 343 = Verwaltungsrechtsprechung Bd. 5 S 777).
  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

    Ebensowenig bedarf es eines näheren Eingehens auf die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Zuweisung trotz der Generalklauseln der neueren Gesetzgebung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (hier § 22 BrMilRegVO Nr. 165) als weitergeltend angesehen hat (BGHZ 1, 396; 3, 162 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]; 9, 339 [BGH 07.05.1953 - IV ZR 240/52]mit Verweisungen).
  • BGH, 01.10.1959 - VII ZR 36/58

    Hebammengebühren. Rechtsweg

  • BGH, 16.01.1957 - V ZR 94/55

    Staatsgehalt linksrheinischer Pfarrer

  • BSG, 30.06.1965 - 4 RJ 103/62

    Ansprüche des Versicherungsträgers - Verwaltungsaktsbefugnis -

  • BGH, 14.10.1959 - IV ZR 71/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1953 - III ZR 174/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 86/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 2/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 3/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1955 - V ZR 43/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 134/61

    Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vergleichs unter Berücksichtigung einer

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