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   BGH, 04.02.2011 - V ZR 134/10   

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https://dejure.org/2011,5455
BGH, 04.02.2011 - V ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,5455)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2011 - V ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,5455)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - V ZR 134/10 (https://dejure.org/2011,5455)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 7 S 2 VermG, § 21b InVorG
    Restitutionsverfahren: Pflicht des Verfügungsberechtigen zur Herausgabe der Nutzungsentgelte bei Restitution des Grundstücks an einen der Anteilsberechtigten im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach dem Investitionsvorranggesetz

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 7 Abs. 7 S. 2; InVorG § 21b
    Anwendung von § 7 Abs. 7 S. 2 VermG bei Restitution des Grundstücks im Wege der vereinfachten Rückübertragung an einen von mehreren Berechtigten allein

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 7 S. 2 Vermögensgesetz (VermG) im Falle der Restitution eines Grundstückes im Wege vereinfachter Rückübertragung an einen von mehreren Berechtigten; Herausgabe eines vollständigen oder anteiligen Nutzungsentgeltes an einen anteilig ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe von Nutzungsentgelten bei vereinfachter Rückübertragung; Auskunftsanspruch; Auseinandersetzung bei mehreren Berechtigten

  • rewis.io

    Restitutionsverfahren: Pflicht des Verfügungsberechtigen zur Herausgabe der Nutzungsentgelte bei Restitution des Grundstücks an einen der Anteilsberechtigten im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach dem Investitionsvorranggesetz

  • ra.de
  • rewis.io

    Restitutionsverfahren: Pflicht des Verfügungsberechtigen zur Herausgabe der Nutzungsentgelte bei Restitution des Grundstücks an einen der Anteilsberechtigten im Wege der vereinfachten Rückübertragung nach dem Investitionsvorranggesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 7 Abs. 7 S. 2; InVorG § 21b
    Entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 7 S. 2 VermG im Falle der Restitution eines Grundstückes im Wege vereinfachter Rückübertragung an einen von mehreren Berechtigten; Herausgabe eines vollständigen oder anteiligen Nutzungsentgeltes an einen anteilig Berechtigten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe von Nutzungsentgelten, Vermögensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Restitution: Herausgabe der Nutzungsentgelte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1031
  • NVwZ-RR 2011, 468
  • NZM 2012, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2005 - V ZR 105/04

    Rechtsfolgen der Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten

    Auszug aus BGH, 04.02.2011 - V ZR 134/10
    b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG aber entsprechend anzuwenden, wenn die Restitution nicht durch einen Restitutionsbescheid des zuständigen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz, sondern im Wege der vereinfachten Rückübertragung durch einen Investitionsvorrangbescheid nach § 21b Abs. 1 Satz 1InVorG an den Berechtigten erfolgt (Urteil vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, ZOV 2005, 88, 89).

    Dem Urteil vom 25. Februar 2005 (V ZR 105/04, aaO) lag aber die zweite Fallgestaltung zugrunde, für die er eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG bejaht hat.

    In dem Fall, der dem von dem Berufungsgericht als Beleg angeführten Senatsurteil vom 25. Februar 2005 (V ZR 104/05, ZOV 2005, 88, 89) zugrunde lag, war das Grundstück zwar konkurrierenden Anmeldern durch einen Investitionsvorrangbescheid zu Miteigentum übertragen worden.

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    cc) Die danach an sich geltende regelmäßige Verjährungsfrist, die entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht durch die Ausschlussfrist nach § 6 Abs. 6a Satz 4 Halbsatz 2 VermG verdrängt wird (Senat, Urteile vom 25. Februar 2005 - V ZR 105/04, juris Rn. 19 und vom 4. Februar 2011 - V ZR 134/10, NJW-RR 2011, 1031 Rn. 26 für § 7 Abs. 8 VermG), wäre hier, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, abgelaufen.
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