Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,768
BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69 (https://dejure.org/1971,768)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1971 - V ZR 137/69 (https://dejure.org/1971,768)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1971 - V ZR 137/69 (https://dejure.org/1971,768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Wiederkaufrechts durch Zuschlag in der Zwangversteigerung - Wirkung eines im Grundbuch eingetragenen Wiederkaufsrechts gegenüber Dritten - Rechtsfolge eines durch eine Vormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts - Rang des Wiederkaufsrechts im Verhältnis zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 57, 356
  • NJW 1972, 537
  • MDR 1972, 313
  • DNotZ 1972, 349
  • DB 1972, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.09.1923 - III 871/22

    Steht das Wiederkaufsrecht nach § 20 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August

    Auszug aus BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69
    Es soll vor allem verhüten, daß der Siedler die mit Hilfe öffentlicher Mittel geschaffene Siedlungsstelle zum Gegenstand einer Spekulation herabdrückt und sich durch ihre Veräußerung in sachlich nicht gerechtfertigter Weise bereichert (vgl. RGZ 108, 226, 229).
  • RG, 28.04.1934 - V 6/34

    Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei

    Auszug aus BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69
    Das erloschene Recht setzt sich mit seinem alten Rechtsgehalt am Erlös fort (vgl. RGZ 144, 281, 284; OLG Königsberg, JW 1936, 2358).
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78

    Verwendungsersatz bei Wiederkauf

    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11

    Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines

    Insoweit setzt sich kraft der Surrogationswirkung des Zuschlags (BGH, Urteil vom 5. November 1976 - V ZR 5/75, WM 1977, 17, 18; vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, WM 2010, 806 Rn. 8) der vorgemerkte Auflassungsanspruch rangidentisch als vorgemerkter Übereignungsanspruch am Zwangsersteigerungserlös fort, der ein entsprechendes Anrecht auf die hoheitliche Erlöszuteilung begründet (ebenso infolge Anwendung von § 92 Abs. 1 ZVG BGH, Urteil vom 17. Dezember 1971 - V ZR 137/69, BGHZ 57, 356, 357; vom 23. Juni 1972 - V ZR 95/70, BGHZ 59, 94, 95, jeweils zum dinglichen Wiederkaufsrecht nach § 20 RSiedlG; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 891 unter II. 1.).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag

    Hängt der durch die Wiederkaufsabrede "bedingt" entstandene Rückübereignungsanspruch nur (noch) davon ab, daß der Wiederkaufsberechtigte die Wiederkaufserklärung abgibt, ist es für § 92 ZVG unerheblich, ob der Wiederkaufsberechtigte zum Zeitpunkt des Zuschlags diese Erklärung abgegeben hatte und ob er, wenn es daran fehlt, später noch dazu in der Lage war (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; vgl. auch RG WarnRspr 20 (1928) Nr. 135; OLG Bamberg JurBüro 1973, 665, 667; OLG Düsseldorf Rpfl 1991, 471).

    Für das gesetzliche Wiederkaufsrecht des § 20 Reichssiedlungsgesetz ist allgemein anerkannt, daß eine Zwangsversteigerung der Ansiedlerstelle eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift ist und damit den Wiederkaufsfall eintreten läßt (vgl. BGHZ 57, 356 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69] und dazu den bei Grell LM RSG Nr. 16 wiedergegebenen Sachverhalt; BGHZ 59, 94, 95; BGH, Urt. v. 29. Januar 1988 - V ZR 146/86, WM 1988, 672; Ehrenforth, RSG 1965 § 20 Anm. 6; Haack, RSG 1935, § 20 Anm. 4; Ponsick/Wenzel, RSG 3. Aufl. § 20 Anm. 4).

    Indem sie das Grundstück in der Zwangsversteigerung, die zwangsläufig zur Löschung der Vormerkung - und damit zur Entwertung des Wiederkaufsrechts - geführt hätte, selbst ersteigerte, hat sie auf ihr Wiederkaufsrecht auch nicht verzichtet (vgl. BGHZ 57, 356, 358) [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69], sondern allenfalls eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung getroffen (so auch Meiser, aaO. S. 801).

  • BGH, 07.07.1993 - XII ZR 35/92

    Endvermögen bei Vorbehalt eines Wiederkaufsrecht

    Soweit das Berufungsgericht eine weitere Beleihungsfähigkeit des Grundbesitzes angenommen hat, läßt das angefochtene Urteil, wie die Revision zu Recht beanstandet, die notwendigen Feststellungen dazu vermissen, wie die in Betracht kommenden Banken die Belastung des Grundbesitzes mit dem - durch Vormerkung nach § 883 BGB im Grundbuch gesicherten - Wiederkaufsrecht der Forstverwaltung unter Beleihungsgesichtspunkten bewerten (vgl. dazu MünchKomm/Wacke BGB § 883 Rdn. 34, Erman/Weitnauer BGB 8. Aufl. § 499 Rdn. 1; auch BGHZ 57, 356, 357) [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69].
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und

    Die Eintragung einer solchen Vormerkung ergibt aber nur für ein vertragliches Wiederkaufsrecht Sinn, denn das gesetzliche Wiederkaufsrecht entfaltet spätestens mit seiner Eintragung ohnehin die Wirkungen einer Vormerkung (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; 58, 395, 396; 59, 94, 95; 75, 288, 289).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 95/70

    Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts

    Der siedlungsrechtliche Wiederkaufsberechtigte ist deshalb nach § 92 ZVG aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen, soweit der Erlös nicht zur Befriedigung der vorgehenden Rechte dient (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1971, V ZR 137/69, BGHZ 57, 356 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch das zur Aufnahme in BGHZ vorgesehene Urteil des Senats vom 12. Mai 1972, V ZR 102/70).

    Bei der Bemessung dieses Wertes ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1971 (a.a.O. 257) ausgesprochen hat, von dem Interesse des Berechtigten auszugehen, das im Streitfall zu schätzen ist.

  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 102/70

    Wiederkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Wie der Senat in seinem in BGHZ 57, 356 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69] veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, stellt sich ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht als ein allen Regeln des Grundbuchrechts unterliegendes Recht mit dinglicher Wirkung dar.

    Das Wiederkaufsrecht bezweckt zwar die dauernde Erhaltung der Siedlerstelle im öffentlichen Interesse und die Verhinderung der Spekulation mit den unter Einsatz öffentlicher Mittel geschaffenen Siedlerstellen (vgl. BGH WM 1967, 134, 135; BGHZ 57, 358 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; Ponfick/Wenzel, RSG 3. Aufl. § 20 Anm. 2).

  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Insbesondere seine in Art. 79 Abs. 3 besonders geschützten Fundamentalnormen schaffen das Leitbild unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung (BVerfGE 7, 198, 206; 24, 236, 251; 34, 269, 280; 51, 1, 6; BVerfG NJW 1972, 537; 1987, 827 ; Schricker, Gesetzesverletzung und Sittenverstoß 1970, S 226).
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts

    Das gesetzliche Wiederkaufsrecht des Siedlungsunternehmens soll die Spekulation mit den unter Einsatz öffentlicher Mittel begründeten Ansiedlerstellen verhindern (Sering, bei Ponfick/Wenzel aaO S. 90; BGHZ 57, 356, 358 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; 58, 395, 396 f.).
  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 51/92

    Nichtannahme einer Revision - Rang einer eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    Da der Wertersatzanspruch (§ 92 Abs. 1 ZVG) den Berechtigten für sein Interesse an dem erloschenen Recht entschädigen soll (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; 59, 94, 97), steht dem Vormerkungsgläubiger der volle Wertersatz zu, wenn - wie im vorliegenden Falle - der (Rück-)Auflassungsanspruch schon vor dem Zuschlag unabhängig von einer Gegenleistung war (BGH, Urt. v. 14. April 1987 - IX ZR 237/86, ZIP 1987, 831, 833, 835).
  • LG Braunschweig, 10.02.1982 - 8 T 582/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht