Rechtsprechung
BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit über das Zustehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG; Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit über das Zustehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG; Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rewis.io
Wohnungseigentumsverfahren: Feststellung des kontradiktorischen Gegenteils nach Abweisung einer Klage auf Unterlassung eines Dachausbaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 3 ; BGB § 1004 Abs. 1
Rechtsstreit über das Zustehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG ; Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit zwischen Wohnungseigentümern - und der Unterlassungsanspruch aus dem Miteigentum
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch zwischen zwei Sondereigentümern
- mietrecht-dav.de , S. 50 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Unterlassungsansprüche gegen einen Mitwohnungseigentümer
Verfahrensgang
- AG Winsen, 19.09.2017 - 25 C 1091/16
- LG Lüneburg, 03.05.2018 - 1 S 129/17
- BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 419
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 06.02.2012 - 7 WF 17/12
Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18
Ist aber eine auf Unterlassung des Ausbaus gerichtete Klage des Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden, steht - als kontradiktorisches Gegenteil - fest, dass der Kläger zu einem Ausbau berechtigt ist und eine hierauf gerichtete Feststellungsklage gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1027 Rn. 7). - BGH, 29.06.2012 - V ZR 97/11
Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch gegen den Abbruch einer Mauer auf dem …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18
Ist aber eine auf Unterlassung des Ausbaus gerichtete Klage des Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden, steht - als kontradiktorisches Gegenteil - fest, dass der Kläger zu einem Ausbau berechtigt ist und eine hierauf gerichtete Feststellungsklage gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, NJW-RR 2012, 1027 Rn. 7). - BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15
Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18
Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nämlich keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, sondern nur eine gekorene Ausübungsbefugnis, d.h., der Verband kann die Geltendmachung der entsprechenden Individualansprüche der übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, ZMR 2018, 529 Rn. 8; Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 221/15, NJW-RR 2017, 260 Rn. 10). - BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16
Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen …
Auszug aus BGH, 10.01.2019 - V ZR 138/18
Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nämlich keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, sondern nur eine gekorene Ausübungsbefugnis, d.h., der Verband kann die Geltendmachung der entsprechenden Individualansprüche der übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, ZMR 2018, 529 Rn. 8;… Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 221/15, NJW-RR 2017, 260 Rn. 10).