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   BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17   

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https://dejure.org/2018,34597
BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17 (https://dejure.org/2018,34597)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2018 - V ZR 143/17 (https://dejure.org/2018,34597)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17 (https://dejure.org/2018,34597)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 906 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Unterlassungsanspruch wegen Geräuschimmissionen vom Nachbargrundstück: Unwesentliche Beeinträchtigung durch häusliches Musizieren eines Berufsmusikers; Untersagung des Musizierens in den Haupträumen des Hauses: Bestimmung der einzuhaltenden Ruhezeiten und der zulässigen ...

  • IWW

    §§ 1065, 1004, § 906 BGB, § 743 Abs. 2 BGB, § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 278 BGB, § 308 Abs. 1 ZPO, § 906 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 1 BImSchG, § 564 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 ZPO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 906, 1004
    Keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch häusliches Musizieren eines Berufsmusikers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Häusliches Musizieren in gewissen Grenzen zumutbar

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch wegen Geräuschimmissionen vom Nachbargrundstück: Unwesentliche Beeinträchtigung durch häusliches Musizieren eines Berufsmusikers; Untersagung des Musizierens in den Haupträumen des Hauses: Bestimmung der einzuhaltenden Ruhezeiten und der zulässigen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbarschaftsrecht: Inwieweit kann das häusliches Musizieren eines Berufsmusikers untersagt werden, § 1004 BGB ?

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906; BGB § 1004
    Nachbarrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit häuslichen Musizierens in einem Reihenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 ; BGB § 1004

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Trompetenspiel in einem Reihenhaus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    In diesen Grenzen ist Musizieren im Haus erlaubt

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Häusliches Musizieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Musizieren in der Nachbarschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der störende Nachbar - und der Unterlassungsanspruch gegen dessen Ehefrau

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Musizieren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lärmbelästigung durch Trompetenspiel aus Nachbarhaus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Trompeten im Reihenhaus erlaubt: Musizieren ist Lebensfreude

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit von Trompetenspiel in einem Reihenhaus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaft: Trompetenspiel im eigenen Reihenhaus darf nicht zu streng eingeschränkt werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Trompetenspielen im Reihenhaus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Störendes Trompetenspiel in einem Reihenhaus

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Musizieren zu Hause ist erlaubt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus müsse hingenommen werden

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Trompete spielender Nachbar - Üben erlaubt oder Ruhestörung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Musizieren zulässig - aber wie und wann?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hausmusik ist erlaubt - mit gewissen Grenzen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Das häusliche Musizieren - Trompete im Reihenhaus

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

  • verweyen.legal (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ist Trompete spielen im Reihenhaus erlaubt?

  • archive.fo (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.10.2018)

    "Es besteht kein Anspruch auf völlige Stille"

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 906, 1004 BGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus - Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Trompetenspiel in einem Reihenhaus? (IMR 2019, 34)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das "häusliche Musizieren" oder: Trompeter im Reihenhaus - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.10.2018" von Sebastian Henke, original erschienen in: NJW 2019, 777 - 778.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 773
  • MDR 2019, 23
  • NZM 2019, 86
  • VersR 2019, 303
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 9 U 32/05

    Wesentliche Geräuschimmissionen durch Klavierspielen

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Einerseits kann der musizierende Nachbar im Grundsatz nicht zur Einhaltung bestimmter Richtwerte verurteilt werden; ein unbefangenes Musizieren wäre nicht möglich, wenn leise Töne erlaubt, laute dagegen verboten würden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158).

    So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).

    Dies ließe nämlich außer Acht, dass Berufstätige, aber auch Schüler häufig gerade abends und am Wochenende Zeit für das Musizieren finden (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist, ob das Berufungsgericht die nötigen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen und bei ihrer Würdigung die zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkte zu Grunde gelegt hat (Senat, Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 252).

    bb) Aus diesen Gründen ist der Tatrichter, wenn es um die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen geht, gerade in Grenzbereichen gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von der Art und Intensität der Geräusche zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 31; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255; Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019 f.; st. Rspr.).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    (b) Da das häusliche Musizieren - wie das Berufungsgericht bei der Erörterung der auf das Dachgeschoss bezogenen Ansprüche selbst erkennt - einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.), sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen.

    aa) Regelungen zur Musikausübung in der Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage, die eine Ruhezeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr vorgeben, hat der Senat nur im Ausnahmefall als ermessensfehlerhaft angesehen; dabei hat er darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich seien (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.).

  • LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 20/03

    Wohnungseigentum: Beschränkung der Musikausübung eines Schlagzeugers

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Deshalb ist der Vortrag der Kläger, ihr im Haushalt lebender Sohn arbeite als Gleisbauer überwiegend nachts und schlafe tagsüber, unbeachtlich (vgl. auch LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447, 1448); vielmehr sind beim häuslichen Musizieren die üblichen Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit einzuhalten.

    So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).

  • LG Düsseldorf, 16.07.1991 - 24 S 730/90
    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Weil viele der üblichen Beschäftigungen und Tätigkeiten im häuslichen Rahmen mit Geräuschen verbunden sind und deren Vernehmlichkeit auf dem Nachbargrundstück besonders bei geschlossener Bauweise und unzureichendem Schallschutz unvermeidlich ist, kann völlige Stille nicht beansprucht werden; gerade Blasinstrumente sind unter solchen Wohnbedingungen für die direkten Nachbarn in aller Regel zu hören (vgl. für das Akkordeonspiel LG Kleve, DWW 1992, 26, 27).

    So hat etwa das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Reihenhausanlage Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr vorgegeben und zusätzlich das deutlich zu hörende Klarinetten- und Saxophonspiel auf zwei Stunden werktags sowie eine Stunde Sonntags beschränkt, während es eine zeitliche Begrenzung der letzteren Art für das nur stark gedämpft zu vernehmende Klavierspiel als entbehrlich angesehen hat (NJW-RR 1989, 1179 f.; vgl. ferner OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 05158; LG Frankfurt, WuM 1990, 287 f. [jeweils Klavier]; LG Kleve, DWW 1992, 26 [Akkordeon und Keyboard]; LG Flensburg, DWW 1993, 102 f. [Bratsche, Geige und Cello]; LG Nürnberg-Fürth, DWW 1992, 18 f. und LG Freiburg, NJOZ 2005, 1447 ff. [jeweils Schlagzeug]).

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Als mittelbarer Handlungsstörer wird angesehen, wer die Beeinträchtigung durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht und in der Lage ist, die unmittelbar auftretende Störung zu verhindern (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN).

    Weil der Schwerpunkt des Verhaltens der Beklagten zu 2 in einem Unterlassen liegt, würde die Beeinträchtigung nur dann durch ihre Willensbetätigung verursacht, wenn sie verpflichtet wäre, gegen das Musizieren des Beklagten zu 1 einzuschreiten (vgl. Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Ein Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen kann daher im Ergebnis nur durch eine tatrichterlich vorgegebene zeitliche Begrenzung herbeigeführt werden (vgl. zu einer auf das Rauchen auf übereinanderliegenden Balkonen bezogenen zeitlichen Gebrauchsregelung Senat, Urteil vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 16 ff.).

    bb) Aus diesen Gründen ist der Tatrichter, wenn es um die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen geht, gerade in Grenzbereichen gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von der Art und Intensität der Geräusche zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2015 - V ZR 110/14, NJW 2015, 2023 Rn. 31; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255; Urteil vom 8. Mai 1992 - V ZR 89/91, NJW 1992, 2019 f.; st. Rspr.).

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Aus dem Miteigentum der Beklagten zu 2 lässt sie sich nicht herleiten, weil der Beklagte zu 1 das gemeinsame Haus nicht aufgrund einer Gebrauchsüberlassung seitens der Beklagten zu 2 (dazu Senat, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99, BGHZ 144, 200, 204), sondern als Miteigentümer aus eigenem Recht nutzt (vgl. § 743 Abs. 2 BGB; vgl. zum Ganzen auch Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, juris Rn. 27 f.).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Schließlich ist für das auch im Verhältnis der Beklagten zu 2 zu den Klägern bestehende nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis anerkannt, das eine Zurechnung fremden Verschuldens gemäß § 278 BGB nicht stattfindet (vgl. Senat, Urteil vom 25. November 1964 - V ZR 185/62, BGHZ 42, 374, 380).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 138/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei Bruchteilseigentum: Abwendung der Wirkungen

    Auszug aus BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
    Aus dem Miteigentum der Beklagten zu 2 lässt sie sich nicht herleiten, weil der Beklagte zu 1 das gemeinsame Haus nicht aufgrund einer Gebrauchsüberlassung seitens der Beklagten zu 2 (dazu Senat, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99, BGHZ 144, 200, 204), sondern als Miteigentümer aus eigenem Recht nutzt (vgl. § 743 Abs. 2 BGB; vgl. zum Ganzen auch Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, juris Rn. 27 f.).
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.1989 - 25 O 359/89

    Unterlassungsanspruch eines Mitmieters wegen häufigen Musizierens

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 15 W 181/85

    Beschränkung des Musizierens durch Beschluß der Wohnungseigentümer

  • OLG Karlsruhe, 13.04.1988 - 6 U 30/87

    Anspruch gegen Nachbarn auf Unterlassung von Musizieren auf Nachbargrundstück;

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    Die dagegen auf die Anwendung des § 906 BGB abstellende Revisionserwiderung lässt bei ihrer gegenteiligen Sichtweise zudem bereits im Ausgangspunkt außer Betracht, dass nach der Rechtsprechung des hierfür zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs die Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung nach § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB (lediglich) der Abgrenzung zwischen den - unabhängig von der Ortsüblichkeit der Grundstücksnutzung - gemäß § 906 Abs. 1 BGB hinzunehmenden ("sozialadäquaten") Belästigungen im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis und den über eine bloße Belästigung hinausgehenden, körperliches Unbehagen hervorrufenden und deshalb wesentlichen Beeinträchtigungen dient (vgl. MünchKommBGB/Brückner, aaO Rn. 68 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 10, 14).
  • BGH, 24.11.2021 - VIII ZR 258/19

    Wohnraummiete: Mietmangel bei nach Abschluss des Vertrags eintretenden erhöhten

    Die Frage, ob Geräuschimmissionen im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlich sind, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und danach, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist, wobei die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung immer nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden kann (siehe etwa BGH, Urteile vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, NZM 2020, 811 Rn. 34; vom 27. November 2020 - V ZR 121/19, NZM 2021, 321 Rn. 10; vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 10; jeweils mwN).

    Dabei kann im Fall von Geräuschimmissionen aus dem häuslichen Bereich im Rahmen des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB gerade auch die Sozialadäquanz der störenden Tätigkeit zu berücksichtigen sein, um einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen herbeizuführen (siehe BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, aaO Rn. 14; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.; MünchKommBGB/Brückner, 8. Aufl., § 906 Rn. 68).

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    Zwar ist der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn es um die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen geht, gerade in Grenzbereichen gehalten, sich durch einen Ortstermin einen eigenen Eindruck von Art und Intensität des Lärms zu verschaffen (Senat, Urteil vom 5. Februar 1992 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 248, 255; Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 24 mwN).
  • OLG Braunschweig, 14.07.2022 - 8 U 166/21

    Unwesentlich störende Lichtreflexionen einer Solaranlage sind hinzunehmen

    Maßgeblich ist vielmehr ein Durchschnittsbenutzer des betroffenen Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit (sog. differenziertobjektiver Maßstab; vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17, Rn. 10 ff. - NJW 2019, 773).
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20

    Einfriedung eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks durch den

    Dieser Umstand allein bietet keine ausreichende Grundlage dafür, die Drittwiderbeklagte als (mittelbare) Handlungsstörerin (vgl. zu den Voraussetzungen Senat, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 4; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 8 mwN) oder als Zustandsstörerin (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 29. Februar 2008 - V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827 Rn. 6; Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NZM 2015, 256 Rn. 13 f. mwN) anzusehen.
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    - ob und inwiefern die TA Lärm - etwa hinsichtlich der Nutzung im Anwendungsbereich des BayFwG - unmittelbar und dann bindend als sog. normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (s.o.) anwendbar ist bzw. ob und inwiefern diese (bzw. ein anderes Regelwerk) - etwa hinsichtlich der Nutzung als reiner Vereinstreffpunkt oder als Örtlichkeit für rein gesellschaftliche Zwecken außerhalb des BayFwG - nur entsprechend bzw. als Orientierungshilfe im Sinne eines "groben Anhalts" herangezogen werden kann (speziell für die Nutzung eines Feuerwehrhauses als Dorfgemeinschaftshaus vgl. VG Hannover, B.v. 22.7.2004 - 12 B 2051/04 - juris Rn. 23; allgemein vgl. auch vgl. BVerwG, B.v. 27.1.1994 - 4 B 16.94 - NVwZ-RR 1995, 6 = juris Rn. 3; B.v. 6.8.2018 - 7 B 4.18 - juris Rn. 4 f.; BGH, U.v. 26.10.2018 - V ZR 143/17 - NJW 2019, 773 = juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2016, 204 = juris, Rn. 60; OVG NRW, U.v. 23.5.2018 - 4 A 2588/14 - juris Rn. 151),.
  • OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20

    Üble Gerüche durch Ziegenhaltung des Nachbarn: Anspruch auf Unterlassung der

    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Geruchsbeeinträchtigungen ist das Empfinden eines verständigen und daher auch andere öffentliche oder private Belange berücksichtigenden durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks in seiner durch Natur (zum Beispiel Wohngebiet), Gestaltung (zum Beispiel Einfach- oder Doppelverglasung) und Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegrundstück) geprägten konkreten Beschaffenheit, nicht jedoch das subjektive Empfinden oder die individuellen Lebensumstände des Gestörten (vgl. BGH NJW 99, 356; 04, 1037; 19, 773).

    Das Fehlen einer öffentlich rechtlichen notwendigen Genehmigung spricht, wenn auch nicht zwingend (BGH ZfIR 06, 104), für eine Wesentlichkeit, solange nicht feststeht, dass die störende Benutzung uneingeschränkt genehmigungsfähig ist (BGH NJW 19, 773; Palandt, a.a.O., § 906 Rn. 17).

  • OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19

    Muss der Nachbar die Haltung von Bienen dulden?

    Bei der Bewertung, ob eine Beeinträchtigung im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlich ist oder nicht, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen sowie darauf, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2019, 773 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 199/19

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

    ββ) Es trifft zwar zu, dass bei § 906 BGB auf die Sichtweise eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen ist und öffentlich-rechtliche Grenzwerte lediglich eine indizielle Bedeutung haben (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 13; Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91, NJW 1993, 925; Brückner in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 906 Rn. 21 und 73; Klimke in BeckOGK, Stand: 01.03.2022, § 906 BGB Rn. 83 ff.; Fritzsche in BeckOK BGB, Stand: 01.02.2022, § 906 Rn. 38 ff.; Roth in Staudinger, BGB (2020), § 906 Rn. 177; Thiel in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 96. EL September 2021, § 3 BImSchG Rn. 45).
  • OLG Schleswig, 11.09.2019 - 9 U 103/15

    Deckelung des Lärmpegels - Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt

    Die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Lärmbelästigung kann nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17, NJW 2019, 773 Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22

    Stickstoffgenerator

  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 1/20

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

  • AG Hamburg-St. Georg, 13.01.2022 - 924 C 114/18

    Minderung der Miete wegen einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück?

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 8 CE 21.2499

    Eilantrag gegen die Herstellung einer Erschließungsstraße durch Ausbau eines

  • OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen den Betreiber einer

  • LG Hamburg, 13.01.2023 - 311 S 5/22

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Mietminderung wegen Baulärms vom

  • LG Darmstadt, 20.10.2022 - 7 O 129/21

    Öffentliche Belange, namentlich Umweltschutz, sind bei der Beurteilung der

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