Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4538
BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11 (https://dejure.org/2012,4538)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V ZR 147/11 (https://dejure.org/2012,4538)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V ZR 147/11 (https://dejure.org/2012,4538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 5 WoEigG
    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers bei Einbeziehung von Vorjahresrückständen in die beschlossene Jahresabrechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung von Wohnungseigentümern zu einem erneuten Beschluss mit Stimmenmehrheit über bereits entstandene und noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 5
    Keine Beschlusskompetenz der WEG über in aktuelle Einzeljahresabrechnung aufgenommene Vorjahresrückstände

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussfassung über eine über die Abrechnungsspitze hinausgehende Jahresabrechnung ist nichtig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubeschluss über entstandene noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen; Jahresabrechnung; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers bei Einbeziehung von Vorjahresrückständen in die beschlossene Jahresabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; WEG § 28 Abs. 5
    Berechtigung von Wohnungseigentümern zu einem erneuten Beschluss mit Stimmenmehrheit über bereits entstandene und noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Neubegründung bereits entstandener Zahlungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht erfüllte Schulden in der WEG-Jahresrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein neuer Beschluss über bestehende Zahlungsverpflichtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen Ansprüche aus alten Abrechnungen nicht neu begründen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Beschluss über bereits beschlossene Zahlungsverpflichtung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zur Nichtigkeit eines Beschlusses

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Neuer Beschluss über bestehende Schuld ist nichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Neuer Beschluss über bestehende Schuld ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine zweite Beschlusskompetenz für Zahlungsrückstände

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Erwerberhaftung für Altschulden durch Beschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer dürfen Zahlungspflichten nicht durch Mehrheitsbeschluss neu begründen!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Was ist bei einer Verjährung von Hausgeldrückständen zu beachten // Wohnungseigentümer können nicht erneut alte Rückstände "beschließen"

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Beschluss ist keine Notenpresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz: Können bereits entstandene Ansprüche erneut begründet werden? (IMR 2012, 242)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2796
  • MDR 2012, 632
  • NZM 2012, 565
  • ZMR 2012, 642
  • WM 2013, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Dem entspricht es, dass der Beschluss über eine Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Haftung eines Wohnungseigentümers für die Rückstände seines Rechtsvorgängers nur durch Vereinbarung, nicht aber durch Mehrheitsbeschluss begründet werden kann (Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298).

    Daraus folgt, dass ein Beschluss, der zu einer solchen Haftung führt, mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig ist (vgl. Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166; insoweit noch offen gelassen in Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, aaO, S. 300).

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Dem entspricht es, dass der Beschluss über eine Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296).

    Dies gilt nicht nur für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO), sondern auch für Zahlungsverpflichtungen, die durch die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der Vorjahre begründet worden sind.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Denn ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist nichtig, soweit er Regelungen enthält, die nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung und den Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung einer Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss nicht zugänglich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 179).

    Daraus folgt, dass ein Beschluss, der zu einer solchen Haftung führt, mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig ist (vgl. Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166; insoweit noch offen gelassen in Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, aaO, S. 300).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Denn ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist nichtig, soweit er Regelungen enthält, die nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung und den Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung einer Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss nicht zugänglich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 179).

    Das aber fällt ebenso wenig in ihre Zuständigkeit wie die Begründung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Haftung eines Wohnungseigentümers durch Mehrheitsbeschluss (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 173).

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 89).
  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    (1) Soweit der Beschluss die Beklagten verpflichtet, rückständige Beiträge zu zahlen, die vor ihrem Eigentumserwerb fällig geworden und daher von dem Voreigentümer zu tragen sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. Januar 1987 - V ZB 3/86, BGHZ 99, 358, 360; Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201 ff.), folgt dies daraus, dass den Beklagten andernfalls eine nicht bestehende Erwerberhaftung auferlegt würde.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    (1) Soweit der Beschluss die Beklagten verpflichtet, rückständige Beiträge zu zahlen, die vor ihrem Eigentumserwerb fällig geworden und daher von dem Voreigentümer zu tragen sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. Januar 1987 - V ZB 3/86, BGHZ 99, 358, 360; Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201 ff.), folgt dies daraus, dass den Beklagten andernfalls eine nicht bestehende Erwerberhaftung auferlegt würde.
  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Hierfür dürfen sich die Ausführungen aber nicht lediglich mit einer Begründung für die Zulassung der Revision befassen; vielmehr muss aus den Gründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgehen (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN).
  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einer auf zwei selbständige Gründe

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Es ist nicht erforderlich, dass der Berufungskläger zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten Stellung nimmt; es genügt, dass der zu dem Hauptanspruch vorgebrachte Berufungsangriff auch den Nebenanspruch zu Fall bringt (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2007 - V ZB 154/06, NJW 2007, 1534 Rn. 12).
  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
    Fehlt den Wohnungseigentümern hinsichtlich solcher abrechnungsfremden Positionen die Kompetenz, Zahlungsverpflichtungen durch Mehrheitsbeschluss zu begründen, hat deren Aufnahme in die Jahresabrechnung die Nichtigkeit des darauf bezogenen Teils des Beschlusses zur Folge (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, NJW-RR 2011, 1383, 1384 Rn. 52).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11

    Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2004 - 3 Wx 65/04

    Zur Einbeziehung von Vorjahressalden und Rüchständen aus Abrechnungen früherer

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Zwar entsteht - hinsichtlich der die Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden sogenannten Abrechnungsspitze (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 mwN) - die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Eigentümern, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), im Innenverhältnis nicht bereits durch die Entstehung der Kosten und Lasten, sondern erst durch den - rechtswirksamen - Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230 ff.; Urteile vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, juris Rn. 53; vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 7; vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO; jeweils mwN), während der Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten seines Sondereigentums ohnehin selbst zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).
  • BGH, 14.07.2020 - XI ZR 553/19

    Erfassen des Hemmungstatbestands auch den Anspruch auf Rückzahlung nach

    Daher bedurfte es keiner gesonderten und ausdrücklich darauf bezogenen Begründung nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, WM 2013, 479 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 28 U 189/13

    Vergütungsvereinbarung, Stundensatz, Höhe

    Ausreichend für die Befassung und Entscheidungsbefugnis des Senats ist aber, dass der zum Hauptanspruch vorgebrachter Berufungsangriff der Beklagten auch den Nebenanspruch zu Fall bringen sollte (BGH, Urteil vom 09.03.2012 in NJW 2012, 2796; in NJW 2007, 1534).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    Der Senat hat, wenn auch erst nach Erlass des Berufungsurteils, entschieden, dass die Wohnungseigentümer nicht berechtigt sind, eine bereits bestehende Schuld durch Mehrheitsbeschluss erneut zu begründen und auf diese Weise den Lauf der Verjährungsfrist zu beeinflussen (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, ZfIR 2012, 365).

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Zutreffend ist auch, dass Beitragsrückstände nicht in die Jahresabrechnung gehören (vgl. Senat, Urteile vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NZM 2012, 565 Rn. 6 ff.; vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, ZWE 2012, 373 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den

    Hinsichtlich der Anfechtung zu TOP 4 ist auf das Urteil des Senats vom 9. März 2012 hinzuweisen (V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 f.).

    Danach sind Jahresabrechnungen insoweit nichtig, als sie Rückstände früherer Jahre einbeziehen und neu begründen; die Nichtigkeitsfolge tritt allerdings nur für den davon betroffenen Teil der Gesamt- bzw. Einzelabrechnung ein (Senat, Urteile vom 9. März 2012, aaO Rn. 13 aE und vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 ff.).

  • BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen

    Im Zweifel ist ohnedies nicht anzunehmen, dass das Berufungsgericht beabsichtigt hat, die Nebenforderungen von der Hauptforderung zu trennen (vgl. BGH Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 - NJW 2012, 2796 Rn. 14).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Diese ist auf die Abrechnung der Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt (vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

    Vorstehende Abänderung des landgerichtlichen Urteils bezüglich der Nebenforderungen ist dem Senat auch ohne konkreten Berufungsangriff möglich (BGH in NJW 2012, 2796).
  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. LG Dortmund 1 S 233/13; 1 S 47/14; 1S 462/14; 1 S 210/14) sind in die Jahresabrechnungen die von den Eigentümern geschuldeten Soll-Vorauszahlungen einzustellen, nicht hingegen die geleisteten tatsächlichen Ist-Zahlungen (vgl. dazu grundsätzlich BGH V ZR 147/11 v. 09.03.2012 und V ZR 171/11 v. 03.06.2011).
  • OLG München, 06.09.2012 - 32 Wx 32/12

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen Kostenverteilungsvorschrift der

  • LG Frankfurt/Main, 25.10.2018 - 13 S 68/18

    Soll mit der Jahresabrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im

  • LG Dortmund, 24.06.2014 - 1 S 18/13

    Jahresabrechnung deckelt den Anspruch aus dem Wirtschaftsplan!

  • LG Dortmund, 10.01.2017 - 1 S 199/16

    Prozessführungsermächtigung in Teilungserklärung gilt für den jeweils aktuellen

  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12

    Anforderungen an die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten

  • BGH, 18.04.2023 - II ZR 37/22

    Dolo-agit-Einwand eines Gesellschafters gegen die Inanspruchnahme aus einem

  • BGH, 13.02.2020 - V ZR 29/15

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer auf

  • AG Lüneburg, 29.03.2016 - 39 C 295/15

    Kein Beschluss über Jahresabrechnung unter Vorbehalt!

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung

  • OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Gesamtpreisangabe beim Abschluss von Werbeverträgen

  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 13 S 57/19

    Einzelabrechnungen berücksichtigen nur tatsächliche Zahlungen: Nichtig!

  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14

    Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

  • LG Frankfurt/Main, 04.02.2021 - 13 S 61/20

    Keine Beschlusskompetenz für Novation der Forderungen aus dem Wirtschaftsplan

  • AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21

    Jahresabrechnung muss rechnerisch schlüssig sein/ Keine Sonderumlage ohne Angabe

  • AG Saarbrücken, 21.03.2019 - 36 C 407/18

    Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht