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   BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09   

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https://dejure.org/2009,3004
BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09 (https://dejure.org/2009,3004)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2009 - V ZR 15/09 (https://dejure.org/2009,3004)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - V ZR 15/09 (https://dejure.org/2009,3004)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 Abs. 9, VerkFlBerG § 3 Abs. 1 u. 2; VermG § 5 Abs. 1
    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch Restitution in ein privates Grundstückseigentum überführtes ehemaliges in der damaligen DDR stehendes Volkseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückgabeausschluss; Besitzmoratorium; Restitutionsausschlussgrund; Ankaufsrecht für als Verkehrsfläche (hier: Gehweg) genutzten Teil eines früher volkseigenen und später restituierten Grundstücks; Gemeingebrauch; rückständiger Grundstückserwerb; Recht zum Ankauf einer ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 Abs. 9; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 2; ; VermG § 5 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch Restitution in ein privates Grundstückseigentum überführtes ehemaliges in der damaligen DDR stehendes Volkseigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 588
  • DÖV 2010, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06

    Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Sie ist zulässig und geboten, weil das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gelangt (vgl. Senat, BGHZ 171, 350, 353 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Der Restitutionsausschluss gilt auch dann, wenn nur eine Teilfläche des Grundstücks dem Gemeingebrauch gewidmet worden ist; in diesem Fall beschränkt er sich auf den öffentlich genutzten Grundstücksteil, sofern das Grundstück - wie hier - in einen von der restitutionsausschließenden Verwendung betroffenen und einen der herkömmlichen Grundstücksnutzung dienenden Bereich geteilt werden kann (BVerwG ZOV 2000, 417, 419 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Andernfalls stünde ein zu DDR-Zeiten Enteigneter, der erst aufgrund einer Restitution (wieder) Eigentümer des öffentlich genutzten Grundstücks geworden ist, besser als derjenige, der stets Eigentümer war und damit die bessere Rechtsposition innehatte, dessen Eigentum aber schon seit dem Beitritt mit dem Besitzmoratorium zugunsten des öffentlichen Nutzers belastet war (Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, VIZ 2002, 422, 425).
  • BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Handelt es sich, wie hier, um die Widmung zum Gemeingebrauch, ist eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an dem betroffenen Grundstück ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1 b VermG), ohne dass es darauf ankommt, ob die geänderte Nutzung im Einzelfall auch bei Rückgabe des Eigentums aufrechterhalten werden könnte (vgl. BVerwG VIZ 1998, 257).
  • BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Dass die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen in § 5 VerkFlBerG verfassungsgemäß ist, hat der Senat bereits entschieden (Urt. v. 20. Juni 2008, V ZR 149/07, NJW-RR 2008, 1548).
  • KG, 06.11.2008 - 19 U 11/08

    Ankaufsrecht nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz: (Un-)Anwendbarkeit auf

    Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in KG-Report 2009, 343 abgedruckt ist, meint, das klagende Land könne die als Gehweg genutzte Teilfläche nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ankaufen.
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12

    Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung

    Zu berücksichtigen ist auch, dass eine bauliche Nutzung später restituierter Grundstücke je nach der Person und Aufgabenstellung des Nutzers Ankaufsansprüche nach dem Sachenrechts- oder dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz auslösen konnte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2009 - V ZR 15/09, NJW-RR 2010, 588, 589 Rn. 11).
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