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   BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62   

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https://dejure.org/1963,980
BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,980)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1963 - V ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,980)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1610
  • MDR 1963, 832
  • DNotZ 1964, 622
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.10.1934 - II 129/34

    Kann, wenn im Gesellschaftsvertrag einer offenen Handelsgesellschaft bestimmt

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - V ZR 15/62
    führen sollen, einen Ausschluß ihres aus der ünvererbli'ohkeit des Gesellschaftsanteils an sie entstehenden Ab~ findungsansprucho nicht vor, obifohl dies schon damals von der Rechtsprechung zugelasscn war und noch heute ist (RGZ 145, 289, 293fpv? U l , 345, 350? BGHZ .22, 186, 195); die laichtabkömmlinge sind also durch den Gesellschaftsvertrag keineswegs von den im Gesellschaftsanteil verkörperten Vermögenswerten ausgeschlossen, sondern hur auf eine bestimmte Art ihrer Realisierung beschränkt (Abfindungsanspruch, nicht fortdauernde Gesellschafterstellung); § 5 Abs. 3 aaO sieht auch die Möglichkeit vor, daß Nicht abkömmlinge vorübergehend, nämlich bis zum Ende des Geschäftsjahrs, Gesellschafterstellung einnehmen.
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    aa) Eine solche liegt vor, wenn ein bestimmter, tatsächlich eingetretener Fall vom Erblasser nicht bedacht und deshalb nicht geregelt wurde, aber geregelt worden wäre, wenn der Erblasser ihn bedacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, WM 1963, 999 unter II 4).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 126/14

    Grundbucheintragung: Erwerb der Erbteile einer Erbengemeinschaft durch mehrere

    Zutreffend legt das Beschwerdegericht zugrunde, dass über einen Erbteil auch in Bruchteilen verfügt werden kann (ganz hM, vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611; Staudinger/Werner, BGB [2010], § 2033 Rn. 7; Lange, Erbrecht, 2011, § 56 Rn. 23; jeweils mwN; skeptisch Otto, NotBZ 2015, 26, 27 mwN) und dass die Überführung eines im Gesamthandseigentum stehenden Nachlassgrundstücks in Bruchteilseigentum der Auflassung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56, BGHZ 21, 229, 231; OLG München, FamRZ 2012, 154 f. mwN).

    Wird ein Erbteil veräußert, führt dies dazu, dass der Veräußerer aus der mit dem Erbfall kraft Gesetzes zwischen ihm und den übrigen Miterben entstandenen Gesamthandsgemeinschaft ausscheidet und die Gemeinschaft mit dem Erwerber fortgeführt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56, BGHZ 21, 229, 231; Urteil vom 28. Juni 1963 - V ZR 15/62, NJW 1963, 1610, 1611; BayObLG, NJW 1968, 505; KG, NJW-RR 1999, 880, 882).

  • OLG Rostock, 27.03.2009 - 3 W 18/09

    Erbauseinandersetzung: Zustimmungerfordernis für den Anspruch auf

    Ebenso hat der BGH (Urt. v. 28.06.1963, V ZR 15/62, NJW 1963, 1611 = MDR 1963, 832) es ausreichen lassen, wenn kein Streit mehr darüber besteht, dass dem Miterben der herausverlangte Teil auch zustehen wird.
  • OLG Nürnberg, 21.04.2010 - 12 U 2235/09

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Berufung insoweit zitierten Urteil des BGH vom 28.06.1963 (V ZR 15/62, NJW 1963, 1610).
  • OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 62/16

    Auslegung einer Erbanteilsabtretung bei irriger Vorstellung über die Höhe der

    (3) Zutreffend ist zwar, dass auch die teilweise Übertragung eines Erbteils zu einem Bruchteil in Frage kommt (BGH NJW 1963, 1610; BayObLGZ 1990, 188/190; Schöner/Stöber Rn. 964).
  • BFH, 11.06.1975 - II R 5/72

    Ideelle Hälfte - Gleichzeitiger Erwerb - Ungeteilter Nachlaß - Eigentumsübergang

    Zulässig ist nach herrschender Auffassung auch die Verfügung über einen Bruchteil des Anteils (vgl. Entscheidung des BGH in NJW 1963, 1610).

    Wird ein Erbanteil an verschiedene Erwerber nach Bruchteilen veräußert, so werden die Erwerber in Bruchteilsgemeinschaft Inhaber des Erbteils (vgl. Brox, Erbrecht, 2. Aufl., Rdnr., 452; Bartholomeyczik, Erbrecht, 9. Aufl., S. 235; Manfred Wolf in Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., § 2033 Rdnr. 12; unentschieden der BGH in NJW 1963, 1610).

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 169/90

    Zur Übertragung eines Teils eines Erbanteils an einen Miterben

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  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses?

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  • OLG Hamburg, 22.08.2023 - 2 U 5/19
    Solange die Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Ehemann damit noch ungeteilt ist, kann sie im Rahmen der Auseinandersetzung einer weiteren Erbengemeinschaft allenfalls durch quotale Zuweisung an die Miterben des weiteren Erbfalles berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 1963, 1610).
  • BayObLG, 28.06.1990 - 2 BReg Z 66/90

    Anforderungen an die Eintragung von Eigentümern im Grundbuch; Eintragung der

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