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   BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80   

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BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80 (https://dejure.org/1981,944)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1981 - V ZR 155/80 (https://dejure.org/1981,944)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1981 - V ZR 155/80 (https://dejure.org/1981,944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckung - Anspruch auf Eigentumsübertragung - Klage auf Auflassung - Genehmigung - Auftrag zur Beschaffung des Grundstücks - Handeln im eigenen Namen - Handeln auf Rechnung des Auftraggebers

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 292
  • NJW 1982, 881
  • MDR 1982, 309
  • WM 1982, 206
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 27.11.1935 - V 26/35

    1. Gibt die Umgestaltung des bäuerlichen Bodenrechts bei einem vor dem

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Den Anspruch auf Übereignung kann der Kl. schon vor der Entscheidung über die Genehmigung der Auflassung im Klageweg geltend machen (ebenso Treutlein-Crusius, § 2 Anm. 2a; Then, Das Recht des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unter Lebenden nach dem Grundstückverkehrsgesetz, S. 224 unter b; Otto Lange, AcP 152, 261; Wöhrmann, GrdstVG, § 2 Rdnr. 26, selbst für den Fall eines noch schwebend unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts; wohl auch Rudolf Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 2 Anm. 17; vgl. weiter RGZ 149, 348; OLG Hamm, JMBlNRW 1948, 51; OLG München, SJZ 1949, 852 m. insoweit zust. Anm. Fischer; OGH, RdL 1950, 111; Senat, NJW 1978, 1262 = LM § 259 ZPO Nr. 6, die die Rechtsfrage im selben Sinn wie hier beantworten, wenn auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften; a. A. Pikalo-Bendel, § 2 Anm. F III 24; bei Haegele, Die beschränkungen im Grundstücksverkehr, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 96, der sich für seine ablehnende Meinung auf zumindest praktische Gründe beruft, bleibt unklar, ob dies gleicherweise für schwebend unwirksame und für wirksame Ansprüche gelten soll; in der sonstigen Kommentarliteratur wird, soweit ersichtlich, lediglich die Frage einer Klage auf Auflassung bei schwebend unwirksamem Verpflichtungsgeschäft behandelt und verneint, s. etwa Ehrenforth, GrdstVG, § 2 Anm. 1b).

    Jedenfalls wäre es, wie schon das RG ausgeführt hat (RGZ 149, 348 (350)), bei solcher Rechtslage müßig, darüber zu streiten, ob zuerst über den strittigen zivilrechtlichen Anspruch oder über die Frage der Genehmigung des Rechtsgeschäfts (bei Unterstellung des zivilrechtlichen Anspruchs) zu entscheiden ist.

    Im Hinblick darauf, daß die Eintragung im Grundbuch nach § 7 I GrdstVG erst nach Erteilung der Genehmigung vorgenommen werden darf, der Rechtserwerb sich also nicht vorher vollenden kann, bedarf es auch keines ausdrücklichen Vorbehalts der Genehmigung in dem Urteilsausspruch (ebenso Treutlein-Crusius, § 2 Anm. 2a; Then, S. 226; vgl. weiter die bereits angeführten Urteile RGZ 149, 348, und OLG Hamm, JMBlNRW 1948, 51 sowie Fischer, SJZ 1949, 855; a. A. insoweit allerdings das angeführte Urteil OLG München, SJZ 1949, 852).

  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Ein Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigung in dem Urteilsausspruch ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu Senat, NJW 1978, 1262 = LM § 259 ZPO Nr. 6).*).

    Den Anspruch auf Übereignung kann der Kl. schon vor der Entscheidung über die Genehmigung der Auflassung im Klageweg geltend machen (ebenso Treutlein-Crusius, § 2 Anm. 2a; Then, Das Recht des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unter Lebenden nach dem Grundstückverkehrsgesetz, S. 224 unter b; Otto Lange, AcP 152, 261; Wöhrmann, GrdstVG, § 2 Rdnr. 26, selbst für den Fall eines noch schwebend unwirksamen Verpflichtungsgeschäfts; wohl auch Rudolf Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 2 Anm. 17; vgl. weiter RGZ 149, 348; OLG Hamm, JMBlNRW 1948, 51; OLG München, SJZ 1949, 852 m. insoweit zust. Anm. Fischer; OGH, RdL 1950, 111; Senat, NJW 1978, 1262 = LM § 259 ZPO Nr. 6, die die Rechtsfrage im selben Sinn wie hier beantworten, wenn auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften; a. A. Pikalo-Bendel, § 2 Anm. F III 24; bei Haegele, Die beschränkungen im Grundstücksverkehr, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 96, der sich für seine ablehnende Meinung auf zumindest praktische Gründe beruft, bleibt unklar, ob dies gleicherweise für schwebend unwirksame und für wirksame Ansprüche gelten soll; in der sonstigen Kommentarliteratur wird, soweit ersichtlich, lediglich die Frage einer Klage auf Auflassung bei schwebend unwirksamem Verpflichtungsgeschäft behandelt und verneint, s. etwa Ehrenforth, GrdstVG, § 2 Anm. 1b).

    Ebensowenig besteht ein Widerspruch zu dem angeführten Senatsurteil vom 7.10.1977 (NJW 1978, 1262), das einer Klage auf Abbruch eines Hauses, der behördlicher Genehmigungen bedurfte, nur unter dem Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigungen stattgegeben hat.

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei einem auf die Beschaffung eines Grundstücks von einem Dritten gerichteten Auftrag, bei dem der Beauftragte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers handeln soll, die Verpflichtung des Beauftragten zur Weiterübereignung des Grundstücks an den Auftraggeber keine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB auslöst (aus jüngerer Zeit Senat, NJW 1981, 1267 = WM 1981, 361 m. w. Nachw.).

    Bei einem Auftrag der hier vorliegenden Art folgt indes die Verpflichtung des Beauftragten (hier des Bekl.) zur Weiterübereignung des zunächst von ihm erworbenen Grundstücks an den Auftraggeber (hier den Kl.) nicht - erst - aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten vertraglichen Abrede, sondern bereits aus der Vorschrift des § 667 BGB, also unmittelbar aus dem Gesetz (s. auch hierzu das unter a) erwähnte Senatsurteil vom 17.10.1980, NJW 1981, 1267).

  • BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77

    Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Mit dem Senatsurteil vom 6.10.1978 (WM 1979, 74) steht das gewonnene Ergebnis weder in Widerspruch noch führt es dieses Urteil hinsichtlich der dort offen gelassenen Fragen fort, da es in jenem Fall anders als hier um Ansprüche aus einem schwebend unwirksamen Kaufvertrag ging.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Unter diesen Umständen steht der beantragten Verurteilung nicht etwa der Gesichtspunkt der Unmöglichkeit der Leistung entgegen (BGHZ 62, 388 (393) = NJW 1974, 1552).
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Desgleichen wird die Frage, ob vorrangig landwirtschaftliche Bewerber vorhanden sind (BGHZ 45, 279 = NJW 1966, 2309; BGHZ 75, 81 (83 unter III 2) = NJW 1979, 2396) im allgemeinen nicht schon im Zeitpunkt der Auftragserteilung beurteilt werden können, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit den einzelnen Veräußerungsgeschäften.
  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66

    Genehmigung im Grundstücksverkehr

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Desgleichen wird die Frage, ob vorrangig landwirtschaftliche Bewerber vorhanden sind (BGHZ 45, 279 = NJW 1966, 2309; BGHZ 75, 81 (83 unter III 2) = NJW 1979, 2396) im allgemeinen nicht schon im Zeitpunkt der Auftragserteilung beurteilt werden können, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit den einzelnen Veräußerungsgeschäften.
  • BGH, 06.11.1981 - V ZR 138/80

    Zur Beurkundungspflicht nachträglicher Kaufvertragsänderungen

    Auszug aus BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
    Im übrigen wäre in Übereinstimmung mit dem BerGer. die Beurkundungsbedürftigkeit der Änderungsvereinbarung nach der ständigen Senatsrechtsprechung auch deshalb zu bejahen, weil diese Änderung eine nicht unerhebliche, nämlich unmittelbar die Gegenleistung betreffende Verschärfung der Grundstücksübertragungsverpflichtung darstellt, die der Bekl. in dem beurkundeten Vertragsangebot eingegangen ist (s. aus jüngster Zeit Senat, NJW 1982, 434 m. umfangreichen Nachw.).
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 297/16

    Verurteilung des Schuldners zur Abgabe einer Willenserklärung: Ersetzung der

    Eine Verurteilung gemäß § 894 Satz 1 ZPO fingiert zwar die Abgabe der Willenserklärung des Schuldners in der für ihre Wirksamkeit notwendigen Form (BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - III ZR 145/07, juris Rn. 12; BayObLG WM 1983, 1118, 1120 [juris Rn. 22]), ersetzt aber nicht die weiteren zur Vollendung des Rechtsgeschäfts erforderlichen Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, BGHZ 82, 292, 297 [juris Rn. 29]; BayObLG aaO [juris Rn. 19, 22]).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Eine Veräußerungspflicht der Beklagten kann sich hier auch nicht als gesetzliche Folge (§ 667 BGB ) eines etwaigen Auftrags, der nicht dem Formzwang unterliegen würde, darstellen (vgl. dazu BGHZ 82, 292, 294; Staudinger/Wufka aaO., § 313 Rdn. 72; MünchKomm/Kanzleiter § 313 Rdn. 22, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Unvermögen liegt danach vielmehr nur und erst dann vor, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann, etwa, weil der Erwerber, der das beschränkte dingliche Recht an dem erworbenen Grundstück einräumen könnte, sich aller Voraussicht nach dieser Mitwirkung verweigern wird (vgl. Senat, Urteile vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f., vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208, vom 7. Oktober 1983 - V ZR 261/81, NJW 1984, 479 und vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 182; BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534, 1535, vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33, vom 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, WM 2013, 320 Rn. 41 und vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 25).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Unmöglichkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn feststeht, daß der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen und zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht auf die Sache einwirken kann (Senat, BGHZ 62, 388, 393; Urt. v. 20. November 1981, V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208; v. 7. Oktober 1983, V ZR 261/81, NJW 1984, 479).

    Diese Grundsätze gelten bei der Veräußerung von Grundstücken sowohl für den Anspruch auf Herausgabe, als auch für den Anspruch auf Auflassung (vgl. Senatsurt. v. 20. November 1981, V ZR 155/80, WM 1982, 206, 208) oder Abgabe der Löschungserklärung (vgl. Senatsurt. v. 2. Oktober 1987, V ZR 140/86, NJW 1988, 699, 700).

  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    Die Verurteilung ersetzt mithin die Willenserklärung des Schuldners, nicht jedoch weitere, zur Vollendung des Rechtsgeschäfts erforderliche Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 20.11.1981 - V ZR 155/80 -, BGHZ 82, 292 = NJW 1982, 881).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Denn die Übereignungspflicht des Beauftragten ergibt sich nicht aus der Vereinbarung, sondern aus § 667 BGB (vgl. BGHZ 85, 245, 248; 82, 292, 294 [BGH 20.11.1981 - V ZR 155/80]; BGH, Urt. v. 25. Februar 1987 - IVa ZR 263/85, WM 1987, 693, 694; v. 17. März 1989 - V ZR 321/87, BGHR BGB § 313 Satz 1 - Treuhand 2; v. 18. Juni 1990 - II ZR 132/89, WM 1990, 1543, 1544).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    Wie bereits in dem Vorprozeß gleichen Rubrums klargestellt wurde (vgl. das Senatsurt. v. 20. November 1981, V ZR 155/80, BGHZ 82, 292 ff - vollständig abgedruckt in WM 1982, 206) und auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen wird, bestand zwischen den Parteien ein Auftragsverhältnis (unechte Treuhand), wonach der Beklagte das Grundstück als mittelbarer Stellvertreter im Interesse und für Rechnung des Klägers erwerben sollte.
  • VG Berlin, 19.02.2013 - 24 L 25.13

    Keine amtliche Veräußerung eines Hundes, wenn Halter vorübergehend in eine Klinik

    Solange nicht nachweisbar feststeht, dass solche Bemühungen fehlgeschlagen sind, kann von einer Unmöglichkeit der Folgenbeseitigung nicht ausgegangen werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1981 - V ZR 155/80 - NJW 1982, 883, sowie Säcker-Ernst, Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 275 Rn. 42).
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 18/19

    Bedarf der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs zur

    Da die Kriterien, die nach § 9 GrdstVG für eine Versagung der Genehmigung maßgebend sind, erst aus den näheren Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts ersichtlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1981 - V ZR 155/80, BGHZ 82, 292, 295) und sich die wesentlichen schuldrechtlichen Vereinbarungen der Parteien für den Wiederkauf aus der Urkunde über den Kaufvertrag ergeben, ist diese Urkunde der Behörde vorzulegen, damit sie die lenkungsrechtliche Beurteilung sachgerecht vornehmen kann.
  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 263/85

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

    Die andere Verpflichtung der mit der Geschäftsbesorgung beauftragten Klägerin, das erworbene Grundstück gemäß § 667 BGB (oder hier gemäß § 384 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB), an den Auftraggeber (oder auf dessen Geheiß an Dritte) "herauszugeben", d.h. im Sinne von § 313 S. 1 BGB das Eigentum daran zu übertragen, macht den Geschäftsbesorgungsvertrag nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beurkundungsbedürftig (z.B. BGHZ 85, 245, 249; 82, 292, 294 [BGH 20.11.1981 - V ZR 155/80] ; Urteil vom 17.10.1981 - V ZR 143/79 = NJW 1981, 1267).
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 114/93

    Annahmeverzug hinsichtlich des Kaufpreises bei einem Grundstückskaufvertrag

  • OLG Jena, 04.04.2001 - 8 U 577/00

    Herausgabeanspruch aus § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigentumserlangung im

  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 5 U 8/06

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Haustürgeschäfts bei Beurkundung der

  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 16/82

    Ankaufsrecht und Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • BGH, 24.04.1997 - IX ZR 270/96

    Antragsänderungen im Revisionsverfahren - Vorliegen eines Dissenses im Rahmen des

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