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   BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03   

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https://dejure.org/2003,2004
BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03 (https://dejure.org/2003,2004)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2003 - V ZR 158/03 (https://dejure.org/2003,2004)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - V ZR 158/03 (https://dejure.org/2003,2004)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 197 Abs. 1 Nr. 2, 2018; BGB a.F. § 195; DDR EGZGB § 8
    Übergangsrecht für Herausgabeanspruch des Erben nach Inkrafttreten des ZGB-DDR

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe des Veräußerungserlöses eines Grundstücks an Erbengemeinschaft - Begründung von Erbschaftsbesitz - Begründung alleinigen Besitzes - Maßgebliches Recht - Unmöglichkeit der Herausgabe des Grundstücks - Wegfall der Bereicherung - Kenntnis bzw. ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbenherausgabeanspruch gegen Erbschaftsbesitzer; Verjährung

  • Judicialis

    BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 2018; ; BGB § 195 a.F.; ; DDR EGZGB § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach dem ZGB -DDR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - DDR: Herausgabeanspruch des Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)

    § 195 BGB a. F.; §§ 197, 2018 BGB; §§ 8, 11 EGZGB; § 474 ZGB
    Verjährung von Ansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer (Dr. Steffen Schreiber; Neue Justiz 7/2004, S. 316-318)

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 316
  • FamRZ 2004, 537
  • WM 2004, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 257/83

    Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten bei rückwirkender Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Mit dem Tod seiner Mutter ging deren Verpflichtung zur Herausgabe des Grundstücks als Nachlaßverbindlichkeit gemäß § 363 Abs. 1 ZGB-DDR auf den Beklagten als Erben über, ohne daß es hierfür einer zusätzlichen Erbrechtsanmaßung durch ihn selbst bedurft hätte (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juni 1985, IVa ZR 257/83, NJW 1985, 3068, 3070; Staudinger/Gursky, aaO, § 2018 Rdn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Übt ein Miterbe seine Befugnis zum Mitgebrauch nicht aus, dann kommt eine Beeinträchtigung seines Gebrauchsrechts von vornherein nicht in Betracht, so daß ein anderer Miterbe zu einer Einschränkung des Umfangs seiner eigenen Benutzung nicht verpflichtet ist (vgl. Senat, Urt. v. 29. Juni 1966, V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1708; Staudinger/Langhein, BGB [2001], § 743 Rdn. 36; Erman/Aderhold, BGB, 10. Aufl., § 743 Rdn. 7).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Insoweit kann dahinstehen, ob sich der Beklagte nach dem gesamten Verhalten des Klägers darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser den Erbschaftsanspruch nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 84, 280, 281; 105, 290, 298 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Mit Wirksamwerden des Beitritts der früheren DDR verlängerte sich die ursprünglich zwanzigjährige Ersitzungsfrist (§ 11 Abs. 1 Satz 1 GBVerfO-DDR) auf dreißig Jahre (Art. 231 § 6 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 900 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. Senat, BGHZ 132, 245, 255).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Insoweit kann dahinstehen, ob sich der Beklagte nach dem gesamten Verhalten des Klägers darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser den Erbschaftsanspruch nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 84, 280, 281; 105, 290, 298 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Da es sich um einen den Miterben gemeinschaftlich zustehenden Anspruch handelt, kann der Beklagte nur solche Einreden und Einwendungen erheben, die ihm gegen sämtliche Miterben zustehen, nicht jedoch solche, die sich lediglich auf einen einzelnen - selbst klagenden - Miterben beziehen (vgl. Senat, BGHZ 44, 367, 370; Urt. v. 7. Juli 2000, V ZR 287/99 VIZ 2000, 676; Staudinger/Werner, BGB [2002], § 2039 Rdn. 4).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 287/99

    Verjährung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Eigentümers und des

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - V ZR 158/03
    Da es sich um einen den Miterben gemeinschaftlich zustehenden Anspruch handelt, kann der Beklagte nur solche Einreden und Einwendungen erheben, die ihm gegen sämtliche Miterben zustehen, nicht jedoch solche, die sich lediglich auf einen einzelnen - selbst klagenden - Miterben beziehen (vgl. Senat, BGHZ 44, 367, 370; Urt. v. 7. Juli 2000, V ZR 287/99 VIZ 2000, 676; Staudinger/Werner, BGB [2002], § 2039 Rdn. 4).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/07

    Erbrecht: Vermächtnis an den gesetzlichen Erben bei nicht eindeutigem Testament

    Es ist anerkannt, dass auch eine unrichtige Buchposition von § 2018 BGB umfasst wird und daher herauszugeben ist (Ehm in juris-PK a.a.O. § 2018 Rdn. 25; Palandt-Edenhofer,a.a.O. § 2018 Rdn. 9; BGH FamRZ 2004, 537 ff.).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 42/08

    Werbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

    Es ist anerkannt, dass auch eine unrichtige Buchposition von § 2018 BGB umfasst wird und daher herauszugeben ist (Ehm in juris-PK a.a.O. § 2018 Rdn. 25; Palandt-Edenhofer,a.a.O. § 2018 Rdn. 9; BGH FamRZ 2004, 537 ff.).
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