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   BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95   

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https://dejure.org/1996,10227
BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95 (https://dejure.org/1996,10227)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1996 - V ZR 159/95 (https://dejure.org/1996,10227)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95 (https://dejure.org/1996,10227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verspätetes Vorbringen des Beweisangebots unter grober Verletzung der Prozessförderungspflicht - Anforderungen an die Darlegung einer Zahlung - Anforderungen an den Beweis einer Zahlung - Ankündigung des Antrags auf Zeugenvernehmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95
    Sie genügten ihrer Prozeßförderungspflicht, wenn sie sich in erster Linie auf die Verteidigung der zu ihren Gunsten ergangenen Entscheidung des Landgerichts beschränkten, sich mit neuen Angriffsmitteln des Berufungsklägers auseinandersetzten und im übrigen pauschal auf ihr erstinstanzliches Vorbringen einschließlich der Beweisantritte Bezug nahmen (BVerfG, NJW 1982, 1636, 1637; BGH, Urt. v. 13. März 1981, I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 11.10.1996 - V ZR 159/95
    Sie genügten ihrer Prozeßförderungspflicht, wenn sie sich in erster Linie auf die Verteidigung der zu ihren Gunsten ergangenen Entscheidung des Landgerichts beschränkten, sich mit neuen Angriffsmitteln des Berufungsklägers auseinandersetzten und im übrigen pauschal auf ihr erstinstanzliches Vorbringen einschließlich der Beweisantritte Bezug nahmen (BVerfG, NJW 1982, 1636, 1637; BGH, Urt. v. 13. März 1981, I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582).
  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12

    Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung;

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen nicht für beweisbedürftig gehalten hat; insoweit wirken die Beweisantritte der Vorinstanz auch ohne ausdrückliche Bezugnahme fort (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95, juris Rn. 9; Musielak/Ball, aaO).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Der in erster Instanz siegreiche Berufungsbeklagte darf sich darauf beschränken, das angegriffene Urteil zu verteidigen, auf neue Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel zu antworten und seinen übrigen erstinstanzlichen Vortrag allgemein in Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95 - abrufbar bei [...] Tz. 9; vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 -NJW 1982, 581 unter I 2; BVerfG NJW 2000, 131).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 33/98

    Nachweis einer behaupteten, lange Zeit zurückliegenden Steuererstattung durch das

    Dementsprechend gibt es auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen Erfahrungssatz und damit auch keinen Anscheinsbeweis dafür, daß einer Bank erteilte Überweisungsaufträge generell zutreffend durchgeführt werden und zur Gutschrift auf den angegebenen Empfängerkonten führen (vgl. das Urteil vom 11. Oktober 1996 - V ZR 159/95, NJW-RR 1997, 177 ).
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