Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,229
BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,229)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1955 - V ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,229)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1955 - V ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 19, 85
  • NJW 1956, 104
  • NJW 1956, 469 (Ls.)
  • DB 1955, 1221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 07.02.1936 - V 183/35

    Muß nach thüringischem Wegerecht der Eigentümer einer öffentlichen Straße

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
    Für die Verfolgung des Anspruchs eines Straßeneigentümers gegen einen Straßenhändler auf Zahlung von Nutzungsentgelt für die Überlassung von Straßengelände, das im Gemeingebrauch steht, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (Bestätigung von RGZ 150, 216 [218]).

    Es hat das auch getan, wenn die Eigentümerin für solchen besonderen Gebrauch von dem Benutzer kraft Vertrages die Bezahlung einer Vergütung beansprucht (RGZ 150, 216 [218]; vgl. auch PreußOVG 10, 192; 28, 74; 35, 26; 48, 112).

    Nur insoweit als die Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinausgeht, kann der Eigentümer sich dafür, daß er sie gestattet, eine Vergütung ausbedingen (RGZ 132, 398 [402]; 150, 216 [218]).

  • RG, 16.05.1931 - V 235/30

    1. Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße ein in den Luftraum über der

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
    Das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [183]; 123, 187 [188, 189]; 125, 108 [109]; 132, 398 [400]) hat für den Fall, daß die Eigentümerin von Straßengelände auf Grund ihres Eigentums vom Benutzer die Unterlassung des von ihm unter Berufung auf den Gemeingebrauch an der Straße in Anspruch genommenen besonderen Gebrauchs verlangt, in dem Streit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit erblickt.

    Nur insoweit als die Straßenbenutzung über den Gemeingebrauch hinausgeht, kann der Eigentümer sich dafür, daß er sie gestattet, eine Vergütung ausbedingen (RGZ 132, 398 [402]; 150, 216 [218]).

    Ohne daß es in diesem Zusammenhang auf die rechtliche Natur solcher Regelung ankäme, ist entscheidend, daß jedenfalls mit dem Gemeingebrauch an der Straße deren besondere Benutzung dann unvereinbar ist, wenn diese nach dem Willen der Straßeneigentümerin eine Gebrauchserlaubnis voraussetzt und die Straßenhändler sich dem bislang gefügt haben (RGZ 132, 398 [402]).

  • RG, 10.06.1929 - VI 510/28

    1. Inwieweit können Straßenhändler, die in einer Großstadt einen festen Stand auf

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
    Das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [183]; 123, 187 [188, 189]; 125, 108 [109]; 132, 398 [400]) hat für den Fall, daß die Eigentümerin von Straßengelände auf Grund ihres Eigentums vom Benutzer die Unterlassung des von ihm unter Berufung auf den Gemeingebrauch an der Straße in Anspruch genommenen besonderen Gebrauchs verlangt, in dem Streit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit erblickt.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht als Ausgangspunkt seiner Erwägungen umschrieben, welchen Inhalt und welche Grenzen der Gemeingebrauch hat (RGZ 125, 108 [111 ff]), und dazu bemerkt, daß Unentgeltlichkeit zum Wesen des Gemeingebrauchs gehört.

    Das Berufungsgericht hat auch mit Recht hervorgehoben, daß es von der allgemeinen Verkehrsanschauung und Übung abhängt, ob ein Verkaufsstand von der Art, wie ihn der Kläger inne hat, unmittelbar den Zwecken und Bedürfnissen des Verkehrs dient (RGZ 125, 108 [113]), ob also ein solcher Gewerbebetrieb noch in den Rahmen des Gemeingebrauchs fällt.

  • RG, 16.02.1929 - V 86/28

    Welche Bedeutung kommt der Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsmittel für

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
    Das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [183]; 123, 187 [188, 189]; 125, 108 [109]; 132, 398 [400]) hat für den Fall, daß die Eigentümerin von Straßengelände auf Grund ihres Eigentums vom Benutzer die Unterlassung des von ihm unter Berufung auf den Gemeingebrauch an der Straße in Anspruch genommenen besonderen Gebrauchs verlangt, in dem Streit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit erblickt.
  • RG, 16.02.1929 - V 40/28

    Muß der Eigentümer einer öffentlichen Straße eine in den Luftraum über der Straße

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
    Das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [183]; 123, 187 [188, 189]; 125, 108 [109]; 132, 398 [400]) hat für den Fall, daß die Eigentümerin von Straßengelände auf Grund ihres Eigentums vom Benutzer die Unterlassung des von ihm unter Berufung auf den Gemeingebrauch an der Straße in Anspruch genommenen besonderen Gebrauchs verlangt, in dem Streit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit erblickt.
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14

    Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung

    Vielmehr duldet er lediglich dessen Inanspruchnahme (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953, 954 zu Fernwärmeleitungen; Urteil vom 4. Juli 1997 - V ZR 405/96, NJW 1997, 3022, 3023 zu Telekommunikationsleitungen; vgl. auch Urteil vom 18. November 1955- V ZR 162/54, BGHZ 19, 85, 93 zu einem Straßenverkaufsstand).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Eine Gebrauchsüberlassung wiederum ist mehr als die Gestattung oder Duldung eines (Mit-)Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-)Gebrauch (BGH, Urteile vom 8. Mai 2015 - V ZR 62/14, NZM 2015, 592 Rn. 18; vom 18. November 1955 - V ZR 162/54, BGHZ 19, 85, 93; BFHE 139, 408, 410; jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Entgegen der Auffassung der Revision der Beklagten ist in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht daran festzuhalten, daß der Besitz an Sachen, die im Gemeingebrauch stehen, rechtlich möglich ist (vgl. auch BGHZ 19, 85 [92/3]).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16

    Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für

    Der Senat neigt allerdings dazu, die nach dem Klägervortrag getroffene Vereinbarung als Vertrag eigener Art anzusehen, dessen Inhalt nicht die Gewährung des Gebrauchs (an der Bundesfern- bzw. Landesstraße) ist, sondern die bloße Duldung des Gebrauchs (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 162/54 - Rdnr. 36 für die Überlassung von Straßengelände für einen Straßenhändler).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Denn auch zum kommunikativen Verkehr zwischen Verkehrsteilnehmern gehört nur die Inanspruchnahme der Straße durch Personen zum Aufenthalt - gleichgültig aus welchem Grunde - oder zur Fortbewegung, nicht jedoch die Lagerung von Sachen oder das Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, die in den Verkehrsraum hineinragen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; BGH, NJW 1956, 104 [105]).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Der Gestattungsvertrag, der die Duldung der Inanspruchnahme der Grundstücke der Klägerin durch die Beklagte zum Gegenstand hat, ist zwar kein Mietvertrag (vgl. Senat, BGHZ 19, 85, 93), aber doch von seiner Natur her auf eine längere Laufzeit eingerichtet; die vorgesehene Vertragsdauer ist mithin nicht geeignet, wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, einzuschränken (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    a) Der Vertrag, den die Beklagte mit den Eigentümern schließt, ist - wenngleich kein Mietvertrag, da der Grund und Boden nicht zum Gebrauch gewährt wird, vielmehr seine Inanspruchnahme geduldet wird (vgl. Senat, BGHZ 19, 85, 93) - von seiner Natur her auf eine längere Laufzeit angelegt.
  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Seine Feststellung, der Vater der Beklagten habe sich nach dem Inhalt der Vereinbarung nicht nur zu einer - für die Annahme eines Mietverhältnisses nicht ausreichenden (vgl. BGHZ 19, 85, 93) - bloßen Duldung des Gebrauchs der fraglichen Grundstücksfläche durch die KG, sondern dazu verpflichtet, diese Fläche der KG zum Gebrauch, nämlich zur Überfahrt in hierzu geeignetem Zustand zur Verfügung zu stellen, beruht auf tatrichterlicher Würdigung.
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Das deckt sich im übrigen mit' der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der im Anschluß an das Reichsgericht (RGZ 123, 181 [186], 125, 108 [112] und 130, 398 [400 f.]) mehrfach hervorgehoben hat, daß es für den Umfang des Gemeingebrauchs jeweils auf die "Verkehrsanschauung und -übung" ankomme (RGZ 125, 108 [112]; BGH, Urteil vom 18. November 1955 - V ZR 162/54 - in BGHZ 19, 85 [90 f.]) und die damit gestellte Frage "nach Maßgabe der örtlichen Rechtsansichten und - übungen zu beantworten" sei (BGH, Urteil vom 15. Mai 1957 - V ZR 143/56 - in NJW 1957, 1396 [1397]).
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55

    Fremdreklame an Bauzaun

    Die Nutzung der Straße in solchem Umfange setzt daher die Zustimmung des Straßeneigentümers voraus (BGHZ 19, 85 [91/92]).

    Wenn sich aber die Anlieger für eine derartige Benutzung der Straße bisher die Erlaubnis durch Vertragsabschluß verschafft haben, so konnte eher auf eine Übung und Verkehrsauffassung geschlossen werden, wonach der Straßeneigentümer die Benutzung der Straße in dieser Weise eben nicht zu dulden brauche (RGZ 132, 398 [402]; BGHZ 19, 85 [91]).

  • BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54

    Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz

  • BFH, 04.12.1980 - V R 60/79

    Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung

  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

  • BFH, 09.11.1983 - I R 188/79

    Keine Hinzurechnung bei Benutzung von Kaianlagen aufgrund eines

  • OLG Naumburg, 27.04.1999 - 13 U 47/98

    Unterbrechung der Mietzahlungspflicht wegen Auswechselung der Schlösser durch den

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der

  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 3 U 66/06

    Gewerbepachtvertrag: Anspruch auf Pachtzins, Nutzungsentschädigung,

  • OLG Koblenz, 01.06.1992 - 5 W 293/92

    Beendigung der Gebrauchsüberlassung der Mietsache durch vermieterseitiges

  • OLG Hamm, 26.08.1987 - 30 REMiet 1/87

    Haftungsbegründende Gebrauchsentziehung; Geltendmachung; Durchsetzung eines

  • BFH, 28.06.1973 - V R 7/72

    Wartegelder und Förderzinsen als Entgelte für Verpachtung

  • BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57

    Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68

    Verurteilung wegen vollendeter und versuchter räuberischer Erpressung - Begriff

  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86

    Überfahrtsrecht als dauernde Gegenleistung eines Pachtvertrages; Kündigung eines

  • LG Tübingen, 24.05.1989 - 1 S 131/88

    Anforderungen an das Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeit

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 99/65

    Das Verhältnis einer öffentlich-rechtlichen Anordnung im

  • BVerwG, 24.08.1956 - I B 94.56

    Widerruflichkeit einer Gebrauchserlaubnis - Aufstellen eines Verkaufsstandes auf

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1976 - III A 98/75

    Anspruch eines erblindeten Anliegers des Großen Plöner Sees auf Genehmigung zum

  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 21/60

    Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages einer Kommune mit Omnibusunternehmern

  • LG Düsseldorf, 18.08.1982 - 2 O 31/82

    Eigentümerin der Bundeswasserstraße Rhein erhält Nutzungsentgeld vom Betreiber

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 166/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 225/63

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht