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   BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65   

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BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65 (https://dejure.org/1967,644)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1967 - V ZR 163/65 (https://dejure.org/1967,644)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1967 - V ZR 163/65 (https://dejure.org/1967,644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübbarkeit eines dinglichen Vorkaufsrechtes an einem Grundstück bei Belastung eines Miteigentumsbruchteils - Erwerb eines Grundstücks i.R.e. Zwangsversteigerung durch Zuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 1
  • NJW 1967, 1607
  • MDR 1967, 662
  • DNotZ 1968, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65
    Aber nach Ansicht des Berufungsgerichts steht eine derartige Veräußerung einem freihändigen Verkauf gleich (unter Bezugnahme auf die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 13, 133, 136), so daß die Beklagte mit Bezug auf das Vorkaufsrecht so zu behandeln sei, als ob sie das Grundstück von den bisherigen Eigentümern gekauft hätte.

    Sie kann insbesondere nicht mit den Darlegungen des erkennenden Senats in BGHZ 13, 133, 140 begründet werden, auf die das Berufungsurteil sich bezieht und die es in seinen Entscheidungsgründen teilweise wörtlich anführt.

    Stand ein veräußertes Grundstück bisher im Eigentum von mehreren Personen, so gehören diese, wie inzwischen durch die Rechtsprechung geklärt worden ist, mindestens in solchen Fällen nicht zum Kreise der Dritten, in denen sich das Vorkaufsrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt (BGHZ 13, 133, 139; Urteil vom 15. Juni 1957, V ZR 198/55, WM 1957, 1162 = LM BGB § 1098 Nr. 3).

    Erwirbt hier einer der bisherigen Eigentümer, dessen Anteil nicht dem Vorkaufsrecht unterliegt, das Eigentum am gesamten Grundstück, dann ließe sich gegen die Annahme, er sei dadurch dem Vorkaufsberechtigten gegenüber in die Rolle eines Dritten geraten und deshalb nunmehr der Ausübung des Rechts ausgesetzt, möglicherweise der Umstand ins Feld führen, daß die geltende Rechtsordnung, wie der Senat an Hand der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Gemeinschaftsverhältnisse im einzelnen dargelegt hat (BGHZ 13, 133, 137 ff), klar unterscheidet zwischen den Mitberechtigten innerhalb der Gemeinschaft einerseits und dritten Personen andererseits.

    Zwar hat der § 512 BGB, wonach das Vorkaufsrecht bei Veräußerungen im Wege der Zwangsvollstreckung ausgeschlossen ist, in der Praxis gerade bei Gemeinschaftsauseinandersetzungen insofern eine weitgehende Einschränkung erfahren, als Rechtsprechung und Schrifttum den Zuschlag in der Teilungsversteigerung für den Regelfall genau so behandeln wie einen freihändigen Grundstückskauf (BGHZ 13, 133, 136 mit Nachweisen).

  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65
    Stand ein veräußertes Grundstück bisher im Eigentum von mehreren Personen, so gehören diese, wie inzwischen durch die Rechtsprechung geklärt worden ist, mindestens in solchen Fällen nicht zum Kreise der Dritten, in denen sich das Vorkaufsrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt (BGHZ 13, 133, 139; Urteil vom 15. Juni 1957, V ZR 198/55, WM 1957, 1162 = LM BGB § 1098 Nr. 3).
  • RG, 25.01.1935 - V 491/34

    Entsteht, wenn Miteigentümer (nach Bruchteilen) gemeinschaftlich eine Hypothek an

    Auszug aus BGH, 28.04.1967 - V ZR 163/65
    Ebensowenig bedarf es einer abschließenden Stellungnahme zu der weiteren Frage, ob die Anwendbarkeit der genannten Gesetzesbestimmung im vorliegenden Fall etwa schon deshalb ausscheiden müsse, weil das, was die Beklagte in der Zwangsversteigerung erworben hat, nicht mit dem "Gegenstand" des Vorkaufsrechts gleichzusetzen sei: dieses erstreckt sich lediglich auf den Miteigentumsanteil der OHG, während durch den Zuschlag als Staatshoheitsakt ein vollständiger und ursprünglicher Neuerwerb des Eigentums am gesamten Grundstück unter gleichzeitigem Erlöschen des bisherigen Miteigentums der Beklagten eingetreten wäre (Wilhelmi/Vogel, ZVG 4. Aufl. Vorbem. 3 vor § 79); auf einen etwaigen Willen der Beteiligten, bloß den mit dem Vorkaufsrecht belasteten Eigentumsbruchteil zu übertragen, käme es dabei nicht an (Steiner/Riedel, ZVG 7. Aufl. § 90 Anm. 1 Abs. 3 am Anfang; vgl. allerdings auch Palandt/Gramm, BGB 26. Aufl. § 747 Anm. 3, unter Hinweis auf RGZ 146, 363, 364).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Denn ein Erwerb in der Teilungsversteigerung steht einem freihändigen Kauf gleich (zu §§ 504, 512 BGB a.F.: Senat, Urteil vom 23. April 1954 - V ZR 145/52, BGHZ 13, 133, 136; Urteil vom 28. April 1967 - V ZR 163/65, BGHZ 48, 1, 4; vgl. Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 180 Rn. 139; MüKoBGB/Westermann, 7. Aufl., § 471 Rn. 4; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1411; Staudinger/Schermaier, BGB [2013], § 471 Rn. 6).

    (3) Nichts anderes folgt aus den Urteilen des Senats vom 23. April 1954 (V ZR 145/52, BGHZ 13, 133) und vom 28. April 1967 (V ZR 163/65, BGHZ 48, 1).

    Dies hat er damit begründet, dass andernfalls die Aufhebung der Gemeinschaft unmöglich wäre und praktisch für alle Zeiten ausgeschlossen bliebe (BGHZ 48, 1, 5; zustimmend Bauer/v. Oefele/Kohler, GBO, 3. Aufl., AT III Rn. 145; BGB-RGRK/Rothe, 12. Aufl., § 1095 Rn. 4; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 180 Rn. 140; MüKoBGB/Westermann, 7. Aufl., § 463 Rn. 26; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1411; Staudinger/Schermaier, BGB [2009], § 1095 Rn. 8; aA Schurig, Das Vorkaufsrecht im Privatrecht, 1975, 162 ff.).

    Folge dessen ist jedoch nicht das Erlöschen des Vorkaufsrechts; vielmehr bleibt es in solchen Fällen bei dem Grundsatz des § 471 BGB, wonach das Vorkaufsrecht bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung nicht ausgeübt werden kann (Senat, Urteil vom 28. April 1967 - V ZR 163/65, BGHZ 48, 1, 5 für § 512 BGB aF).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09

    Pfändung des Anspruchs des Grundstücksmiteigentümers auf Aufhebung der

    Denn das aus § 749 Abs. 1 BGB resultierende Recht des Miteigentümers, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen zu können, ist lediglich ein Ausfluss der durch das Bruchteilseigentum begründeten Zugehörigkeit zu der an dem Grundstück bestehenden Rechtsgemeinschaft (dazu Senat, BGHZ 48, 1, 4).
  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14

    Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Auf dieses Verfahren ist § 471 BGB aber entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1. grundsätzlich nicht anwendbar, vielmehr unterliegt auch der "Verkauf" im Wege der Teilungsversteigerung regelmäßig dem Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten (BGHZ 13, 133, 136; BGHZ 48, 1, 4; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl. 2015, § 471 Rdn. 3; Staudinger/Schermaier, a.a.O., Neubearb. 2013, § 471 Rdn. 6).

    Eine weitere, letztlich auch im vorliegenden Fall maßgebliche Ausnahme ist dann zu machen, wenn das Vorkaufsrecht nicht das gesamte Grundstück, sondern nur einen Grundstücksbruchteil belastet und der Zuschlag einem Teilhaber erteilt wird, dessen eigener bisheriger Anteil nicht Gegenstand des Vorkaufsrechtes ist (BGHZ 48, 1, 4 f.).

    Entsprechend dem in § 471 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken ist aber dann dem vollstreckungsrechtlich durchzusetzenden Anspruch auf dauerhafte Auseinandersetzung der Gemeinschaft (§ 749 BGB, § 180 ff. ZVG) der Vorzug vor dem Gestaltungsrecht des Vorkaufsberechtigten zu geben (BGHZ 48, 1, 5; Staudinger/Schermaier, a.a.O., § 471, Rdn. 6; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 471 Rdn. 3).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats begründet die Auseinandersetzung keinen Vorkaufsfall, da das erwerbende Mitglied einer Erbengemeinschaft nicht Dritter im Sinne des § 463 BGB (entspricht § 504 BGB a.F.) ist (Urt. v. 15. Juni 1957, V ZR 198/55, LM § 1098 BGB Nr. 3; v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321; vgl. ferner zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft Senat, BGHZ 13, 133; 48, 1).
  • OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96

    Erlöschen des Vorkaufsrechts

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  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Die vertragliche Verpflichtung zur Übereignung eines dem Vorkaufsrecht unterliegenden Gegenstandes an einen der Gesamthandseigentümer im Wege der Auseinandersetzung löst sonach das Vorkaufsrecht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn die Beteiligung des betreffenden Gesamthänders darauf beruht, daß er zuvor den Anteil eines Miterben käuflich erworben hatte (Senatsurteil vom 15. Juni 1957, V 2H 198/55, LM BGB § 1098 Nr. 3; BGHZ 13, 133, 139 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52], BGHZ 48, 1, 3 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65]; Brügelmann/Grauvogel, BBauG § 24 Anm. II 2 a; Das Deutsche Bundesrecht V H 40 S, 103 BBauG § 24 Anm. 5; Palandt/Putzo, BGB 28. Aufl. § 504 Anm. 2; Staudinger/Ostler, a.a.O. § 504 Nr. 10 a; Staudinger/Dittmann, a.a.O. § 1098 Nr. 5; BGB RGRK, 11. Aufl. § 504 Anm. 33; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 504 Nr. 3 und 4, § 1095 Nr. 2 und § 1097 Nr. 3; Baur, Lehrbuch des Sachenrechts 4. Aufl. § 21 B III S. 179; Bedenken äußern Wolff/Kaiser, Lehrbuch des Sachenrechts 10. Bearbeitung § 126 Fußn. 25, und Palandt/Degenhart, a.a.O. § 1097 Anm. 1 b).
  • BayObLG, 19.09.1985 - BReg. 2 Z 90/85

    Verlangen der Vorlage einer sog. Negativbescheinigung der Gemeinde durch das

    Der Miteigentümer, der den Anteil eines anderen Miteigentümers erwirbt, ist aber nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift ( BGHZ 13, 133 /139, 141; Palandt BGB 44. Aufl. Anm. 2 c, Staudinger BGB 12. Aufl. Rdnrn. 30, 31, MünchKomm BGB Rdnr. 23, BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnr. 8, Soergel BGB 10. Aufl. Rdnr. 4, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 9, je zu § 504; vgl. auch BGHZ 48, 1 ff.; BGH DNotZ 1957, 654 und 1970, 423; a A. Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Bearbeitung § 126 V 1 Fn 25 S. 503).
  • VG Saarlouis, 12.02.2009 - 5 L 69/09

    Ausübung eines sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    (BGH, Urteile vom 23.04.1954, a.a.O., und vom 28.04.1967 - V ZR 163/65 -, BGHZ 48, 1).
  • BayObLG, 16.04.1992 - REMiet 4/91

    Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

    kann dahinstehen (vgl. BGHZ 48, 1/3 f.).
  • BGH, 26.05.1967 - V ZR 73/66

    Rechtsschutzbedürfnis der Leistungsklagen trotz vollstreckbaren Titels - Anspruch

    Dem widersetzte sich die Klägerin und wurde daraufhin von den Eheleuten He. auf Erteilung der Zustimmung verklagt; jener Rechtsstreit schwebte, als am 1. März 1966 in dem vorliegenden Prozeß der Parteien die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht stattfand, noch bei dem Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz (V ZR 163/65).

    Inzwischen hat jedoch der erkennende Senat abweichend entschieden: auf die Revision der Klägerin ist das genannte Urteil aufgehoben und die Klage der Vorkaufsberechtigten als unbegründet abgewiesen worden (BGH Urteil (vom 28. April 1967, V ZR 163/65) zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 11.05.2023 - V ZR 203/22

    Erklärung der Ausübung des Vorkaufsrechts eines Erbbauberechtigten gegenüber dem

  • BayObLG, 08.10.1980 - BReg. 2 Z 72/79

    Zum Erlöschen eines auf einen Verkaufsfall beschränkten Vorkaufsrechts

  • OLG Rostock, 03.12.2003 - 6 U 25/02

    Anspruch auf Regulierung eines Wasserschadens aus der Wohngebäudeversicherung;

  • BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1968 - IV ZR 510/68

    Rechtsmittel

  • OLG Bremen, 31.01.1980 - 2 U 92/79

    Anspruch auf Ersatz angeblich gestohlenen Reisegepäcks; Freiwerden einer

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