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   BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09   

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https://dejure.org/2010,1081
BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09 (https://dejure.org/2010,1081)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2010 - V ZR 164/09 (https://dejure.org/2010,1081)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09 (https://dejure.org/2010,1081)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 3 WoEigG
    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft: Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels für Dachsanierungsarbeiten an einem Gebäude einer Mehrhausanlage

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§16 Abs. 4, 21 Abs. 3
    Eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen bei Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels; Gebrauch bzw. Möglichkeit des Gebrauchs als notwendiges Kriterium

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Festlegung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels gem. § 16 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Änderung des Kostenverteilungsschlüssels aufgrund eines zwischen den Wohnungseigentümern geltenden ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 4, 21 Abs. 3
    Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses zur abweichenden Kostenverteilung bei das Prinzip der Gesamtverantwortung unterlaufender Einzelmaßnahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dachsanierung rechtfertigt keine abweichende Kostenverteilung gem. § 16 Abs.4 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen der Wohnungseigentümer bei Bestimmung abweichender Kostenverteilungsschlüssel; Nichtbeachtung des Gebrauchsmaßstabs; ordnungsgemäße Verwaltung; Anspruch auf Gleichbehandlung; Unterlaufen des allgemeinen ...

  • rabüro.de

    Zum Gestaltungspielraum der Wohnungseigentümer bei der Kostenverteilung

  • rewis.io

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft: Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels für Dachsanierungsarbeiten an einem Gebäude einer Mehrhausanlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft: Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels für Dachsanierungsarbeiten an einem Gebäude einer Mehrhausanlage

  • RA Kotz

    Wohnungseigentümer - Bestimmung Kostenverteilungsschlüssel

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO § 7; WEG § 16 Abs. 4
    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Festlegung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels gem. § 16 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ); Änderung des Kostenverteilungsschlüssels aufgrund eines zwischen den Wohnungseigentümern geltenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Dachsanierung und der Kostenverteilungsschlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 16 Abs. 4 WEG hat enge Grenzen! (IMR 2010, 382)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 51
  • NJW 2010, 2513
  • MDR 2010, 977
  • NZM 2010, 584
  • ZMR 2010, 866
  • WM 2011, 278
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
    Der beschlossene Verteilungsmaßstab kann vielmehr auch auf die tatsächliche Gebrauchshäufigkeit und die Gebrauchsmöglichkeit sowie die Anzahl der davon profitierenden Personen oder vergleichbare Unterschiede zwischen den Wohnungseigentümern abstellen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363; Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 124; Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 65; Elzer in Riecke/Schmid, aaO, § 16 Rdn. 115; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rdn. 191).

    Er muss vielmehr auch den nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG das Handeln der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bestimmenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363 Rdn. 25; Begründung des Entwurfs der WEG-Novelle 2007 in BT-Drucks. 16/887 S. 24 r. Sp.; Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 123; Elzer in Riecke/Schmid, aaO, § 16 Rdn. 112; Timme/Bonifacio, aaO, § 16 Rdn. 213).

    Sie selbst könnten eine abweichende Kostenverteilung nach § 16 Abs. 4 WEG nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG erzwingen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363 Rdn. 27).

  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
    cc) In der Sache entspräche eine abweichende Kostenverteilung, wie sie hier beschlossen worden ist, den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung deshalb nur, wenn für alle gleich gelagerten Instandsetzungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Maßstabskontinuität eine entsprechende abweichende Kostenverteilung beschlossen würde (OLG Hamm ZMR 2007, 296, 297; Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 118; Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 77; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO, § 16 Rdn. 93 a.E.; Palandt/Bassenge, aaO, § 16 WEG Rdn. 14; Elzer in Riecke/Schmid, aaO § 16 Rdn. 119).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die

    Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
    Maßgeblich für die Auslegung einer Regelung in einer Gemeinschaftsordnung sind ihr Wortlaut und ihr Sinn, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben (Senat, Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, NJW-RR 2010, 227, 228).
  • AG München, 18.09.2008 - 483 C 470/08

    Wohnungseigentumsanlage: Mehrheitsbeschluss über eine Einzelfallregelung zur

    Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
    Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen (ZMR 2009, 238).
  • LG München I, 30.07.2009 - 36 S 18003/08

    Wohnungseigentumsanlage: Verteilung von Instandhaltungskosten auf einzelne

    Auszug aus BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
    Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht der Klage stattgegeben (ZMR 2010, 150).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Diese dienen dem Gebrauch aller Wohnungseigentümer, selbst wenn die Sanierung in erster Linie der Kellergeschosswohnung zugutekommt; auch die Kosten einer Dachsanierung könnten nicht durch Beschluss gemäß § 16 Abs. 4 WEG allein dem Eigentümer der Dachgeschosswohnung zur Last gelegt werden (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, NJW 2010, 2513 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Dass auch vereinbarte Abrechnungsschlüssel der Abänderung nach § 16 Abs. 3 WEG unterliegen, geht jedoch klar aus den Gesetzesmaterialen (Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks. 16/887 S. 24; vgl. auch S. 21 und 25; zu § 16 Abs. 4 WEG vgl. Senat, Urt. v. 18. Juni 2010, V ZR 164/09, zur Veröffentlichung vorgesehen) hervor und wird vor diesem Hintergrund auch durch die Regelung des § 16 Abs. 5 WEG bestätigt (vgl. auch Becker in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 16 Rdn. 75; Jennißen in Jennißen , aaO, § 16 Rdn. 32; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 59; jeweils m.w.N.).

    Der angefochtene Beschluss regelt nicht nur eine einzelne Maßnahme und erschöpft sich nicht in deren Vollzug (Senat, Urt. v. 18. Juni 2010, V ZR 164/09, zur Veröffentlichung vorgesehen), weil Instandhaltungsrückstellungen nicht für eine einzige Maßnahme, sondern für den zukünftigen - noch nicht konkret vorhersehbaren - Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf gebildet werden.

  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 87/23

    Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der

    Beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme, muss nicht zugleich eine entsprechende Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 17 ff.).

    Zwar habe der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18. Juni 2010 (V ZR 164/09, BGHZ 186, 51) zu § 16 Abs. 4 WEG aF diese Auffassung vertreten.

    Dann werde aber durch die Änderung der Kostenverteilung für einen Einzelfall letztlich eine allgemeine Regelung getroffen und damit eine verdeckte Änderung der Teilungserklärung vorgenommen, die von § 16 Abs. 4 WEG aF, der nur die Änderung der Kostenverteilung für einen Einzelfall ermögliche, gerade nicht gedeckt sei (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 17 ff.).

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Die abweichende Kostenverteilung muss sich in dem Vollzug dieser Maßnahme erschöpfen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 11; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, WuM 2010, 524 Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 19).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, NJW 2010, 2513 Rn. 9 insoweit in BGHZ 186, 51 nicht abgedruckt) lässt sich dieser Regelung aber nicht entnehmen, dass die Wohnungserbbauberechtigten gezwungen werden sollen, aus dem beschränkten Kreis der als Vertreter in Betracht kommenden Personen stets nur eine zu bevollmächtigen.
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Fehler in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung sind Mängel, die nur zur Anfechtbarkeit, aber nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse führen könnten (für Verstoß gegen § 21 Abs. 4 WEG: Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 = NJW 2010, 2513, 2515 Rn. 20; BayObLG, NJW-RR 1999, 520, 521; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 54; für Verstoß gegen § 23 Abs. 2 WEG: KG, NZM 2004, 913, 914; Merle ibid.
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Das gilt auch für die Verteilung von Instandsetzungskosten, bei der den Wohnungseigentümern ebenfalls ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen zusteht (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, Rn. 13, zu § 16 Abs. 4 WEG).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 15/22

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels muss Gleichbehandlungsgebot beachten

    Zutreffend ist allerdings, dass der Bundesgerichtshof zum alten Recht diese Auffassung vertreten hat (BGH ZWE 2010, 362) und damit auf der Basis des bis dahin geltenden § 16 Abs. 4 WEG alte Fassung Kostenänderungsbeschlüsse in der Praxis weitgehend unmöglich waren (zur Kritik vgl. nur Häublein ZWE 2013, 160).
  • LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtbenennung eines

    Die neue Kostenverteilung muss sich am Gebrauchsmaßstab orientieren und wegen § 21 Abs. 3 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (BGH NJW 2010, 2513; NZM 2010, 205).

    Ein hiergegen verstoßender Beschluss ist anfechtbar, nicht hingegen nichtig (BGH NJW 2010, 2513).

  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte

    Während für den Bereich der Instandhaltung oder Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG anerkannt ist, dass mit dem "Einzelfall" die Verteilung der Kosten für eine konkrete Instandsetzungsmaßnahme (z.B. Dachsanierung an einem bestimmten Gebäude der Gemeinschaft) gemeint ist, so dass sich der Beschluss in dem Vollzug der Maßnahme erschöpft (BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51, Rn. 11, zitiert nach juris), ist dies in Bezug auf Folgekosten für bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG streitig (für die Erfassung auch der Folgekosten der baulichen Veränderung durch das Merkmal des Einzelfalls in § 16 Abs. 4 WEG: LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10, ZMR 2012, 219, Rn. 51, zitiert nach juris; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 16 Rdnr. 132 ff.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 16 Rdnr. 106; a.A. LG München I, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13, ZMR 2014, 920, Rn. 14 ff., zitiert nach juris; BeckOK WEG/ Bartholome, 25. Edition, Stand: 01.10.2015, § 16 Rdnr. 187 ff. m.w.N.).

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Beklagten im Rahmen der Erörterungen im Termin vom 17.02.2016 auf die Entscheidung des BGH vom 18.10.2010 (V ZR 164/09) verwiesen hat, führt dies für den vorliegenden Sachverhalt nicht zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.

  • LG Hamburg, 10.03.2016 - 318 S 79/15

    Wohnungseigentumssache: Bestandskraft eines Beschlusses über die Erneuerung der

  • LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 21/11

    Kein eigennütziger Gebrauch am Dach!

  • LG Stuttgart, 20.07.2022 - 10 S 41/21

    Künftige Reparaturen sollen nur noch den jeweiligen Wohnungseigentümer belasten:

  • LG Berlin I, 18.10.2022 - 55 S 160/21

    Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16

  • AG Bonn, 30.03.2023 - 211 C 28/22

    Unzulässige Änderung des Verteilungsschlüssels

  • LG Berlin, 18.10.2022 - 55 S 160/21

    Kostenauferlegung bei erstmaliger Errichtung zweier WE-Einheiten

  • AG Köln, 23.07.2019 - 215 C 37/19

    Kostenverteilungsschlüssel ist verbindlich!

  • LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender

  • AG Potsdam, 15.11.2018 - 31 C 17/18

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Ungültigerklärung eines

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