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   BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59   

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https://dejure.org/1961,8314
BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59 (https://dejure.org/1961,8314)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1961 - V ZR 171/59 (https://dejure.org/1961,8314)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1961 - V ZR 171/59 (https://dejure.org/1961,8314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 675
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Bei der Entscheidung der Frage, welchen Einfluß auf das Pfandrecht der Umstand gehabt hat, daß durch die Erteilung des Zuschlags die Grundschuld, da sie nicht in das geringste Gebot aufgenommen worden war, erloschen ist, ist davon auszugehen, daß das Erlöschen nur mit der Maßgabe erfolgt ist, daß an die Stelle des Grundstücks als Surrogat der Versteigerungserlös getreten ist und an diesem das erloschene Recht und die früheren Rechtsbeziehungen fortdauerten, soweit dies nicht deshalb ausgeschlossen war, daß nicht mehr ein Grundstück den Gegenstand des Rechts und der Rechtsbeziehungen bildete (Urteil des Senats vom 26. Juni 1957 - V ZR 191/55, LM § 1163 BGB Nr. 2 = MDR 1958, 24 = JZ 1957, 623).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Damit hat sich der durch die Verfügung des Finanzamts Paderborn vom 10. März 1958 gepfändete Anspruch des Grundstückseigentümers gegen die Grundschuldgläubigerin auf Übertragung des nicht valutierten Teils der Grundschuld in einen Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses umgewandelt (Urteil des Senats vom 15. April 1959, V ZR 1/58).
  • BGH, 16.12.2011 - V ZR 52/11

    Zwangsversteigerung: Unterbliebene Geltendmachung nicht angefallener

    Denn bei dem auf diese entfallenden Anteil an dem Versteigerungserlös handelt es sich lediglich um ein Surrogat des Rückgewähranspruchs (Senat, Urteile vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, WM 1961, 691 und vom 28. Februar 1975 - V ZR 146/73, NJW 1975, 980; vgl. auch von Blumenthal, BB 1987, 2050).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

    Auch wenn bei einem - wie hier - gegen mehrere - einfache - Streitgenossen geführten Prozess zwischen den mehreren, jeweils zu einem Streitgenossen bestehenden Prozessrechtsverhältnissen zu unterscheiden ist und der dem jeweiligen Prozessrechtsverhältnis zugrunde zu legende Tatsachenstoff verschieden sein kann, ist doch im Zweifel davon auszugehen, dass der für und gegen einen einzelnen Streitgenossen gehaltene Sachvortrag auch für und gegen die anderen Streitgenossen gelten soll (BGH, Urt. v. 29. März 1961 - V ZR 171/59, LM Nr. 1 zu § 61 ZPO; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 61 Rdn. 6).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch in der Regel davon auszugehen, dass von einem Streitgenossen geltend gemachte Angriffs- oder Verteidigungsmittel für alle Streitgenossen vorgetragen sind, soweit sie alle angehen und die Übrigen nicht selbst eine Erklärung abgeben (BGH, Urteil vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, LM ZPO § 61 Nr. 1; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 61 Rn. 3, und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 61 Rn. 9).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Da die Grundschuld von 155 000 DM (mit den Grundschuldzinsen) nur Forderungen gegen die Klägerin sicherte, muß die Beklagte einen im Zwangsversteigerungsverfahren erzielten Übererlös an die Klägerin abführen; denn insoweit tritt an die Stelle ihres vertraglichen, vor der Verwertung der Grundschuld gegebenen Rückgewährungsanspruchs ein Anspruch auf Herausgabe des Versteigerungserlöses (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile v. 29. März 1961, V ZR 171/59, LM Nr. 1 zu § 91 ZVG = WM 1961, 691 und v. 11. Oktober 1984, IX ZR 111/82, LM Nr. 14 zu § 91 ZVG = WM 1984, 1577).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 5 U 29/06

    Schadensersatz gegen Vorstandsmitglieder einer Bank-AG wegen angeblicher

    Dieses von dem Beklagten zu 1. als einzelnem Streitgenossen geltend gemachte Verteidigungsmittel ist für alle erschienenen Streitgenossen erklärt, weil es alle angeht, soweit die übrigen nicht selbst eine Erklärung abgeben (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, BGH LM § 61 ZPO Nr. 1; Musielak/Weth, ZPO, 7. Auflage 2009, § 61, Rz. 6 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90

    Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte

    Denn Pfandobjekt war nicht die Grundschuld selbst, sondern ein bloß schuldrechtlicher Rückgewähranspruch des Schuldners (vgl. dazu schon BGH, Urt. v. 24.3.1959 - VIII ZR 177/58, LM § 857 ZPO Nr. 4 unter II 2 d; Urt. v. 29.3.1961 - V ZR 171/59 aaO.; Stöber, Forderungspfändung 9. Aufl. Rdn. 1889 über Fußn. 25).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10

    Schadenersatz der GmbH gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG wegen

    Dieses Vorbringen kommt auch dem Beklagten zu 1. zugute, denn grundsätzlich ist das von einzelnen Streitgenossen geltend gemachte Verteidigungsmittel für alle erschienenen Streitgenossen erklärt, soweit es sie alle angeht und die übrigen nicht selbst eine Erklärung abgeben (Vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, BGH LM § 61 ZPO Nr. 1; Musielak/Weth, ZPO, 8. Auflage 2011, § 61, Rz. 6 m. w. N.).
  • BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlicher Verfügung über ein mit

    Für den Fall des Erlöschens einer nichtvalutierten Grundschuld nach § 91 Abs. 1 ZVG hätte sich der gepfändete Anteil am Rückgewähranspruch durch den Zuschlag kraft Surrogation in einen Anteil am Anspruch auf den Versteigerungserlös verwandelt (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1961 - V ZR 171/59 = LM ZVG § 91 Nr. 1; v. 11. Oktober 1984 - IX ZR 111/82, ZIP 1984, 1536 = WM 1984, 1577).
  • BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73

    Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche -

    Der gepfändete Rückgewähranspruch des Schuldners (Z.) verwandelte sich durch den Zuschlag kraft Surrogation in einen Anspruch auf einen Teil des Versteigerungserlöses (Urteil vom 29. März 1961, V ZR 171/59, LM ZVG § 91 Nr. 1) und weiter, wie folgerichtig angenommen werden muß, durch die Zuteilung und Auszahlung eines die Grundschuldvaluta übersteigenden Betrags an die Sparkasse in einen Rückzahlungsanspruch gegen die Sparkasse in Höhe dieses Überschusses.
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 111/82

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Grundschuldgläubiger und Ersteher in der

    Der vertragliche Anspruch der früheren Eigentümerin auf Rückgewähr des bei Beendigung des Sicherungsvertrages nicht valutierten Teils der Grundschuld wandelte sich um in einen Anspruch auf den entsprechenden Teil des auf die Beklagte entfallenden Versteigerungserlöses (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1961 - V ZR 171/59 = LM ZVG § 91 Nr. 1).
  • BGH, 30.06.1978 - V ZR 153/76

    Anspruch auf Zuteilung eines Betrages aus einem Versteigerungserlös -

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75

    Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine

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