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   BGH, 05.03.2019 - V ZR 179/18   

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https://dejure.org/2019,5650
BGH, 05.03.2019 - V ZR 179/18 (https://dejure.org/2019,5650)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2019 - V ZR 179/18 (https://dejure.org/2019,5650)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2019 - V ZR 179/18 (https://dejure.org/2019,5650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Antrag auf Bestellung eines Notanwalts wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Antrag auf Bestellung eines Notanwalts weg...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1 ; ZPO § 78b Abs. 2
    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Antrag auf Bestellung eines Notanwalts wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alle Richer sind befangen. Alle.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Auszug aus BGH, 05.03.2019 - V ZR 179/18
    Diese Entscheidung kann der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Nach § 567 Abs. 1 ZPO findet die sofortige Beschwerde nur gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte statt, nicht jedoch gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 3 mwN).

    cc) Ob die "sofortige Beschwerde" der Klägerin gegen die Ablehnung ihres Beiordnungsantrags, soweit sie andere Verfahrensverstöße als eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG rügt, auch als Gegenvorstellung anzusehen und als solche statthaft wäre (so BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZR 1/13, juris Rn. 4; offengelassen jedoch in BGH, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, BeckRS 2019, 3587 Rn. 5; dagegen BSG, Beschluss vom 17. August 2017 - B 1 KR 6/17 C, juris Rn. 4), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 24.10.2023 - VI ZR 114/23

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge

    Die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts durch den Bundesgerichtshof ist nicht mit der in § 78b Abs. 2 ZPO vorgesehenen sofortigen Beschwerde anfechtbar, da eine sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 19. Juli 2016 - VI ZR 525/15, juris Rn. 1 mwN; MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 78b Rn. 15).
  • BGH, 20.09.2023 - XI ZR 14/23

    Unbegründetheit einer Anhörungsrüge; Auslegung einer sofortigen Beschwerde als

    Dies gilt nicht nur für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs über Nichtzulassungsbeschwerden gemäß § 544 Abs. 6 ZPO, d.h. hier die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten im Beschluss des Senats vom 25. Juli 2023 als unzulässig, sondern auch für die Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - VII ZR 158/18, juris Rn. 1 f., vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 1, 3 und vom 7. März 2023 - II ZR 210/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde"

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus der in § 78b Abs. 2 ZPO vorgesehenen Anfechtung des Ablehnungsbeschlusses durch sofortige Beschwerde, die nach § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ebenfalls nur gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amts- und der Landgerichte eröffnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - V ZR 189/17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter als unzulässig bzgl.

    In diesem Fall kann der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZB 25/20

    Unzulässiger Ablehungsgesuch gegen Richter

    Sein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2017 - XI ZA 13/16, juris Rn. 1 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. September 2018 - II ZB 15/18, juris Rn. 1, vom 5. März 2019 - V ZR 179/18, juris Rn. 2, vom 8. Juli 2020 - IV ZA 1/20, juris, vom 20. August 2020 - III ZA 12/20, juris Rn. 2 und vom 22. September 2020 - VIII ZB 54/20, juris Rn. 3 f., jeweils mwN).
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