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   BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16   

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https://dejure.org/2017,53037
BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16 (https://dejure.org/2017,53037)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2017 - V ZR 184/16 (https://dejure.org/2017,53037)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2017 - V ZR 184/16 (https://dejure.org/2017,53037)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne Gebäude gebildeten Untergemeinschaften für die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer

  • IWW

    § 10 Abs. 8 WEG, § ... 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 21 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 8 Satz 2 WEG, §§ 134, 138 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 242 BGB, § 21 Abs. 3, § 28 Abs. 5 WEG, § 97 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Kompetenzeinräumung gegenüber Mitgliedern von Untergemeinschaften zum Beschluss der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer; Gleichzeitige Bestimmung der Kostentragung allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Untergemeinschaft kann eigenständige Sanierungsbeschlüsse fassen; §§ 10 Abs. 2 S. 2 u. Abs. 8, 43 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 2
    Beschlusskompetenz der Untergemeinschaft einer WEG über die Durchführung von Instandhaltungs-/-setzungsmaßnahmen durch Gemeinschaftsordnung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne Gebäude gebildeten Untergemeinschaften für die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2
    Kompetenzeinräumung gegenüber Mitgliedern von Untergemeinschaften zum Beschluss der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer; Gleichzeitige Bestimmung der Kostentragung allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft im ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2
    Kompetenzeinräumung gegenüber Mitgliedern von Untergemeinschaften zum Beschluss der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer; Gleichzeitige Bestimmung der Kostentragung allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft im ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne Gebäude gebildeten Untergemeinschaften für die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss der anderen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untergemeinschaften: Kompetenz für Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untergemeinschaft kann autonom über Sanierungsmaßnahmen entscheiden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beschlüsse durch Untergemeinschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Beschlüsse über Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden von Untergemeinschaften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage darf Beschluss zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an Gebäude der Untergemeinschaft allein treffen - Voraussetzung ist alleinige Kostentragungspflicht der Mitglieder der Untergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftsordnung: Rechte einer Untergemeinschaft (IMR 2018, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1309
  • MDR 2018, 787
  • NZM 2018, 340
  • ZMR 2018, 234
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    bb) Die Klage war, wie geschehen, nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu erheben, auch wenn der Kläger lediglich Beschlüsse angreift, die von Untergemeinschaften gefasst worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 5; Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 10; Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5).

    Die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, ermöglicht es aber, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 10 zu der hiesigen Wohnungseigentümergemeinschaft).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Vereinbarungen zulässig sind, die von den Stimmrechtsregelungen in § 21 Abs. 3, § 28 Abs. 5 WEG für die Beschlüsse über Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse abweichen und bestimmen, dass allein die Mitglieder der Untergemeinschaft anstelle aller Wohnungseigentümer über die auf das jeweilige Haus entfallenden Kostenpositionen zu entscheiden haben (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 10).

    In den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte der Wohnungseigentümer würde hingegen eingegriffen, wenn die Regelung den Untergemeinschaften die Kompetenz einräumte, über Maßnahmen zu entscheiden, die das Grundstück, mehrere - nicht sämtlich zu der Untergemeinschaft gehörende - Gebäude oder gemeinschaftliche Anlagen beträfen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 11).

    Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, die den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz einräumt, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, ist nämlich nur zulässig, wenn sie - wie hier - in Abweichung von § 16 Abs. 2 WEG zulässigerweise (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 10) zugleich bestimmt, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind.

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Diese Regelung ist Ausdruck der Privatautonomie der Wohnungseigentümer und lässt ihnen und dem teilenden Eigentümer bei der Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses weitgehend freie Hand (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 13; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7).

    Darüber hinaus unterliegen Bestimmungen, die wie die hier in Rede stehende Gemeinschaftsordnung von dem teilenden Eigentümer einseitig vorgegeben wurden, einer Inhaltskontrolle, wobei der Senat bislang offen gelassen hat, ob sich diese an den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 307 ff. BGB oder unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auszurichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, aaO Rn. 7 mwN auch zum diesbezüglichen Streitstand).

    Unzulässig sind jedenfalls Regelungen, die die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung der Wohnungseigentümer aushöhlen oder in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte eingreifen (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, aaO Rn. 8).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7).

    Diese Regelung ist Ausdruck der Privatautonomie der Wohnungseigentümer und lässt ihnen und dem teilenden Eigentümer bei der Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses weitgehend freie Hand (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 13; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Da die Erteilung von Aufträgen zur Instandsetzung oder Sanierung nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn die Aufbringung der Mittel gesichert ist (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 17 mwN), hat diese Kostenverteilung im Innenverhältnis zur Folge, dass in den Beschlüssen der Untergemeinschaften über die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen eine Finanzierung vorgesehen werden muss, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht mit einbezieht, etwa indem die Maßnahme aus der von der Untergemeinschaft getrennt gebildeten Instandhaltungsrücklagen, aus den laufenden Wohngeldzahlungen der Mitglieder der Untergemeinschaft oder aus einer nur von diesen anteilig zu zahlenden Sonderumlage beglichen wird.
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15

    Wohnungseigentümerversammlung: Unterbrechung für ein Mandantengespräch zwischen

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    Vielmehr muss diese Regelung im Lichte von § 4 GO dahin ausgelegt werden, dass die jeweiligen Wohnungs-/Teileigentümer der Untergemeinschaften zur Ansammlung von getrennten Instandhaltungsrücklagen verpflichtet sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZWE 2015, 335 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    bb) Die Klage war, wie geschehen, nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu erheben, auch wenn der Kläger lediglich Beschlüsse angreift, die von Untergemeinschaften gefasst worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 5; Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 10; Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 145/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Anfechtungsklage gegen den

    Auszug aus BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
    bb) Die Klage war, wie geschehen, nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu erheben, auch wenn der Kläger lediglich Beschlüsse angreift, die von Untergemeinschaften gefasst worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, ZWE 2012, 494 Rn. 5; Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, NJW 2012, 1224 Rn. 10; Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 145/11, juris Rn. 5).
  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision zwar auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs begrenzt werden, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - II ZR 2/16, WM 2018, 1183 Rn. 14; vom 27. Februar 2018 - XI ZR 224/17, NJW 2018, 1683 Rn. 22; vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 6; vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13; vom 2. Februar 2017 - III ZR 41/16, NVwZ-RR 2017, 579 Rn. 23; vom 22. September 2016 - VII ZR 298/14, BGHZ 212, 90 Rn. 18; Beschlüsse vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17 unter II 2, zur Veröffentlichung bestimmt; vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 20).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der

    Die Teilungserklärung ist Bestandteil der Grundbucheintragung; ihre Auslegung unterliegt daher vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZWE 2018, 124 Rn. 14).
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 6).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    Dafür ist es erforderlich, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zu dem unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13 f.; vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 6; vom 18. Oktober 2018 - III ZR 497/16, WM 2018, 2179 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 361/18, aaO Rn. 27; Beschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, aaO Rn. 6 f.).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZfIR 2018, 353 Rn. 14; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, MDR 2018, 986 Rn. 9 jeweils mwN).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZR 186/17

    Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung als

    Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht jedoch die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2016 - XI ZR 108/15, WM 2016, 1031 Rn. 11; vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, aaO; vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 6; Beschlüsse vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, aaO Rn. 20; jeweils mwN; vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, aaO).
  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20

    Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche

    a) Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG aF (ebenso § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG) können in Mehrhausanlagen durch Vereinbarung - wie hier - weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, WuM 2018, 100 Rn. 12; Urteil vom 18. Januar 2019 - V ZR 72/18, NJW-RR 2019, 909 Rn. 23 mwN).

    Inwieweit Untergemeinschaften in der Gemeinschaftsordnung Befugnisse in Bezug auf das Rechnungswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumt werden können, indem entweder auf einer einheitlichen Eigentümerversammlung ein Stimmverbot für die übrigen Wohnungseigentümer eingreift (zu einer derartigen Regelung in der Gemeinschaftsordnung vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 199/19, ZWE 2020, 386 Rn. 14) oder den Untergemeinschaften in "ihren" Angelegenheiten Beschlusskompetenz und das Recht zu "Teilversammlungen" eingeräumt wird (zu einer Gemeinschaftsordnung dieses Inhalts vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, WuM 2018, 100 Rn. 21 ff.) - ist nicht abschließend geklärt.

    So kann eine Untergemeinschaft bei entsprechender Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung insbesondere dazu befugt sein, über Instandhaltungsmaßnahmen an dem zugehörigen Gebäude und die Finanzierung derselben eigenständig zu entscheiden (näher hierzu Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, WuM 2018, 100 Rn. 21 ff.).

    Gerade wenn den Untergemeinschaften im Hinblick auf die Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen weitgehende Autonomie gewährt wird, liegt die gemeinschaftliche Abrechnung über die Rücklagen, die eine effektive gegenseitige Kontrolle ermöglicht, im Interesse aller Wohnungseigentümer; das gilt insbesondere im Hinblick auf die im Außenverhältnis bestehende anteilige Haftung (vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, WuM 2018, 100 Rn. 26 ff.).

  • BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23

    Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

    Die Gemeinschaftsordnung sieht in § 14 Ziffer 5, § 11 Ziffer 6 vor, dass bei einer Abstimmung über Reparaturarbeiten an einem der Häuser nur die Wohnungseigentümer des betroffenen Hauses stimmberechtigt sind, da auch nur diese die Kosten für die Maßnahme zu tragen haben (zur Wirksamkeit einer solchen Regelung vgl. z.B. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 21).
  • BGH, 28.10.2020 - VIII ZR 230/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Anerkennung des in der

    Denn der erstgenannte Teil des Streitstoffs könnte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und es könnten im Falle der Zurückverweisung Widersprüche zu dem dann unanfechtbaren Teil des Streitstoffs, namentlich zu dem mit der Widerklage verfolgten Teil desselben Anspruchs, auftreten (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13 f.; vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 6; vom 18. Oktober 2018 - III ZR 497/16, WM 2018, 2179 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 361/18, BGHZ 224, 195 Rn. 27; vom 29. April 2020 - VIII ZR 355/18, aaO; Beschluss vom 12. Juni 2018 - VIII ZR 121/17, aaO Rn. 6 f.).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG aF (nunmehr § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG), nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, ermöglicht es aber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12).

    Schon das spricht dafür, dass die Untergemeinschaften die Kosten für sämtliche Maßnahmen an "ihrem" jeweiligen Baukörper zu tragen haben; denn die vorgeschriebene eigenständige Verwaltung ist nur dann zulässig, wenn die Mitglieder der Untergemeinschaft für die Kosten der von ihnen beschlossenen Maßnahmen allein aufkommen (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 27).

    aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/20

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen bei Bezugnahme auf einen

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 145/18

    Umlage der Kosten für die Reparatur der Hebebühnen der Doppelparker und

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18

    Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog.

  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

  • BGH, 12.06.2018 - VIII ZR 121/17

    Modernisierungsmieterhöhung aufgrund der Durchführung der Wärmedämmung i.R.d.

  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 318 S 23/18

    Wohnungseigentumssache: Stimmberechtigung nur der Mitglieder einer

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

  • BGH, 19.04.2018 - V ZR 164/17

    Revision bei Rücknahme der Beschwerde gegen die teilweise Nichtzulassung der

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 271/20

    Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt

  • LG München I, 04.11.2021 - 36 S 14711/20

    Eigentümerversammlung: Einladungsmangel bei Übersendung von Vollmachtsvordrucken?

  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

  • LG Stuttgart, 13.07.2020 - 2 S 3/20

    Haben Untergemeinschaften automatisch besondere Rechte?

  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

  • AG Rosenheim, 26.09.2019 - 13 C 121/19

    Rechtmäßige Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels durch Untergemeinschaft

  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
  • LG Hamburg, 08.11.2019 - 318 S 27/18

    Stimmberechtigung von WEG-Untergemeinschaften

  • LG Hamburg, 11.09.2019 - 318 S 30/19

    Wohnungseigentumssache: Wohngeldzahlungspflicht der Wohnungseigentümer trotz

  • LG Köln, 22.04.2021 - 29 S 143/20

    Wie ist eine Teilungserklärung auszulegen?

  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/2

    Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei qualifiziertem Mietspiegel

  • LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18

    Selbstständige Instandhaltungsrücklagen für Untergemeinschaften?

  • LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16

    Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung

  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19

    Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze:

  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 8 U 42/18

    Baumängel am Gemeinschaftseigentum: Kostenvorschussanspruch zur Mängelbeseitigung

  • LG Düsseldorf, 20.02.2019 - 25 S 3/18

    Beschlusskompetenz und Nichtigkeit einer Bestimmung

  • AG Aachen, 27.05.2020 - 118 C 4/20
  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 539 C 26/18

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Angemessene Höhe der

  • AG Bonn, 20.05.2022 - 210 C 48/21

    Kostenermittlung und Kostenverteilung

  • AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
  • AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19

    WEG-Beschluss - Beseitigung von Hausschwammbefall

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