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   BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55   

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https://dejure.org/1957,149
BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55 (https://dejure.org/1957,149)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1957 - V ZR 186/55 (https://dejure.org/1957,149)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55 (https://dejure.org/1957,149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 207
  • NJW 1957, 906
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
    Wenn der einzelne Miterbe einen der Erbengemeinschaft zustehenden Anspruch allein im Prozeßweg geltend machen kann und nur materiell in der Form seines Antrags die Rechte der übrigen Miterben berücksichtigen muß, wenn er also einen Rechtsstreit über einen solchen zum Nachlaß gehörigen Anspruch (auch Feststellungsanspruch) neu beginnen oder einen bereits anhängigen Rechtsstreit aufnehmen und weiterführen darf (vgl. BGHZ 14, 251 [254]), so ist kein Grund einzusehen, daß er nicht auch Mängel, mit denen dieser bereits anhängige Rechtsstreit behaftet ist, beseitigen darf, soweit dies noch möglich ist.
  • RG, 03.03.1919 - IV 422/18

    Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung über den Erbschaftsanspruch des

    Auszug aus BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
    Ob es anders wäre, wenn eine notwendige Streitgenossenschaft vorliegen würde, kann dahingestellt bleiben, denn das ist bei einem Anspruch aus § 2039 BGB nicht der Fall (Stein-Jonas-Schönke ZPO § 62 II, 3; RGZ 95, 97 [98]).
  • RG, 21.06.1901 - II 152/01

    Urkundenprozess; Privatzeugnisse

    Auszug aus BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
    Die Benutzung solcher Urkunden anstelle einer Zeugenvernehmung ist aber gegen den Willen auch nur einer Partei im Prozeß, solange der ordnungsmäßigen Vernehmung kein Hindernis entgegensteht, unzulässig, solange nicht eine gerichtliche Vernehmung erfolgte (Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 286 III 4 a; Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl § 286 Bem 4 B): Denn solange das für die richterliche Überzeugung bessere Beweismittel einer gerichtlichen Vernehmung zugänglich ist, kann einer von der Zivilprozeßordnung an sich für die Beweisermittlung nicht zugelassenen außergerichtlichen Feststellung von Zeugenaussagen selbständige Beweiskraft nicht zukommen (RGZ 49, 374; RG in HRR 1931 Nr. 1482; 1937, Nr. 593; OGHZ 1, 206; BGH in NJW 1955, 671; OLG Stuttgart ZZPr 68, 83; Rosenberg Lehrbuch 7. Aufl § 120 11, 3).
  • BGH, 29.01.1955 - IV ZR 125/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
    Die Benutzung solcher Urkunden anstelle einer Zeugenvernehmung ist aber gegen den Willen auch nur einer Partei im Prozeß, solange der ordnungsmäßigen Vernehmung kein Hindernis entgegensteht, unzulässig, solange nicht eine gerichtliche Vernehmung erfolgte (Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 286 III 4 a; Baumbach-Lauterbach ZPO 24. Aufl § 286 Bem 4 B): Denn solange das für die richterliche Überzeugung bessere Beweismittel einer gerichtlichen Vernehmung zugänglich ist, kann einer von der Zivilprozeßordnung an sich für die Beweisermittlung nicht zugelassenen außergerichtlichen Feststellung von Zeugenaussagen selbständige Beweiskraft nicht zukommen (RGZ 49, 374; RG in HRR 1931 Nr. 1482; 1937, Nr. 593; OGHZ 1, 206; BGH in NJW 1955, 671; OLG Stuttgart ZZPr 68, 83; Rosenberg Lehrbuch 7. Aufl § 120 11, 3).
  • RG, 09.12.1937 - IV 205/37

    1. Ist die Anfechtung eines Kindesannahmevertrags wegen Irrtums zulässig, wenn

    Auszug aus BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
    Das Verfahren, das das Berufungsgericht eingeschlagen hat, hat in der Prozeßordnung keine Grundlage und widerspricht auch den Zwecken, auf Grund deren das Prozeßverfahren aufgebaut ist (RGZ 156, 334 [338]).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 453/99

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Eintragung einer Vormerkung

    Sie war auch berechtigt, den Rechtsstreit allein aufzunehmen und fortzusetzen (BGHZ 23, 207, 212).
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Diese Zugehörigkeit ist gegeben, wenn die Erbengemeinschaft als solche Rechtsträgerin des Anspruchs ist (BGHZ 23, 207, 212; Staudinger/Werner, aaO § 2039 Rdn. 7; Soergel/Wolf, aaO § 2039 Rdn. 3; MünchKomm-BGB/Heldrich, aaO Rdn. 3).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    In solchen Fällen entspricht es der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten Praxis, daß der Sachverständige selbst den tatsächlichen Zustand der Sache feststellt, um auf dieser Grundlage sein Gutachten erstatten zu können (vgl. BGHZ 23, 207 (214) [BGH 30.01.1957 - V ZR 186/55]; 37, 389 (394 ff. [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]); BGH, FamRZ 1989, 954 (956)).
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