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   BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15   

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https://dejure.org/2016,30355
BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,30355)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2016 - V ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,30355)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2016 - V ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,30355)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 13 Abs 2 S 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 8 WoEigG
    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Regelung über turnusmäßigen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Wohnungseigentümer; Ersetzung einer Vereinbarung durch eine ...

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, 13 Abs. 2 S. 1, 15 Abs. 3, 21 Abs. 8
    Ausschließliche flächenmäßige Nutzung einzelner Gemeinschaftsflächen ist keine Gebrauchsregelung; Rotationsregelung als Gegenstand einer Gebrauchsregelung; Anspruch auf schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bei Zerwürfnis zwischen Wohnungseigentümern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Begründung eines Sondernutzungsrechts; Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Gartens unabhängig von der Größe des Miteigentumsanteils

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht durch gerichtliche Entscheidung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 13 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 3, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 21 Abs. 8
    Ersetzung einer Vereinbarung durch gerichtliche Entscheidung (hier: ausschließliche Nutzung im Gemeinschaftseigentum stehender Gartenfläche)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Abgrenzung einer Gebrauchsregelung zum Sondernutzungsrecht; §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 15 Abs. 3, 21 Abs. 8 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Regelung über turnusmäßigen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Wohnungseigentümer; Ersetzung einer Vereinbarung durch eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Begründung eines Sondernutzungsrechts; Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Gartens unabhängig von der Größe des Miteigentumsanteils

  • rechtsportal.de

    Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung; Begründung eines Sondernutzungsrechts; Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Gartens unabhängig von der Größe des Miteigentumsanteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächenzuweisung zur ausschließlichen Nutzung ist immer Sondernutzungsrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Turnusmäßige Flächenzuweisung an einzelne Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinbarung der Wohnungseigentümer - und ihre gerichtliche Ersetzung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flächenzuweisung zur ausschließlichen Nutzung - Sondernutzungsrecht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abgrenzung: Sondernutzungsrecht zur turnusmäßigen Nutzungsregelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Sondernutzungsrecht bei turnusmäßiger Nutzung von Gartenflächen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Möglichkeiten der Gebrauchsregelung des Gemeinschaftseigentums

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht: Wann liegt es vor? (IMR 2016, 470)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klage nach § 21 Abs. 8 WEG: Kann eine Vereinbarung ihr Gegenstand sein? (IMR 2016, 485)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 64
  • MDR 2016, 1324
  • NZM 2016, 861
  • ZMR 2016, 888
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Für die Bestimmtheit des Klageantrages ist ausreichend, dass das Rechtsschutzziel hinreichend deutlich wird (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 23).

    bb) Die Ausübung dieses Ermessens ist von dem Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten sind und in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise von dieser Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 24; siehe auch Senat, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1055 zu § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).

    Wegen des mit § 21 Abs. 8 WEG verbundenen Eingriffs in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen nämlich nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 31).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Damit handelt es sich um gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte (ebenso OLG München, ZMR 2008, 560, 561; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 107, 108; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 767; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672; LG Köln, ZWE 2012, 187 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 10; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 14a; Bornemann, Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht, 2000, S. 132 f.; Schweiger, Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum, 1987, S. 128 f.; wohl auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 13 Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, 2003, S. 200 f.); sie können nur durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22 mwN).

    Sondernutzungsrechte sind dadurch gekennzeichnet, dass einem oder mehreren Wohnungseigentümern unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer das Recht zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums zugewiesen wird (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.1983 - 4 W 95/82
    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Damit handelt es sich um gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte (ebenso OLG München, ZMR 2008, 560, 561; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 107, 108; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 767; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672; LG Köln, ZWE 2012, 187 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 10; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 14a; Bornemann, Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht, 2000, S. 132 f.; Schweiger, Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum, 1987, S. 128 f.; wohl auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 13 Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, 2003, S. 200 f.); sie können nur durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22 mwN).

    Daher könne eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer erfolgen (BayObLG, WuM 1991, 301 f. zu Wasch- und Trockenräumen; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672 zur Gartennutzung nach Wochentagen; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 13 Rn. 109; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 5; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 11; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 15 Rn. 48; Hogenschurz, Das Sondernutzungsrecht nach dem WEG, 2008, § 2 Rn. 115; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2008, 320 zu einer Parkplatznutzung für bestimmte Wohnungseigentümer in dem Zeitraum von 18 Uhr bis 8 Uhr; aA Bärmann/Seuß/Schneider, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., C. Rn. 276; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2909a; Ganten, PiG 15, 71, 81).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. September 2000, V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167 f.).

    Sie ändert vielmehr § 13 Abs. 2 WEG ab und führt zu einem Sondernutzungsrecht des begünstigten Wohnungseigentümers (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167; vgl. auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 5).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Die Vorschrift begründet einen (Individual-)Anspruch jedes Wohnungs- oder Teileigentümers gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer unbillig erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum ordnungsgemäßen Gebrauch (§§ 14, 15 WEG; vgl. BayObLGZ 1972, 109, 112 f.; OLG Hamm, ZWE 2001, 122, 123).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    bb) Die Ausübung dieses Ermessens ist von dem Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten sind und in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise von dieser Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 24; siehe auch Senat, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054, 1055 zu § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00

    Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Erfüllen die übrigen Wohnungseigentümer diesen Anspruch nicht, kann auch eine Vereinbarung durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn bei ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 203; Becker, ZWE 2011, 172, 173; siehe auch KG, ZWE 2002, 324, 326 unter 6.; Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 144; aA Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 38; ders., Das neue WEG, 2007, § 2 Rn. 103).
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum ordnungsgemäßen Gebrauch (§§ 14, 15 WEG; vgl. BayObLGZ 1972, 109, 112 f.; OLG Hamm, ZWE 2001, 122, 123).
  • KG, 22.05.1991 - 24 W 401/91
    Auszug aus BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15
    Diese sei nicht zu beanstanden, wenn sie von der gleichrangigen Nutzungsberechtigung aller Miteigentümer an der Gesamtfläche ausgehe und sich auf eine räumliche Abgrenzung der Nutzungsberechtigung beschränke, die in dem gleichen Maße, in dem sie bestimmte Miteigentümer von der Nutzung einer Teilfläche ausschließe, diesen hinsichtlich des ihnen zugewiesenen Teilstücks zugutekomme (OLG Hamm, FGPrax 2005, 113 f.; Schmidt, ZWE 2007, 446, 447; vgl. auch KG, NJW-RR 1991, 1117, 1118 zu Kellerräumen).
  • LG Köln, 21.07.2011 - 29 S 11/11

    Aufteilung von Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Anfechtbar?

  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 2 Z 87/90
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 133/03

    Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung zur Zuweisung von

  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 3 Wx 393/02

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung und Wirksamkeit von

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 Abs. 2 WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; vgl. auch Senat, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, WuM 2016, 696 Rn. 14 mwN).

    Abgesehen davon, dass eine gänzliche (nicht nur turnusmäßige) Entziehung des Rechts zum Mitgebrauch ein Sondernutzungsrecht entstehen lässt (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, WuM 2016, 696 Rn. 10 ff., 18 ff.), ist der Einbau eines Personenaufzugs - wie oben ausgeführt - gerade nicht als temporäre Maßnahme anzusehen.

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Wegen des mit § 21 Abs. 8 WEG verbundenen Eingriffs in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen nämlich nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 31; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, NJW 2017, 64 Rn. 31).
  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und

    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 II WEG kann es nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZWE 2016, 453 Rn. 11; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 22; Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167).
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Sie schränken damit die gesetzliche Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 WEG ein (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 31; Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, NJW-RR 2017, 712 Rn. 10; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZfIR 2017, 12 Rn. 14; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10).
  • AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21

    Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen

    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht ausnahmsweise allerdings auch ohne eine Vorbefassung der anderen Wohnungseigentümer, wenn dem Antragsteller der Versuch einer Vorbefassung unzumutbar war oder der Versuch, etwa auf Grund der Mehrheitsverhältnisse, erkennbar aussichtslos und daher bloße "Förmelei" wäre (stRspr, exemplarisch BGH NJW 2017, 64 Rn. 8; 2015, 613 Rn. 7, Hügel/Elzer, WEG vor § 43 Rn. 7, beck-online).

    Da eine gerichtliche Beschlussersetzung das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer in viel stärkerer Weise beschneidet als ggf. das Teilnahmerecht einzelner Eigentümer durch Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen beschränkt wird, darf sie stets nur soweit gehen, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (stRspr, BGH NJW 2018, 552 Rn. 13; NZM 2018, 615 Rn. 124; NJW 2017, 64 Rn. 31; NZM 2016, 523 Rn. 21; 2013, 582 Rn. 31; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 44 Rn. 208).

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    aa) Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete eigentumsähnliche Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, Teile des Gemeinschaftseigentums allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer, zu nutzen (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Januar 2017 V ZR 96/16, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2017, 511, Rz 31; vom 21. Oktober 2016 V ZR 78/16, MDR 2017, 388, Rz 10; vom 8. April 2016 V ZR 191/15, MDR 2016, 1324, Rz 14, und vom 2. Dezember 2011 V ZR 74/11, MDR 2012, 207, Rz 10).
  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18

    Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog.

    Eine Vereinbarung kann jedenfalls dann durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn ein Wohnungseigentümer auf ihren Abschluss nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG einen Anspruch hat, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfüllen, und wenn - wie hier - bei der inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht (vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZWE 2016, 453 Rn. 26).

    a) Diese Vorschrift begründet einen (Individual-)Anspruch jedes Wohnungs- oder Teileigentümers gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, ZWE 2016, 453 Rn. 27; Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 65/17, ZfIR 2018, 521 Rn. 16).

    a) Die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens im Rahmen von § 21 Abs. 8 WEG ist von dem Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben, die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten sind und in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise von dieser Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 24; Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 191/15, NJW 2017, 64 Rn. 23).

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

    Der Eigentümerversammlung steht grundsätzlich die Kompetenz zu, Flächen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, zu vermieten und damit den Gebrauch bzw. die Nutzung derselben auf einzelne Eigentümer oder Dritte entgeltlich zu übertragen; diese Form der "Gebrauchsregelung" unterscheidet sich wesentlich von der Einräumung von Sondernutzungsrechten (vgl. BGH, NJW 2017, 64, 65, Tz. 15).

    Soweit die Kläger meinen, dass die Vorgaben der Rechtsprechung zur Vermietung von Gemeinschaftsflächen nach Maßgabe von BGH, Urt. v. 8.4.2016 - V ZR 191/15 (NJW 2017, 64), nicht eingehalten seien, trifft dies nicht den hiesigen Fall, weil jene Entscheidung eine Gebrauchsregelung für eine Gartenfläche, die im Eigentum von zwei Einheiten stand, betraf, nachdem die Eigentümer keine Einigkeit über deren tatsächliche Nutzung - nicht: Vermietung - gefunden hatten.

    Und selbst wenn allen Wohnungseigentümern eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung als Kompensation des Ausschlusses vom Mitgebrauch an anderen Flächen zugewiesen erhalten, rechtfertigt dies keine andere Bewertung; mit der Überlassung einer gleichwertigen Fläche zur Alleinnutzung wird die Entziehung der Mitgebrauchsberechtigung an den übrigen Flächen nur ideell und wirtschaftlich, nicht aber - worauf es entscheidend ankommt - rechtlich kompensiert (vgl. BGH, NJW 2017, 64, 65, Tz. 15).

  • LG Aurich, 08.12.2017 - 4 S 159/17

    Tiefgarage kann nicht einem Eigentümer per Beschluss zugewiesen werden

    Die Entziehung der Mitgebrauchsberechtigung wird nicht - worauf es entscheidend ankommt - rechtlich kompensiert (BGH, NJW 2017, 64).

    Je länger die zeitabschnittsweise alleinige Nutzung dauert, desto eher ist von einem befristeten Sondernutzungsrecht auszugehen (BGH, NJW 2017, 64).

  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

    Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten (BGH, Urteil vom 08.04.2016, Az. V ZR 191/15).
  • AG Saarbrücken, 09.03.2022 - 36 C 292/21

    Sind alle einverstanden, darf gebaut werden!

  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung!

  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

  • AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21

    Gerichtliche Ersetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ermittlung der

  • AG Heidelberg, 08.07.2020 - 45 C 57/19

    Ersetzung der Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch

  • LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17

    Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer

  • LG Karlsruhe, 06.12.2022 - 11 S 135/21

    Verwalterlose Zweier-WEG: Prozessführungsbefugnis beim Anspruch auf Unterlassung

  • LG Düsseldorf, 26.10.2018 - 18a O 7/18

    Streit um anwaltliche Honoraransprüche wegen WEG-Beschlussmängelstreitigkeiten!

  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
  • AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18

    WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen

  • AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21

    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17

    WEG - Einbau einer Ladestation für e-Mobiles

  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 291a C 45/17

    Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Ladestation in der Tiefgarage

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