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   BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63   

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https://dejure.org/1966,513
BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63 (https://dejure.org/1966,513)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1966 - V ZR 191/63 (https://dejure.org/1966,513)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1966 - V ZR 191/63 (https://dejure.org/1966,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 246
  • MDR 1967, 205
  • WM 1966, 1300
  • DB 1967, 202
  • JR 1967, 181
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1964 - V ZR 94/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    ; 3.) Mit .diesen Rügen kann die Revision auch dann keinen Erfolg haben, wenn man davon ausgeht, daß der Vertrag in der Revisionsinstans im Hinblick darauf, daß er in der im Grund buch erwähnten Ein- , / ti'agur.gsbewi 11 igung vom 10. Marc 1399 seinen Niederschlag gefunden hat, wie eine Grundbucheintragung (BGKZ 13, 133" 134: Urr. des Senats vom 7. Januar '966 V ZR 94/63 - WM .1966 S;. 343 mit weiteren Nach Weisen) selbständig zu würdigen und frei auszulegen ist.
  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
    stehen- Stwas anderes ist auch den von der Revision angeführten, in NJW 1962, S. 1390 und 1395 verölfent- ; lichten Urteilen des Bundesgerichtshofs nicht zu entnehmen.
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Der Senat ist dem im Grundsatz gefolgt und hat für den Fall der Überlassung zum störenden Gebrauch hervorgehoben, daß der Anspruch auf Beseitigung nicht an entgegenstehenden vertraglichen Bindungen des Störers scheitern muß (BGHZ 129, 329, 335; Urt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302; vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1966, V ZR 94/65, WM 1966, 343, 345 f; v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, WM 1998, 2203).

    Vor allem sind aber auch die Einwirkungen der Verurteilung des Beklagten zu 2 auf das bestehende Mietverhältnis in Rechnung zu stellen (Urt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, aaO).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Ebenso wie der Vermieter neben dem Mieter kann auch der Verpächter neben dem Pächter grundsätzlich als Störer in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 95, 307, 308 ; 129, 329, 335 ; BGH, Urteil vom 11. November 1966 - V ZR 191/63 - NJW 1967, 246; Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 1004 Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Selbst bei einem unkündbaren Gebrauchsüberlassungsverhältnis ist es nicht ausgeschlossen, dass sich der Eigentümer mit den Mietern gütlich einigt und sie - erforderlichenfalls unter finanziellen Opfern - zu einer Aufgabe der zu unterlassenden Nutzung veranlasst (vgl. Senat, Urteile vom 7. April 2000 - V ZR 39/99, BGHZ 144, 200, 204 f.; vom 21. Juni 1974 - V ZR 164/72, BGHZ 62, 388, 393 f.; vom 11. November 1966 - V ZR 191/63, NJW 1967, 246).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Beklagte im Rahmen des § 1004 Abs. 1 BGB für Störungshandlungen ihrer Mieterin verantwortlich gemacht werden kann; es ist nämlich nicht dargetan, daß es der Beklagten unmöglich wäre, ihre Mieterin von einem fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten (Senatsurt. vom 11. November 1966, V ZR 191/63, NJW 1967, 246; 7. April 1967, V ZR 14/65, LM Nr. 1 zu § 1028 BGB; und vom 2. März 1984, V ZR 155/83, WM 1984, 820, 821).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

    Dem ist der Senat jedenfalls für den Fall gefolgt, daß der Eigentümer die Störung durch den Mieter nicht nur hingenommen, sondern an ihr mitgewirkt hat (Senatsurt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Es ist nämlich nicht dargetan, daß es den Beklagten unmöglich wäre, ihren Mietern die Benutzung des Kachelofens zu untersagen (vgl. die Senatsurteile vom 27. Mai 1959, V ZR 78/58, LM BGB § 1004 Nr. 44 = NJW 1959, 2013; vom 11. November 1966, V ZR 191/63, LM BGB § 1004 Nr. 90 = NJW 1967, 246 und vom 7. April 1967, V ZR 14/65, LM BGB § 1028 Nr. 1).
  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65

    Erlöschen einer Dienstbarkeit wegen Verjährung des Störungsbeseitigungsanspruchs

    Sie scheitert auch nicht daran, daß die Beklagte die dienstbarkeitswidrige Raumnutzung nicht selbst vornimmt, sondern durch einen Mieter vornehmen läßt; denn es ist nicht dargetan, daß der Beklagten eine Unterbindung jener Nutzung nicht möglich wäre (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1966 - V ZR 191/63).
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Wenn das Berufungsgericht unterlassen hat, diese Vertragsklausel in den Kreis seiner Erwägungen einzubeziehen, so hindert das den Senat nicht, es seinerseits zu tun; denn Grundbucheinträge, einschließlich der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, können vom Revisionsgericht selbständig gewürdigt und frei ausgelegt werden (BGH Urteil vom 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1301 f, mit Nachweisen).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 226/81

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der Hauptsache -

    Auch sie kommt als Störerin in Betracht, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie als Eigentümerin und Verpächterin zur Beseitigung der Störung in der Lage ist (vgl. näher Senatsurteil vom 11. November 1966, V ZR 191/63, NJW 1967, 246; Erman/W. Hefermehl, BGB 7. Aufl. § 1004 Rdn. 17; Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 1004 Rdn. 32).

    Ihr kann deshalb nicht angesonnen werden, diesen Betrieb völlig zu sperren und sich damit einer Besitzstörungsklage der Beklagten zu 1 auszusetzen (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1966 aaO).

  • OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01
    Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Bewilligung auf Eintragung einer im Maß erweiterten altrechtlichen Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des herrschenden Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung unvorhersehbare und willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. insoweit BGH WM 1966, 1300, 1301; BGH NJW-RR 1995, S. 15; BGH MDR 1975, S. 745; BGH WM 1964, S. 1027 ff.; OLG München, RPflg.
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 06.12.1968 - V ZR 76/65

    Abgrenzung einer persönlichen Dienstbarkeit von einer Grunddienstbarkeit -

  • BGH, 12.01.1968 - V ZR 186/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 161/72

    Ordnungsgemäße Abgrenzung der Zivilgerichtsbarkeit und der freiwilligen

  • LG Bremen, 25.03.1991 - 2 T 19/91

    Anspruch gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung der Vermietung seines

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 160/72

    Zuständiges Gericht bei einem Streit um Grunddienstbarkeiten - Inhalt der

  • LG München I, 17.01.2008 - 17 HKO 22794/07

    Wettbewerbswidrige Schleichwerbung: Bewerbung eines Entgiftungspräparates in

  • BGH, 26.01.1968 - I ZR 62/65

    Kauf von Grundstücken - Eintragung einer Auflassungsvormerkung - Anfechtung eines

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