Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91   

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https://dejure.org/1992,1070
BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1992,1070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Beseitigung der Überspannung - Stromleitung - Berufungsurteil - Zulässigkeit der Enteignung - Antrag auf Feststellung - Feststellungklage - Aussetzung des Rechtsstreits in der Revisionsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren durch Stromversorger nach erfolgreicher Abwehr einer Stromleitung in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1149
  • MDR 1992, 1083
  • WM 1992, 1422
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

    Dieser neue Umstand kann im Revisionsverfahren berücksichtigt werden, weil er unstreitig geblieben und eine Beeinträchtigung der Rechte der Beklagten nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 1992 - V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Ist zu erwarten, daß der Ausgang des anderen Verfahrens für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bedeutung haben wird, ist das dem Rechtsbeschwerdegericht eingeräumte Ermessen in der Weise auszuüben, daß der Aussetzungsantrag im Interesse der Verfahrensökonomie abzulehnen ist (vgl. zu § 148 ZPO Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 148 Rdn. 7; BGH, Beschl. v. 7.5.1992 - V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149, 1150; ferner zu § 94 VwGO Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2004, § 94 Rdn. 31).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Hierbei sind der voraussichtliche Ausgang des vorgreiflichen Verfahrens und die mit einer Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschluss vom 07.05.1992 - V ZR 192/91, BeckRS 1992, 6199).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91   

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BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1993,13129)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1993 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1993,13129)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - V ZR 192/91 (https://dejure.org/1993,13129)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines Strommastes mit Überspannung - Beseitigung der Überspannung des Strommastes - Entschädigung wegen der Überspannung oder bautechnische Höherverlegung der Überspannungleitung - Stromversorgung im öffentlichen Interesse als Beeinträchtigung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91
    Diese neue Tatsache kann der Senat aus prozeßwirtschaftlichen Gründen, wie bereits in dem Aussetzungsbeschluß vom 7. Mai 1992 (BGHR ZPO § 148 Revisionsinstanz 1 = WM 1992, 1422) dargelegt, im Revisionsverfahren berücksichtigen.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91
    Die von der Beklagten gegen ihre Verurteilung nach dem, jetzt für erledigt erklärten, ersten Hilfsantrag eingelegte Revision führt dazu, daß der auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhende zweite Hilfsantrag des Klägers, die Beklagte zu verurteilen, die Leitung zumindest höher zu legen und eine Entschädigung zu zahlen, ebenfalls Gegenstand der Revisionsverhandlung geworden ist (BGH, Urt. v. 24. Januar 1990, VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518; MünchKomm-ZPO/Walchshöfer § 559 Rdn. 5; vgl. auch BGHZ 25, 79, 85).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 313/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91
    Die von der Beklagten gegen ihre Verurteilung nach dem, jetzt für erledigt erklärten, ersten Hilfsantrag eingelegte Revision führt dazu, daß der auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhende zweite Hilfsantrag des Klägers, die Beklagte zu verurteilen, die Leitung zumindest höher zu legen und eine Entschädigung zu zahlen, ebenfalls Gegenstand der Revisionsverhandlung geworden ist (BGH, Urt. v. 24. Januar 1990, VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518; MünchKomm-ZPO/Walchshöfer § 559 Rdn. 5; vgl. auch BGHZ 25, 79, 85).
  • BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80

    Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Versorgungsleitungsrechts für Strom, Wasser

    Auszug aus BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91
    Daß der Umfang einer Dienstbarkeit auch, wie hier, durch Bezugnahme der Bewilligung auf die schon vorhandene Leitung mitbestimmt werden kann, hat der Senat in seinem Beschluß vom 16. Februar 1984 (BGHZ 90, 181 [BGH 16.02.1984 - V ZB 8/83]) und in seinem Urteil vom 31. Oktober 1981 (V ZR 168/80, LM BGB § 1018 Nr. 31 m.w.N.) ausgesprochen.
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Auszug aus BGH, 28.05.1993 - V ZR 192/91
    Daß der Umfang einer Dienstbarkeit auch, wie hier, durch Bezugnahme der Bewilligung auf die schon vorhandene Leitung mitbestimmt werden kann, hat der Senat in seinem Beschluß vom 16. Februar 1984 (BGHZ 90, 181 [BGH 16.02.1984 - V ZB 8/83]) und in seinem Urteil vom 31. Oktober 1981 (V ZR 168/80, LM BGB § 1018 Nr. 31 m.w.N.) ausgesprochen.
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