Rechtsprechung
BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 139 BGB, § 28 WoEigG
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gültigkeit von Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftsplänen bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Gesamtungültigkeit der Jahreseinzelabrechnung bei Ungültigkeit einzelner Positionen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fehlende Verteilung einzelner Kostenpositionen; Ungültigkeit von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- rewis.io
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 139
Gültigkeit von Einzeljahresabrechnungen oder Einzelwirtschaftsplänen bei fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Folgen fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Jahresabrechnung der WEG
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Fehlerhafte Kostenverteilung und Gesamtnichtigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht insgesamt nur wegen einer fehlerhaften Verteilung einzelner Kostenpositionen für ungültig zu erklären
- blog.de (Kurzinformation)
WEG: Falscher Verteilerschlüssel führt zur Teilnichtigkeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Jahresabrechnung: Teilunwirksamkeit
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen in der Einzeljahresabrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Verteilung einzelner Kostenpositionen: Nur Teilnichtigkeit des Beschlusses! (IMR 2012, 329)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 09.04.2010 - 13 C 85/09
- AG Krefeld, 09.04.2010 - 13 C 85/09
- LG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 S 60/10
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2648
- MDR 2012, 957
- NZM 2012, 566
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Diese Vorschrift ist bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (dazu Senat…, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass die Ungültigkeitserklärung auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden kann, dies insbesondere bei Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels gilt und sich eine unzutreffende Kostenverteilung in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung auswirkt, sondern nur auf die Einzelabrechnungen - und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12 f.;… vgl. auch Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, WM 2011, 1291, 1293).
Lässt man es demgegenüber bei der Teilunwirksamkeit bewenden, brauchen sich die Wohnungseigentümer nachfolgend nur noch mit der nachgebesserten Position sowie der daraus resultierenden Abrechnungsspitze (oder einem sich daraus ergebenden Guthaben) zu befassen (zum Ergänzungsanspruch der Wohnungseigentümer Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12).
- OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07
Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
b) Zu Recht hat das Berufungsgericht bei der Beantwortung der Frage, ob die fehlerhaft umgelegten Verwalterkosten insgesamt zur Unwirksamkeit sämtlicher Einzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne führen, kein Ermessen für sich in Anspruch genommen (zur streitigen Frage des Ermessens vgl. etwa OLG München, OLGR 2008, 366 mwN).Dabei wird es - sollte es auf die Nachvollziehbarkeit des Rechenwerks insgesamt ankommen - auf das Verständnis eines durchschnittlichen Wohnungseigentümers abzustellen haben (OLG München, OLGR 2008, 366, LS).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Diese Vorschrift ist bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (dazu Senat…, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6;… Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.(a) Bei Wohnungseigentumsbeschlüssen liegt eine Unwirksamkeit bzw. Ungültigkeit des gesamten Beschlusses vor, wenn der unbeanstandet gebliebene Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und nicht anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 298).
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Diese Vorschrift ist bei Wohnungseigentumsbeschlüssen jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn diese - wie hier - nicht lediglich interne Wirkung entfalten, sondern auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung rechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind (Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 289, 298) und es sich bei den beanstandeten Teilregelungen - ebenfalls wie hier - um rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile (dazu Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6;… Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12) handelt.Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden, dass die Ungültigkeitserklärung auf rechnerisch selbständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung beschränkt werden kann, dies insbesondere bei Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels gilt und sich eine unzutreffende Kostenverteilung in der Regel nicht auf die Gesamtabrechnung auswirkt, sondern nur auf die Einzelabrechnungen - und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (Senat…, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339 Rn. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, WM 2011, 1291, 1293).
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Hierfür ist aber erforderlich, dass aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331).Dabei ist bei der Ermittlung des mutmaßlichen Parteiwillens die Bedeutung der Einzelwirtschaftspläne in Rechnung zu stellen, wonach mit deren Genehmigung und den zugleich genehmigten in ihnen enthaltenen Zahlungsverpflichtungen die in § 28 Abs. 2 WEG normierte Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Zahlung von Vorschüssen entsteht (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331, 332).
- BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
(c) Dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer wird die Verneinung der Teilnichtigkeit allerdings dann nicht entsprechen, wenn Mängel vorliegen, die zu einer nicht mehr oder nur noch schwer nachvollziehbaren Restabrechnung führen (BayObLG, ZMR 2004, 50, 51; BayObLG, ZMR 2003, 761, 762;… Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. § 28 Rn. 120;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 85), wie es auch bei einer Vielzahl von Einzelfehlern der Fall sein kann (vgl. auch OLG Frankfurt, ZWE 2006, 194, 198;… Merle, aaO, § 28 Rn. 120). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
d) Jedoch ist das Berufungsgericht den aus der genannten Norm folgenden rechtlichen Vorgaben nicht gerecht geworden, weil es, was der revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt, den relevanten Tatsachenstoff aus rechtlich verkürzter Sicht gewürdigt hat (zu diesem Gesichtspunkt Senat, Urteil vom 10. Juli 1998 - V ZR 360/96, NJW 1998, 3268, 3269 f.). - BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Hierfür ist aber erforderlich, dass aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366 mwN; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Nicht jeder Fehler in Wirtschaftsplänen führt zur Ungültigkeitserklärung des Genehmigungsbeschlusses insgesamt (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZR 32/05, BGHZ 163, 154, 175). - BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 257/04
Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag
Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Bei der Beurteilung, welche Entscheidung die Parteien bei Kenntnis der Teilnichtigkeit nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 257/04, NJW 2006, 2696, 2697 Rn. 21), ist in der Regel davon auszugehen, dass die Parteien das objektiv Vernünftige gewollt hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 257/04, NJW 2006, 2696, 2697 Rn. 21). - BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08
Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel
- BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den …
- BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die …
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01
Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des …
- BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03
Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit- …
- BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13
Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine …
Zwar kann sich eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11, NJW 2013, 450 Rn. 7 mwN und vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648, 2649 Rn. 5).Unzureichend ist es, wenn das Berufungsgericht lediglich eine Begründung für die Zulassung der Revision nennt, ohne weiter erkennbar zu machen, dass es die Zulassung auf den durch die Rechtsfrage betroffenen Teil des Streitgegenstands hat beschränken wollen (…s. etwa Senatsurteile vom 8. März 2012 - III ZR 191/11, NZS 2012, 546 Rn. 6 …und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185, 187 Rn. 7; BGH, Urteile vom 11. Mai 2012 aaO;… vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11, 16 Rn. 17 …und vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515, 516 Rn. 17).
- BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …
Es trifft ferner zu, dass sich der Umstand, dass die Einzelabrechnungen einer Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren - wie hier - hinsichtlich einzelner Positionen für ungültig erklärt werden, zwangsläufig auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen (positiven oder negativen) Abrechnungsspitzen erstreckt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).Hinsichtlich dieser übrigen Ausgabenpositionen wird der gefasste Beschluss im Falle einer Teilanfechtung bestandskräftig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Die Kosten für die Einzelposition "Dachsanierung" müssen fehlerfrei verteilt werden, indem der darauf bezogene unselbständige Rechnungsposten verändert und die Abrechnungsspitze unter Einbeziehung der (Soll-)Vorauszahlungen sowie der bestandskräftigen Ausgabenpositionen neu errechnet wird (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Es trifft ferner zu, dass sich der Umstand, dass die Einzelabrechnungen einer Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren - wie hier - hinsichtlich einzelner Positionen für ungültig erklärt werden, zwangsläufig auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen (positiven oder negativen) Abrechnungsspitzen erstreckt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Hinsichtlich dieser übrigen Ausgabenpositionen wird der gefasste Beschluss im Falle einer Teilanfechtung bestandskräftig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Die Kosten für die Einzelposition "Dachsanierung" müssen fehlerfrei verteilt werden, indem der darauf bezogene unselbständige Rechnungsposten verändert und die Abrechnungsspitze unter Einbeziehung der (Soll-)Vorauszahlungen sowie der bestandskräftigen Ausgabenpositionen neu errechnet wird (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Es trifft ferner zu, dass sich der Umstand, dass die Einzelabrechnungen einer Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren - wie hier - hinsichtlich einzelner Positionen für ungültig erklärt werden, zwangsläufig auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen (positiven oder negativen) Abrechnungsspitzen erstreckt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Hinsichtlich dieser übrigen Ausgabenpositionen wird der gefasste Beschluss im Falle einer Teilanfechtung bestandskräftig (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
Die Kosten für die Einzelposition "Dachsanierung" müssen fehlerfrei verteilt werden, indem der darauf bezogene unselbständige Rechnungsposten verändert und die Abrechnungsspitze unter Einbeziehung der (Soll-)Vorauszahlungen sowie der bestandskräftigen Ausgabenpositionen neu errechnet wird (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11 , NJW 2012, 2648 Rn. 16).
- BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Bei der teilweisen Aufrechterhaltung von wohnungseigentumsrechtlichen Beschlüssen entsprechend § 139 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 10) bzw. im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, WM 2011, 281 Rn. 7) ist jedoch Zurückhaltung geboten.Dem Gericht steht bei der Beschlussmängelklage kein Gestaltungsermessen zu (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 9).
Vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, dass es Sache der Wohnungseigentümer ist, innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigener Regie privatautonom zu regeln (s.o. II.3.a; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, aaO).
- BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des …
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Revision auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden (Senat…, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 7), also auch auf rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung, die alleiniger Gegenstand einer Beschlussanfechtungsklage sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).Allerdings wirkt sich die Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels im Grundsatz nicht auf die Gesamtabrechnung aus, sondern nur auf die Einzelabrechnungen, und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).
- BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15
Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …
Zwar kann sich eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (…vgl. nur Senatsurteil vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 134/14, juris Rn. 20; BGH, Urteile vom 4. März 2014 - XI ZR 178/12, BKR 2014, 245;… vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11, NJW 2013, 450 Rn. 7 mwN; vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648, 2649 Rn. 5). - LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2012, 2648 [BGH 11.05.2012 - V ZR 193/11] ), ist eine Gesamtunwirksamkeit anzunehmen, wenn der unbeanstandet gebliebene Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und nicht anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten. - BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16
Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden …
c) Soweit er das Gemeinschaftseigentum betrifft, kann der Beschluss entsprechend § 139 BGB aufrechterhalten werden (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 10).Diese Voraussetzung ist aber erfüllt, da anzunehmen ist, dass die Parteien bei Kenntnis der Teilnichtigkeit das objektiv Vernünftige gewollt hätten (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 13); daran gemessen wäre ein auf das Gemeinschaftseigentum begrenzter Beschluss mit den Stimmen des Beklagten als Mehrheitseigentümer zweifelsfrei zustande gekommen.
- BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss …
Hierfür ist aber erforderlich, dass aus diesen der Wille des Berufungsgerichts klar und eindeutig hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN).Da die beschlossene Genehmigung der Kündigung und deren gerichtliche Durchsetzung in einem besonders engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, führte ein Erfolg der Beschlussmängelklage hinsichtlich der Genehmigung jedenfalls nach § 139 BGB (dazu Senat, Urteil vom 11. Mai 2012, aaO, Rn. 10 mwN) zur Beanstandung des Beschlusses insgesamt.
- BGH, 14.06.2013 - V ZR 148/12
Vollstreckungsschutz: Wirksamkeit des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag einer …
Damit hat das Berufungsgericht ersichtlich keine Beschränkung der Revisionszulassung aussprechen, sondern die Zulassung begründen wollen, zumal sich die Frage des Eintritts der Beklagten in den Sicherungsvertrag sowohl bei der Entscheidung über den Hauptantrag als auch bei der Entscheidung über den Hilfsantrag stellt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NJW 2012, 2648, 2649 Rn. 5). - BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12
Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Beschränkung der Revisionszulassung auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergeben, sofern daraus klar und eindeutig der Wille des Berufungsgerichts hervorgeht, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, ZWE 2011, 331; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, Grundeigentum 2012, 962 f., Rn. 5 mwN). - BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den …
- BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20
Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit …
- LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines …
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …
- BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16
Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen …
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2022 - 13 S 20/22
Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?
- LG München I, 18.05.2022 - 1 S 2338/22
Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?
- LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18
Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen …
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 13 S 65/19
Keine Jahresabrechnung vorab übersendet - keine Beschlussfassung!
- LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne …
- LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 S 88/17
Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter …
- AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
- LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 43/14
Wohnungseigentumssache: Auslegung des Genehmigungsbeschlusses für einen …
- OLG München, 06.09.2012 - 32 Wx 32/12
Wohnungseigentum: Verstoß gegen Kostenverteilungsvorschrift der …
- LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22
Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
- LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 9 S 5/14
Abrechnungsschlüssel: Umfassen Müllkosten auch die anteiligen Hausmeisterkosten?
- BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13
KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung …
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
Keine Teilanfechtung von Beschlüssen über Vor- bzw. Nachschüsse!
- LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 91/16
Soll für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den …
- LG Frankfurt/Main, 23.07.2015 - 13 S 172/14
Teilbarkeit des Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung; …
- LG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 13 S 143/18
Abbuchungen für eigene Zwecke machen Verwalter ungeeignet!
- LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13
Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das …
- LG München I, 22.09.2016 - 36 S 22442/15
Zur Gesamtnichtigkeit führender Vorbehalt bei der Genehmigung der …
- LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17
Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei …
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 68/22
Rechenwerk nicht nachvollziehbar: Jahresabrechnung dennoch wirksam?
- LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16
Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!
- LG Itzehoe, 12.07.2013 - 11 S 39/12
Fehlerhafte Jahresabrechnung, unzulässige Führung eines Treuhandkontos und …
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2016 - 13 S 225/13
§ 139 BGB, § 28 WEG, § 21 Abs. 7 WEG
- LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der …
- LG Frankfurt/Oder, 21.11.2016 - 16 S 85/16
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheitserfordernis für …
- LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18
Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der …
- LG Frankfurt/Main, 08.08.2022 - 13 S 35/22
Streitwert der Anfechtungsklage: Alte BGH-Rechtsprechung weiterhin maßgeblich
- LG Dortmund, 15.01.2013 - 1 S 247/11
Zur Teilunwirksamkeit einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans, §§ 28 …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 47/18
Ignoranz hilft nicht: Unwirksam bleibt unwirksam!
- KG, 15.03.2016 - 1 W 79/16
Wohnungseigentümergemeinschaft: WEG-Beschluss über die gleichzeitige Bestellung …
- AG Nürnberg, 24.02.2016 - 28 C 7279/15
Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung und über Einholung der Zustimmung zur …
- LG Karlsruhe, 05.11.2015 - 11 S 120/14
Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit eines Mehrheitsbeschlusses über die …
- LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
- AG München, 29.08.2018 - 485 C 20738/17
Unzulässige Auferlegung zukünftiger Instandhaltungskosten auf Eigentümer durch …
- AG Mülheim/Ruhr, 02.03.2021 - 23 C 3/21
Jahresabrechnung muss rechnerisch schlüssig sein/ Keine Sonderumlage ohne Angabe …
- AG München, 13.09.2017 - 481 C 7072/17
Ungültige Jahresabrechnung bei fehlerhafter Darstellung von Ausgaben aus der …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.03.2019 - 14 S 3883/18
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassung über plangerechte Herstellung …
- AG Berlin-Charlottenburg, 22.08.2013 - 72 C 54/13
Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über Betriebskosten in der …
- LG München I, 18.05.2022 - 1 S 124/21
Sondervergütung des Verwalters für Sanierungsmaßnahme
- LG Rostock, 10.05.2019 - 1 S 115/18
Was ist in die Jahresgesamt- und die -einzelabrechnung einzustellen?
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.02.2019 - 23 C 288/17
- LG Rostock, 07.06.2019 - 1 S 83/18
Wann entspricht Bestellung eines Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung?
- AG Hamburg-St. Georg, 13.05.2022 - 980b C 32/21
Eigentümer darf sich gegen Beschlüsse wehren!
- LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
Genehmigung der Jahresabrechnung gilt nicht zugleich für den Verteilungsschlüssel
- LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/19
- LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/23
- AG Hamburg-St. Georg, 27.03.2020 - 980b C 9/19
Beschluss zum Austausch defekter Fenster abgelehnt: Gericht darf handeln!
- LG Berlin, 21.08.2020 - 85 S 23/20
Beschlussanfechtungsklage in einer Wohnungseigentumssache: Änderung des Betrags …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen
- AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2020 - 980b C 38/19
Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung
- LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16
"Aktuelle Markierung" und "kurzfristig": Beschluss ist zu unbestimmt!