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   BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14   

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https://dejure.org/2015,22874
BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,22874)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2015 - V ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,22874)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14 (https://dejure.org/2015,22874)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 2 ZPO, § 16 Abs 3 WoEigG, § 25 Abs 2 WoEigG
    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte Revisionszulassung; Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für bestimmte Betriebskosten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 3, 25 Abs. 2
    Abdingbarkeit des Kopfprinzips für Beschlüsse über Betriebskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkte Revisionszulassung bei Beschlussmängelklage, abdingbares Kopfstimmprinzip

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 543 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 3, § 25 Abs. 2
    Beschränkte Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängel/Abdingbarkeit des Kopfstimmprinzips bei Beschluss über die Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten

  • rewis.io

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte Revisionszulassung; Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für bestimmte Betriebskosten

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Wann kann das Kopfprinzip durch Anteils- oder Objektprinzip ersetzt werden ?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums: Kopfstimmprinzip abdingbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft - und das Kopfstimmprinzip

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentumsrechtliche Beschlussmängelklage - und die beschränkte Revisionszulassung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 25 Abs. 2 WEG: Kopfstimmprinzip auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abdingbarkeit des Kopfstimmprinzips bei Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abdingbarkeit des Kopfstimmprinzips

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abdingbarkeit des Kopfstimmprinzips bei Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kopfprinzip für Änderung der Kostenverteilung in der WEG nicht zwingend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kopfprinzip für Änderung der Kostenverteilung nicht zwingend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kopfstimmprinzip: Ist es im Bereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar? (IMR 2015, 413)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3371
  • MDR 2015, 1056
  • DNotZ 2015, 922
  • NZM 2015, 785
  • ZMR 2015, 876
  • Rpfleger 2015, 690
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Zu den Teilen des Streitstoffs, auf die die Zulassung der Revision beschränkt werden kann, gehören bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage die einzelnen Beschlussmängelgründe (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, ZfIR 2015, 770 Rn. 7).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente kann die Zulassung dagegen nicht beschränkt werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, ZfIR 2015, 770 Rn. 7; Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 9).
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Revision auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 7), also auch auf rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung, die alleiniger Gegenstand einer Beschlussanfechtungsklage sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (vgl. zum Ganzen: Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, ZWE 2015, 410 Rn. 7).
  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Daraufhin sind Beschlüsse sorgfältig zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 53 f.; Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10, BGHZ 191, 245 Rn. 12; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 13).

    Majorisierende Beschlüsse können insbesondere unter dem Blickwinkel der Willkür, des Rechtsmissbrauchs oder einer unbilligen Benachteiligung Einzelner ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 13 aE).

    So ist auch der Beschluss des Senats vom 19. September 2002 (V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 61 ff.) zu verstehen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10, BGHZ 191, 245 Rn. 12; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 13).

  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 575/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten

    Eine weitergehende Einschränkung auf einzelne Rechtsfragen oder Elemente des Anspruchsgrundes ist unzulässig (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - I ZR 91/18, juris Rn. 7; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines

    Dafür reicht es aus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Streitstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, ZWE 2015, 410 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - XI ZR 356/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7).

    Diese Regelung ist Ausdruck der Privatautonomie der Wohnungseigentümer und lässt ihnen und dem teilenden Eigentümer bei der Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses weitgehend freie Hand (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 13; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7).

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer wahrt nicht die Klagefrist

    Weil bereits die Klage auf einzelne Beschlussmängel begrenzt werden kann und infolgedessen nach Ablauf der Begründungsfrist des § 45 Satz 1 WEG nachgeschobene Anfechtungsgründe - vorbehaltlich einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 45 Satz 2 WEG - nicht mehr berücksichtigt werden können, ist eine solche Beschränkung erst recht im Verlauf des Rechtsstreits möglich (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7 mwN).

    Soweit der Senat mit Blick auf Nichtigkeitsgründe ausgeführt hat, dass es Sache der klagenden Partei bleibt, ob sie ihre Klage (weiterhin) auch auf nichtigkeitsbegründende Umstände stützen möchte oder nicht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7), wird damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass die klagende Partei ihrer Darlegungslast nicht enthoben ist.

  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18

    Erstrecken der gesetzlichen Vertretungsbefugnis des Verwalters für die in einem

    Es bestehen auch keine Bedenken gegen ihre Wirksamkeit, weil einzelne Beschlussmängelgründe - wie hier das mögliche Fehlen der Beschlusskompetenz - abtrennbare Teile des Streitstoffs sein können (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7; Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9).
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 341/17

    Anspruch des Käufers einer Eigetumswohnung auf Herausgabe von aus dem Kaufpreis

  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier

  • BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der

  • BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15

    Wohnungseigentümerversammlung: Unterbrechung für ein Mandantengespräch zwischen

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 S 133/19

    Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

  • BGH, 19.09.2016 - V ZB 183/14
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