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   BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12   

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https://dejure.org/2013,41315
BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12 (https://dejure.org/2013,41315)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2013 - V ZR 199/12 (https://dejure.org/2013,41315)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2013 - V ZR 199/12 (https://dejure.org/2013,41315)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 912 Abs 1 BGB, § 912 Abs 2 S 2 BGB, § 34 VermG
    Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung infolge Restitution

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 912 Abs. 2 S. 2
    Höhe der Überbaurente bei "Durchschneiden" eines Gebäudes durch eine Grundstücksaufteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Grundstückswertverhältnisse für die Höhe der Überbaurente im Zeitpunkt der Grundstücksteilung; Ruhen der Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und des Rentenrechts bis zur Eigentumsübertragung der Grundstücke an Personen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geldrente bei nachträglichem Eigengrenzüberbau; Überbaurente bei nachträglicher Teilung des bebauten Grundstücks durch Restitution

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Grundstücksteilung als maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung der Geldrente bei daraus resultierendem Überbau

  • rewis.io

    Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung infolge Restitution

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der Grundstückswertverhältnisse für die Höhe der Überbaurente im Zeitpunkt der Grundstücksteilung; Ruhen der Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und des Rentenrechts bis zur Eigentumsübertragung der Grundstücke an Personen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Überbaurente bei "Durchschneiden" eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die Verfolgung und Enteignung im Dritten Reich und ihre Folgen auf das Immobilienrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträglicher Eigengrenzüberbau aufgrund Grundstücksteilung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Überbaurente kann es auf Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Teilung ankommen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Bemessung einer Überbaurente ist der Zeitpunkt der Teilung des Grundstücks maßgebend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Überbaurente kann es auf Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Teilung ankommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 971
  • MDR 2014, 269
  • NZM 2014, 724
  • NJ 2014, 158
  • Rpfleger 2014, 185
  • BauR 2014, 1192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Dem entspricht § 915 BGB, der für die Bemessung des Wertersatzes der überbauten Grundstücksfläche bei einem verlangten Ankauf ebenfalls auf den Zeitpunkt der Grenzüberschreitung abstellt (Senat, Urteil vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 297).

    Ausgehend von der gesetzgeberischen Grundentscheidung, dass für die Höhe der Rente die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 297), kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der Teilung des Grundstücks an, da erst dann eine Überbausituation entsteht, die die entsprechende Anwendung der §§ 912 ff. BGB rechtfertigt.

    Dies entspricht auch dem Zweck der Überbaurente, einen Ausgleich für den durch die Grenzüberschreitung hervorgerufenen Verlust der Bodennutzung zu gewähren (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 295).

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Ausgehend von dem Zweck der Überbauvorschriften, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten, besteht daher beim Eigengrenzüberbau eine Duldungspflicht, was zur Folge hat, dass der hinübergebaute Gebäudeteil nach den §§ 93, 94 Abs. 1, 95 Abs. 1 Satz 2, § 946 BGB nicht Bestandteil des überbauten Grundstücks, sondern wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes und damit des anderen Grundstücks des Bauenden wird (Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 336 f.; Urteil vom 26. April 1961 - V ZR 203/59, LM § 912 Nr. 9 Bl. 2).

    Angesichts der Ähnlichkeit der Sachlage kommen die gleichen Grundsätze auch dann zur Anwendung, wenn - wie hier - ein Grundstück in der Weise aufgeteilt wird, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird (Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 336 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 263/11, MDR 2013, 329, 330 Rn. 16 mwN).

    Da hier nach den Feststellungen der Vorinstanzen der weitaus größere Teil des Gebäudes auf dem Grundstück der Beklagten steht und ihm die überwiegende wirtschaftliche Bedeutung zukommt, steht es insgesamt im Eigentum der Beklagten (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 338; Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88, BGHZ 110, 298, 302; Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06, BGHZ 175, 253, 259 Rn. 14) und ist von der Klägerin entsprechend § 912 Abs. 1 BGB zu dulden.

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Danach ist hier die Grenzüberschreitung nicht schon bei Errichtung des Gebäudes erfolgt (zu einem solchen Fall vgl. BVerwG, VIZ 2000, 88, 90), sondern erst zu dem in § 34 VermG bestimmten Zeitpunkt; denn das Grundstück wird erst durch die Restitution geteilt und die Teilung zu diesem Zeitpunkt wirksam.

    Einer Restitution nach dem Vermögensgesetz steht zwar nicht in jedem Fall entgegen, dass das zu restituierende Grundstück von einem Stammgrundstück aus mit einem Gebäude überbaut worden ist (BVerwG, VIZ 2000, 88, 90).

  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Da hier nach den Feststellungen der Vorinstanzen der weitaus größere Teil des Gebäudes auf dem Grundstück der Beklagten steht und ihm die überwiegende wirtschaftliche Bedeutung zukommt, steht es insgesamt im Eigentum der Beklagten (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 338; Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88, BGHZ 110, 298, 302; Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06, BGHZ 175, 253, 259 Rn. 14) und ist von der Klägerin entsprechend § 912 Abs. 1 BGB zu dulden.
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 115/09

    Wert der Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer die Grenze des

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil es - aus seiner Sicht folgerichtig - die erforderlichen Feststellungen zum Verkehrswert der überbauten Bodenfläche zu dem nach § 34 VermG maßgeblichen Zeitpunkt und zu den Beeinträchtigungen, die von dem Überbau bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstücksteils ausgehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 115/09, GE 2010, 265 Rn. 12), nicht getroffen hat.
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Da hier nach den Feststellungen der Vorinstanzen der weitaus größere Teil des Gebäudes auf dem Grundstück der Beklagten steht und ihm die überwiegende wirtschaftliche Bedeutung zukommt, steht es insgesamt im Eigentum der Beklagten (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 338; Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88, BGHZ 110, 298, 302; Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06, BGHZ 175, 253, 259 Rn. 14) und ist von der Klägerin entsprechend § 912 Abs. 1 BGB zu dulden.
  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Hier wird die dem Überbau oder Eigengrenzüberbau entsprechende tatsächliche Situation erst durch die Aufteilung des Grundstücks geschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 1987 - V ZR 274/86, BGHZ 102, 311, 315).
  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 203/59
    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Ausgehend von dem Zweck der Überbauvorschriften, wirtschaftliche Werte möglichst zu erhalten, besteht daher beim Eigengrenzüberbau eine Duldungspflicht, was zur Folge hat, dass der hinübergebaute Gebäudeteil nach den §§ 93, 94 Abs. 1, 95 Abs. 1 Satz 2, § 946 BGB nicht Bestandteil des überbauten Grundstücks, sondern wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes und damit des anderen Grundstücks des Bauenden wird (Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 336 f.; Urteil vom 26. April 1961 - V ZR 203/59, LM § 912 Nr. 9 Bl. 2).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 15/09

    Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes auf ein durch

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Zu berücksichtigen ist auch, dass eine bauliche Nutzung später restituierter Grundstücke je nach der Person und Aufgabenstellung des Nutzers Ankaufsansprüche nach dem Sachenrechts- oder dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz auslösen konnte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2009 - V ZR 15/09, NJW-RR 2010, 588, 589 Rn. 11).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 263/11

    Öltank als wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
    Angesichts der Ähnlichkeit der Sachlage kommen die gleichen Grundsätze auch dann zur Anwendung, wenn - wie hier - ein Grundstück in der Weise aufgeteilt wird, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird (Senat, Urteil vom 20. Juni 1975 - V ZR 206/74, BGHZ 64, 333, 336 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 263/11, MDR 2013, 329, 330 Rn. 16 mwN).
  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

  • RG, 11.05.1942 - V 124/41

    1. Sind für Grenzüberbauten, die vor dem 1. Januar 1900 errichtet wurden, nach

  • BGH, 22.01.2021 - V ZR 12/19

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

    Dies rechtfertigt es, die Vorschriften über gemeinschaftliche Grenzeinrichtungen auf die durch Grundstücksteilung nachträglich zur gemeinsamen Giebelwand werdenden Mauer anzuwenden (vgl. zur Anwendung der Regelungen über den [Eigen-]Überbau bei Grundstücksteilung Senat, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 199/12, NJW-RR 2014, 971 Rn. 5).
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 51/18

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Zugangs zu mehrerer

    Diese eigentumsrechtliche Zuordnung entspricht der durch einen entschuldigten Überbau gemäß § 912 Abs. 1 i.V.m. § 93 BGB bewirkten Eigentumszuordnung (vgl. zu § 912 BGB Senat, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 199/12, NJW-RR 2014, 971) und wird durch die Anwendbarkeit der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht berührt.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.11.2018 - 16 S 125/17

    Nachbarschutz: Duldungspflicht des Eigentümers eines überbauten Grundstücks nach

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Regelung des § 912 BGB nach einer Grundstücksteilung auf einen zuvor vorgenommenen Eigengrenzüberbau entsprechend anwendbar ist, auch wenn der Überbau in der DDR erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 199/12 - juris Rn. 5).
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