Rechtsprechung
BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 912 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- openjur.de
§ 912 Abs. 2 Satz 2 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 912 Abs 1 BGB, § 912 Abs 2 S 2 BGB, § 34 VermG
Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung infolge Restitution - Deutsches Notarinstitut
BGB § 912 Abs. 2 S. 2
Höhe der Überbaurente bei "Durchschneiden" eines Gebäudes durch eine Grundstücksaufteilung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der Grundstückswertverhältnisse für die Höhe der Überbaurente im Zeitpunkt der Grundstücksteilung; Ruhen der Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und des Rentenrechts bis zur Eigentumsübertragung der Grundstücke an Personen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Geldrente bei nachträglichem Eigengrenzüberbau; Überbaurente bei nachträglicher Teilung des bebauten Grundstücks durch Restitution
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Grundstücksteilung als maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung der Geldrente bei daraus resultierendem Überbau
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit der Grundstückswertverhältnisse für die Höhe der Überbaurente im Zeitpunkt der Grundstücksteilung; Ruhen der Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und des Rentenrechts bis zur Eigentumsübertragung der Grundstücke an Personen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höhe der Überbaurente bei "Durchschneiden" eines Gebäudes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Die Verfolgung und Enteignung im Dritten Reich und ihre Folgen auf das Immobilienrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträglicher Eigengrenzüberbau aufgrund Grundstücksteilung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Für Überbaurente kann es auf Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Teilung ankommen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Für die Bemessung einer Überbaurente ist der Zeitpunkt der Teilung des Grundstücks maßgebend
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.11.2011 - 20 O 358/10
- KG, 08.08.2012 - 16 U 60/11
- BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 971
- MDR 2014, 269
- NZM 2014, 724
- NJ 2014, 158
- Rpfleger 2014, 185
- BauR 2014, 1192
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.2019 - V ZR 51/18
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Zugangs zu mehrerer …
Diese eigentumsrechtliche Zuordnung entspricht der durch einen entschuldigten Überbau gemäß § 912 Abs. 1 i.V.m. § 93 BGB bewirkten Eigentumszuordnung (vgl. zu § 912 BGB Senat, Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 199/12, NJW-RR 2014, 971) und wird durch die Anwendbarkeit der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht berührt. - LG Frankfurt/Oder, 14.11.2018 - 16 S 125/17
Nachbarschutz: Duldungspflicht des Eigentümers eines überbauten Grundstücks nach …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Regelung des § 912 BGB nach einer Grundstücksteilung auf einen zuvor vorgenommenen Eigengrenzüberbau entsprechend anwendbar ist, auch wenn der Überbau in der DDR erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 199/12 - juris Rn. 5).