Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.1978

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77   

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https://dejure.org/1979,94
BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1979,94)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1979 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1979,94)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1979 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1979,94)
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Häuser am Steinbruch

§ 252 BGB, verbotswidriger Vertrag

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 251; BGB § 252

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als Vermögensschaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgangener Gewinn - Verbotsgesetz - Rechtsgeschäft - Wirksamkeit - Beeinträchtigung - Nutzungsmöglichkeit - Vermögensschaden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 366
  • NJW 1980, 775
  • MDR 1980, 389
  • VersR 1980, 378
  • DB 1980, 587
  • JR 1980, 378
  • BauR 1980, 285
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Für den deliktischen Bereich hat er in seinem Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77 - BGHZ 75, 366 den Standpunkt eingenommen, daß jedenfalls eine bloße Beeinträchtigung des Gebrauchs eines Grundstücks, die nicht bis zum völligen Verlust der Nutzungsmöglichkeit gesteigert sei, kein ersatzfähiger Vermögensschaden sei.

    Im allgemeinen ermittelt der Bundesgerichtshof, wie vor ihm schon das Reichsgericht, Vermögensschäden am subjektbezogenen Zuschnitt des betroffenen Gesamtvermögens nach der Differenzmethode durch einen rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGHZ 27, 181, 183 f; 40, 345, 347; 75, 366, 371; 86, 128, 130).

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die von der Differenzhypothese ausgewiesenen schadensrechtlichen Ergebnisse nach Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen nicht hinnehmbar sind, ist aber zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung von Schadensersatzpflichten Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1984 - VI ZR 264/82, aaO und BGH, Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77, BGHZ 75, 366, 371 f. mwN).

    Eine normativ wertende Korrektur der Differenzrechnung ist daher nur dann angebracht, wenn nach einer umfassenden Bewertung der gesamten Interessenlage, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger, dem Geschädigten und gegebenenfalls dem leistenden Dritten besteht, sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen die Differenzbilanz der Schadensentwicklung nicht gerecht wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1979 - V ZR 214/77, aaO, S. 372).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auch der Verlust einer hinreichend konkreten tatsächlichen Erwerbsaussicht ist dem Betroffenen als entgangener Gewinn zu ersetzen; denn eine solche Position gehört zum rechtlich geschützten Vermögensbereich, sofern sie nicht durch Verstoß gegen die guten Sitten oder Verletzung eines gesetzlichen Verbots, das einen solchen Gewinn verhindern soll, erlangt worden ist (vgl. BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; 79, 223, 231).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77   

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https://dejure.org/1978,998
BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1978,998)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1978 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1978,998)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 (https://dejure.org/1978,998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Rissen an einem Wohnhaus - Entstehen von Schäden an einem Bauwerk durch Sprenungen in einem nahegelegenen Steinbruch - Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassen zukünftiger Sprengungen in einem Steinbruch - Berücksichtigung einer ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 551 (Ls.)
  • MDR 1979, 391
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 182/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
    Daß die Zulassung der Revision auf einzelne - einfache - Streitgenossen beschränkt werden kann, entspricht allgemeiner Auffassung (BGH Urt. v. 17. April 1952, III ZR 182/51, LM ZPO § 546 Nr. 9; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 143, 3 a, S. 812; Vorndran, Die Beschränkung der Revision zu den oberen Bundesgerichten mit Ausnahme des Strafprozeßrechts, Diss. - Freiburg - 1957, S. 117; Seil, Probleme der Rechtsmittelbegründung im Zivilprozeß, Erlanger Juristische Abhandlungen Bd. 14, S. 83; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, NJW-Schriftenreihe Heft 14, Rdn. 59; Prütting, Die Zulassung der Revision, Erlanger Juristische Abhandlungen Bd. 18, S. 230; Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 546 Anm. 5 b; Baumbach/Lauterbach, ZPO 36. Aufl. § 546 Anm. 2 a).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
    Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Zulassung der Revision - und damit auch die Annahme des Rechtsmittels - auf solche Teile des Streitgegenstandes zu beschränken, über die das Berufungsgericht durch (selbständig anfechtbares) Zwischen- oder Teilurteil hätte gesondert entscheiden dürfen (Tiedtke, WM 1977, 666, 672/673; Rosenberg a.a.O. § 143, 3 a; Grunsky, ZZP 84, 129; noch weitergehend - Beschränkung der Revisionszulassung auf einzelne einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs angehenden Angriffs- oder Verteidigungsmittel - BGHZ 53, 152, 155).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
    Eine besondere rechtliche Behandlung solcher Arbeitnehmer gegenüber sonstigen Beauftragten kommt aber ernsthaft nur insoweit in Betracht - und wirft daher eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung auf -, als ihnen kein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Februar 1976, VI ZR 23/72, JZ 1976, 595).
  • BGH, 02.06.1977 - X ZR 58/76

    Teilannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
    Daß die Teilannahme der Revision jedenfalls dann zulässig ist, wenn nur bei einem von mehreren selbständigen Klageansprüchen ein Grund für die Annahme gegeben ist, hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 2. Juni 1977, X ZR 58/76, BGHZ 69, 93, 94 bereits ausgesprochen (vgl. neuestens auch den Beschluß des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1978, VI ZR 4/77, betr. die Beschränkbarkeit der Annahme auf solche Teile eines Klageanspruchs, über die durch Teilurteil entschieden werden kann).
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 4/77

    Teilweise Annahme - Revisionsannahme - Revisionswert - Teil des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
    Daß die Teilannahme der Revision jedenfalls dann zulässig ist, wenn nur bei einem von mehreren selbständigen Klageansprüchen ein Grund für die Annahme gegeben ist, hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 2. Juni 1977, X ZR 58/76, BGHZ 69, 93, 94 bereits ausgesprochen (vgl. neuestens auch den Beschluß des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1978, VI ZR 4/77, betr. die Beschränkbarkeit der Annahme auf solche Teile eines Klageanspruchs, über die durch Teilurteil entschieden werden kann).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Rechtliche Betreiberin der Website und damit rechtlich verantwortlich für dadurch gegebene Beeinträchtigungen Dritter ist die Beklagte zu 4. Daneben trifft die Beklagten zu 1 bis 3 als Gesellschafter und Geschäftsführer gegebenenfalls die Verantwortlichkeit als Mitstörer, weil mögliche Beeinträchtigungen Dritter zumindest mittelbar von ihnen zu verantworten sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 23/72 - NJW 1976, 799; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - NJW 1979, 551; Palandt/Bassenge BGB, 68. Aufl., § 1004 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Beschäftigte können nämlich selbst unmittelbare Handlungsstörer nur sein, wenn ihnen ein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt, aber nicht, wenn sie weisungsgebunden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, DB 1979, 544 f. und Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82, NJW 1983, 751).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Ob das Berufungsgericht zuvor von der Möglichkeit eines Zwischen- oder Teilurteils Gebrauch gemacht habe, sei unter dem für das Annahmeverfahren maßgeblichen Gesichtspunkt der Entlastung des Revisionsgerichts unerheblich (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, ZZP 92 (1979), 462, 463).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Störungen des Eigentums Dritter, zu denen es bei der Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer kommt, sind deshalb mangels eigenen Entscheidungsspielraums des Verbands (zu diesem Gesichtspunkt: Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, NJW 1979, 551 (Ls) juris Rn. 29 und Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82, WM 1983, 176, 177) den Wohnungseigentümern zuzurechnen, nicht dem Verband.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Allerdings kann nach anerkannter Rechtsauffassung die Zulassung der Revision ( § 546 ZPO) beschränkt werden (vgl. BGHZ 76, 397, 398 f. [BGH 25.03.1980 - VI ZR 61/79] = LM ZPO § 546 Nr. 105 a mit Anm. Weber, jeweils m.w.Nachw.; Entsprechendes gilt für die Annahme der Revision gemäß § 554 b ZPO: BGHZ 69, 93, 94 [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] = LM ZPO § 554 b Nr. 3 mit Anm. Bruchhausen; BGH Urteile vom 7. November 1978 - VI ZR 4/77 = LM ZPO § 554 b Nr. 5 und vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - LM ZPO § 554 b Nr. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Daß die Revisionszulassung nach § 546 ZPO auf den Grund des Anspruchs beschränkt werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. BGH Beschluß vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - NJW 1979, 551; Senatsurteil BGHZ 76, 397, 399 sowie BGH Urteile vom 26. März 1982 - V ZR 149/81 - NJW 1982, 1535 - insoweit in BGHZ 83, 310 nicht abgedruckt -, vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81 - NJW 1982, 2380 [BGH 30.06.1982 - VIII ZR 259/81] m.w.N. und vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Er wäre nicht etwa einem weisungsgebundenen Arbeitnehmer gleichzustellen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1978, V ZR 214/77, Betrieb 1979, 544).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Hat das Gericht die Sache dagegen - wie hier - ohne Antrag verwiesen, ist der Verweisungsbeschluß zwar fehlerhaft (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1978, V ZR 214/77, NJW 1979, 551), aber grundsätzlich wirksam und unanfechtbar.
  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09

    Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs

    Eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Anspruchshöhe ist möglich (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998  VI ZR 66/98, NJW 1999, 500; vgl. auch Beschluss vom 15. Dezember 1978  V ZR 214/77, NJW 1979, 551; Urteil vom 16. September 2009  VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11 zur Beschränkung auf den Anspruchsgrund; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 543 Rn. 11;Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 543 Rn. 23).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Dann aber kann die Zulassung der Revision auf solche Teile des Streitgegenstandes beschränkt werden, über die das Berufungsgericht durch Zwischenurteil hätte gesondert entscheiden dürfen; ob es tatsächlich ein Grundurteil erlassen hat, ist unerheblich (so mit Recht schon der Beschluß des V. Zivilsenatsvom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 = LM ZPO § 554 b Nr. 6 - NJW 1979, 551 - wonach die Ablehnung der Revisionsannahme bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch auf den Grund beschränkt werden kann).
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

  • BGH, 27.03.2014 - III ZR 387/13

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessparteien in den

  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel;

  • LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05

    Unterlassung der Verwendung des Namens eines ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf

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