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   BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10   

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https://dejure.org/2011,6570
BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,6570)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,6570)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZR 220/10 (https://dejure.org/2011,6570)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 ZPO, § 445 Abs 1 ZPO
    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

  • ra.de
  • rewis.io

    Vernehmung des Prozessgegners als Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 867; BGB § 242; BGB § 781; BGB § 812 Abs. 2
    Sicherung eines Anspruchs aus einem notariell beurkundeten konstitutiven Schuldanerkenntnis durch den Eintrag einer Zwangshypothek; Rechtliche Berurteilung von Abreden über die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses mit dem ausschließlichen Ziel der Verschaffung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vernehmung der Gegenpartei auf Antrag einer Prozesspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintrag einer Zwangshypothek sichert i.d.R. den Anspruch aus einem notariell berurkundeten konstruktiven Schuldanerkenntnis; Sicherung eines Anspruchs aus einem notariell beurkundeten konstitutiven Schuldanerkenntnis durch den Eintrag einer Zwangshypothek; Rechtliche ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisantrag: Wann muss Prozessgegner als Partei vernommen werden? (IBR 2011, 555)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Feststellungsklagen in Bezug auf ein zwischen einer Partei und einem Dritten bestehendes Rechtsverhältnis zulässig (BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - VIII ZR 222/92, BGHZ 123, 44, 46).

    Voraussetzung ist aber, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses hat (BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - VIII ZR 222/92, aaO).

  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Ein solches Verfahren stellte nämlich ebenfalls eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG dar, weil die in erster Instanz siegreiche Partei - wenn das Berufungsgericht der Beurteilung der Vorinstanz in einem entscheidungserheblichen Punkt nicht folgen will - darauf vertrauen darf, so rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, dass sie darauf noch vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung reagieren kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.07.1960 - IV ZR 322/59

    Voraussetzungen der Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Dem steht entgegen, dass die Parteivernehmung in jeder Hinsicht ein reines Beweismittel ist und ebenso wenig wie die Vernehmung eines Zeugen die Glaubhaftmachung oder Wahrscheinlichkeit der in das Wissen des zu Vernehmenden gestellten Behauptungen verlangt (BGH, Urteil vom 6. Juli 1960 - IV ZR 322/59, BGHZ 33, 63, 66).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Ein Beweiswert kommt ihr deshalb nicht zu (BGH, Urteil vom 3. Juli 1967 - VII ZR 48/65, Rn. 32 juris).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 91/98

    Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer aufgrund einer vollstreckbaren

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Die Schuldnerin könnte in diesem Falle aber ihr Anerkenntnis nach § 812 Abs. 2 BGB kondizieren und gegenüber der Inanspruchnahme aus dem Schuldanerkenntnis Einreden nach § 242 BGB oder § 821 BGB erheben, die sie nach § 1169 BGB auch gegenüber dem Anspruch aus der Zwangshypothek geltend machen könnte (vgl. RGZ 154, 385, 389; BayObLG, NJW-RR 1999, 506, 507).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 26; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (Senat, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 mwN).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    bb) Ist das Vorbringen einer Partei in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet, das geltend gemachte Recht zu begründen, muss das Gericht dem Beweisantritt nachgehen (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 mwN).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 26; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 220/10
    Die Anhörung dient der Klärung des Sachvortrags (Senat, Urteil vom 19. April 2002 - V ZR 90/01, BGHZ 150, 334, 343), jedoch nicht Beweiszwecken.
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 200/74

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung -

  • BGH, 10.04.1986 - VII ZR 286/85

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

  • RG, 04.03.1912 - V 184/11

    Zulässigkeit der Revision; Arresthypothek; Eigentümerhypothek

  • RG, 20.09.1933 - V 106/33

    1. Fällt unter die Vorschrift des § 1 des Grundbuchbereinigungsgesetzes auch die

  • RG, 24.04.1937 - V 24/37

    1. Kann die in Form einer Höchstbetragshypothek bestellte Sicherheit, die ein

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Die Parteianhörung nach § 141 ZPO ist allerdings kein Beweismittel, so dass auf ihrer Grundlage nicht ein Beweisantrag der Gegenpartei abgelehnt werden kann (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 220/10 - juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Beantragt der Gegner aber die Parteivernehmung, kann diese nicht unter Hinweis auf die Anhörung nach § 141 Abs. 1 ZPO abgelehnt werden (BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 220/10, BeckRS 2011, 15319 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 170/22

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Berufungsgericht nach einer Vernehmung des Zeugen und gegebenenfalls ergänzender Parteianhörung (§ 141 ZPO; vgl. dazu Senat, Urteil vom 19. April 2002 - V ZR 90/01, BGHZ 150, 334, 343; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 220/10, juris Rn. 13 mwN) zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.
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