Rechtsprechung
BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durchsetzbarkeit eines zwischen den Vertragsparteien mündlich vereinbarten Ankaufsrechts eines sog. Altkäufers im Hinblick auf eine Eigentumswohnung; Fehlende Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Pflicht von Parteien zur Förderung der Wahrheitsermittlung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtliches Gehör; Anforderungen an Substantiierungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 138 § 139
Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.03.2004 - 11 O 405/03
- KG, 07.03.2007 - 11 U 10/04
- BGH, 12.06.2008 - V ZR 222/07
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 22.05.2017 - 23 U 130/16
Rückforderung von Ausschüttungen durch Treuhänder
Die Grenze, bis zu der dies zulässig ist, ist jedoch erreicht, wenn das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf begründet, eine Behauptung sei "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen, und stelle sich deshalb als Rechtsmissbrauch dar (BGH Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 222/07, Juris, Rdnr. 6, 7, 9 m.w.N.). - BGH, 10.05.2012 - V ZR 215/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines …
Das ist unter anderem der Fall, wenn ein Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs missachtet, wonach die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur zulässig ist, wenn diese so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 5).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 6, mwN).
- OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12
Unlauterer Wettbewerb: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen …
Denn das genannte tatsächliche Vorbringen der Klägerin ist - wie ausgeführt - nicht geeignet, in Verbindung mit einem Rechtssatz das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. dazu z. B. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - V ZR 222/07, juris Rn. 6). - OLG Frankfurt, 29.08.2008 - 19 U 107/08
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Heilung von Zustellungsmängeln …
Die Grenze, bis zu der dies zulässig ist, ist erst erreicht, wenn das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf begründet, eine Behauptung sei "ins Blaue hinein" aufgestellt, mithin aus der Luft gegriffen, und stelle sich deshalb als Rechtsmissbrauch dar (BGH Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 222/07, Juris, Rdnr. 6, 7, 9 m.w.N.).