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   BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11   

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https://dejure.org/2012,17084
BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - V ZR 225/11 (https://dejure.org/2012,17084)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 3
    Erstmalige Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Kosten, von deren Tragung er zuvor kraft Vereinbarung befreit war

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Beteiligung eines Wohnungseigentümers an bisher nicht durch diesen zu tragenden Kosten aufgrund eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Begründung einer bisher nach Teilungserklärung nicht bestehenden Kostentragungspflicht durch Eigentümerbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft bei Änderung der Kostentragungspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragung durch Beschluss bei vereinbarter Kostenbefreiung

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 3
    Befugnis zur Beteiligung eines Wohnungseigentümers an bisher nicht durch diesen zu tragenden Kosten aufgrund eines Beschlusses nach § 16 Abs. 3 WEG

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht eines Wohnungseigentümers unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenbefreiung: Aufhebung durch Beschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstmalige Betriebskostenumlage auf einen Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung per Beschluss begründbar?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kostentragungsvereinbarung durch Beschluss nicht abänderbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    § 16 Abs. 3 WEG begründet nicht die Befugnis, einen von den Kosten befreiten Wohnungseigentümer durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    WEG - Wann sind Mehrheitsbeschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig und wie kann ein Wohnungseigentümer die Nichtigkeit geltend machen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Darf ein Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss erstmalig an Betriebskosten beteiligt werden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Kostenbeteiligung nicht per Beschluss begründen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Kostenbeteiligung nicht per Beschluss begründen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine erstmalige Kostenbeteiligung über Änderung des Kostenverteilungsschlüssels! (IMR 2012, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2578
  • MDR 2012, 899
  • NZM 2012, 615
  • ZMR 2012, 709
  • WM 2013, 662
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Bremen, 09.10.2009 - 29 C 46/09

    Keine Begründung einer Kostentragungspflicht über § 16 Abs. 3 WEG

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Die Bestimmung begründet hingegen nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (AG Bremen, NJW-RR 2010, 811, 812; Lemke/Müller, Immobilienrecht, § 16 WEG Rn. 9; Drasdo, NJW-Spezial 2010, 289; a.A. Elzer, NJW 2010, 3473, 3474; wohl auch Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 98).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Die Nichtigkeit tritt von Anfang an ein, nicht erst durch Geltendmachung in einem gerichtlichen Verfahren; eine gerichtliche Entscheidung hat nur deklaratorische Bedeutung (Senat, Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 270).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Sie ist von der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 3 WEG nicht gedeckt, da Gegenstand des Beschlusses nicht eine Änderung des Verteilungsschlüssels ist - dieser blieb unverändert -, sondern die Aufhebung der in der Teilungserklärung vereinbarten aufschiebend bedingten Kostenbefreiung für den Eigentümer der Teileigentumseinheit 22. Dies hat zur Folge, dass der Beschluss wegen absoluter Beschlussunzuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    a) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    a) § 16 Abs. 3 WEG eröffnet den Wohnungseigentümern bei den in der Vorschrift näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten die Möglichkeit, auch einen im Wege der Vereinbarung festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
    Zwar kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall der Verwirkung unterliegen (BVerfGE 32, 305, 308 ff.).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 81/23

    Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen

    Die Bestimmung begründe hingegen nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit sei, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, ZWE 2016, 374 Rn. 15).
  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Die Vorschrift begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss abweichend von dem in § 16 Abs. 2 WEG bestimmten Maßstab, aber auch abweichend von einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten oder beschlossenen Verteilungsschlüssel zu regeln (Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 9; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12).

    Die Beschlusskompetenz bezieht sich auch auf verbrauchs- und verursachungsunabhängige Kosten (Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12).

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17

    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden

    Nach dieser Vorschrift können die Wohnungseigentümer hinsichtlich der darin näher bezeichneten Betriebs- und Verwaltungskosten den gesetzlichen oder den im Wege der Vereinbarung (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 12) festgelegten Umlageschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer

    Eine Befugnis zur Auferlegung der Kosten ergibt sich nicht aus § 16 Abs. 3 WEG; denn die erstmalige Begründung einer Kostentragungspflicht unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung stellt keine Veränderung des Kostenverteilungsschlüssels dar, sondern eine Erweiterung des Kreises der Kostenschuldner, die von der Regelung nicht erfasst ist (Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 13 ff.).
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte

    Für die Frage des Rechtsschutzinteresses ist es ohne Bedeutung, ob er für oder gegen den Beschluss gestimmt hat (BGH, Urteil vom 01.06.2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 21.10.2014 - 1 S 371/13

    Vor Eigentümerbeschluss können wegen des Auftragsvolumens drei Alternativangebote

    Denn einen Beschluss kann selbst derjenige Miteigentümer anfechten, der ihm bereits in der Eigentümerversammlung zugestimmt hat (vgl. BGH ZWE 2012, 363).
  • LG Itzehoe, 14.10.2016 - 11 S 3/16

    Kostenverteilung nach Miteigentumsanteil: Sylter Spitzboden wird einbezogen!

    Ein ohne Beschlusskompetenz gefasster Beschluss wäre nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2012 \u0097 V ZR 225/11).
  • AG Rosenheim, 26.09.2019 - 13 C 121/19

    Rechtmäßige Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels durch Untergemeinschaft

    Dabei ist das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Kläger gegeben, denn die Klägerin hat jedenfalls ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, insbesondere wenn sie dessen Unwirksamkeit auf andere Weise nicht mehr erreichen kann, und ungeachtet dessen, ob sie für oder gegen den Beschluss gestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2012, Az. V ZR 225/11, BeckRS 2012, 14817).

    Anerkanntermaßen gilt § 16 Abs. 3 WEG nicht nur für den Fall der gesetzlich in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Kostenverteilung, sondern über den Wortlaut hinaus auch hinsichtlich der Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung oder im Beschlusswege vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels (vgl. BGH, Urteil vom 9.07.2010, Az. V ZR 202/09, NZM 2010, 622, Rn. 9), ferner auch hinsichtlich solcher Kosten, die weder verbrauchs- noch verursachungsabhängig erfasst werden, sondern verbrauchs- und verursachungsunabhängig sind (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2012, Az. V ZR 225/11, ZWE 2012, 363).

    Schließlich ist auch der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.06.2012, Az. V ZR 225/11, ZWE 2012, 363) ohne Entscheidungsrelevanz; im Streitfall geht es schon nicht um die erstmalige Kostenbeteiligung einzelner Wohnungseigentümer, die nach einer bestehenden Vereinbarung zuvor von der Übernahme bestimmter Kosten oder einer Kostentragung insgesamt befreit gewesen sind, sondern - was § 16 Abs. 3 WEG gerade ermöglicht - um die Änderung des Verteilunngsmaßstabs bereits einer dem Grunde nach bereits bestehenden Kostentragungsverpflichtung.

  • LG Berlin, 27.10.2023 - 56 S 52/23

    Keine Beschlusskompetenz für erstmalige Kostenlast

    aa) Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss an Kosten beteiligt werden kann, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die frühere Regelung in § 16 Abs. 3 WEG a. F. nur die Kompetenz beinhaltet, einen anderen Kostenverteilungsmaßstab zu wählen, aber nicht die Befugnis begründet, einen Wohnungseigentümer, der nach einer Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11; BGH, Versäumnisurteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15 -, Rn. 15, juris).

    Auch aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass § 16 Abs. 3 WEG a. F. nur eine Beschlusskompetenz für die Verteilung der dort genannten Kosten nach Verbrauch, Verursachung oder einem sonst geeigneten Maßstab normieren sollte (vgl. BT-Drucksache 16/887, S.11; BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11 -, Rn. 13, juris).

  • LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

  • AG Köln, 22.08.2014 - 215 C 90/14

    Kosten für gemeinsames Bad müssen auch gemeinsam getragen werden!

  • AG Leverkusen, 08.11.2016 - 23 C 40/16

    WEG: Kostenbefreiung einzelner Sondereigentümer bei Kostenverteilungsänderung

  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

  • LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22

    WEG: Anfechtung eines Sonderumlagebeschlusses

  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22

    Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?

  • AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17

    Zu den Grenzen der Änderung eines Kostenverteilerschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.08.2012 - 14 S 4162/12

    Falsche Einzelabrechnungen: Nach Anfechtung ungültig!

  • LG Rostock, 10.05.2019 - 1 S 115/18

    Was ist in die Jahresgesamt- und die -einzelabrechnung einzustellen?

  • AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18

    WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen

  • AG München, 08.07.2022 - 1290 C 19698/21

    Änderung der Teilungserklärung, Wohnungseigentümergemeinschaft,

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