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   BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12   

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https://dejure.org/2013,10511
BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - V ZR 231/12 (https://dejure.org/2013,10511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugenbeweis im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassene erneute Zeugenvernehmung kann rechtliches Gehör verletzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 22 U 82/16

    Zwei Jahre älter als angegeben - Wohnhaus darf zurückgegeben werden

    Eine arglistige Täuschung ist deshalb bereits zu bejahen, wenn der Verkäufer falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage -"ins Blaue hinein"- macht (BGH, Beschluss vom 18.04.2013, V ZR 231/12, juris; BGH, Urteil vom 16.03.2012, V ZR 18/11, juris; BGH, Urteil vom 07.11.2008, V ZR 138/07, juris).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 152/17

    Immobilienmakler muss steuerrechtliche Hinweise nicht erteilen

    Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet es, den Auftraggeber nicht nur über dasjenige aufzuklären, was unerlässlich ist, um ihn vor Schaden zu bewahren, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685 f. [juris Rn. 9]; BGH, NJW 2000, 3642 [juris Rn. 6]; BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 146/06, NJW-RR 2007, 711 Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 16; BGH, WuM 2017, 48 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der

    Dies verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291).

    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).

  • BGH, 14.04.2016 - V ZR 142/15

    Schadenersatzbegehren bzgl. der Kosten für die Sanierung einer mangelhaften

    Zudem wären ihr wahrheitswidrige Äußerungen des Beklagten zu 2 zu der Elektroinstallation nach § 278 BGB zuzurechnen, wenn er mit Wissen und Wollen der Beklagten zu 1 als deren Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihr oblegen haben (vgl. Senat, Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, BGHZ 140, 111, 116 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.01.2015 - X ZR 87/13

    Nichtigkeit einer Schenkung aufgrund behaupteter Geschäftsunfähigkeit sowie

    Da die Aussage des Zeugen in diesem Punkt nicht eindeutig war, weil er einerseits bekundet hat, den Beklagten auf den Erhalt der 35.000 EUR angesprochen zu haben, und andererseits ausgeführt hat, er habe dem Beklagten nicht konkret vorgehalten, dass er das Geld bekommen habe, hätte sich das Berufungsgericht durch eine erneute Vernehmung des Zeugen einen eigenen Eindruck verschaffen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500; Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12 Rn. 10).
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