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   BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15   

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https://dejure.org/2016,20677
BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,20677)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - V ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,20677)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15 (https://dejure.org/2016,20677)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 3, § 544 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 559 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b ZPO, § 544 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers der Verletzung des rechtlichen Gehörs; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers der Verletzung des rechtlichen Gehörs; ...

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers der Verletzung des rechtlichen Gehörs; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisung eines Beweisantrags - und der unschlüssige Vortrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.2009 - V ZR 21/09

    Ablehnung eines angebotenen Sachverständigenbeweises als ungeeignetes

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Waren nämlich die den Sachmangel begründenden Symptome für einen Bewohner des Hauses typischerweise erkennbar, kann sich daraus der Schluss aufdrängen, dass der Verkäufer das Vorhandensein eines Baumangels oder -schadens zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6).

    Die Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel findet im Prozessrecht keine Stütze; die Ablehnung der Beweiserhebung mit der von dem Berufungsgericht gegebenen Begründung verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 31; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 12 zu einem selbständigen Beweisverfahren).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Die Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel findet im Prozessrecht keine Stütze; die Ablehnung der Beweiserhebung mit der von dem Berufungsgericht gegebenen Begründung verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 31; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 12 zu einem selbständigen Beweisverfahren).
  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Die Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für die zu beweisende Kenntnis des Verkäufers vom Mangel ungeeignetes Beweismittel findet im Prozessrecht keine Stütze; die Ablehnung der Beweiserhebung mit der von dem Berufungsgericht gegebenen Begründung verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - V ZR 21/09, WuM 2010, 372 Rn. 6; Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 31; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 12 zu einem selbständigen Beweisverfahren).
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07

    Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Das Revisionsgericht hat in dem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde das Vorliegen eines Zulassungsgrunds allein anhand der angefochtenen Entscheidung und der Beschwerdebegründung zu prüfen und nicht anhand der Gerichtsakten zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181 185; Beschluss vom 28. November 2008 - LwZR 12/07, ZOV 2009, 23 Rn. 44).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Ist die Entscheidungserheblichkeit nur bei einem Sachverhalt zu bejahen, den das Berufungsgericht nach Auffassung der Beschwerde verfahrensfehlerhaft nicht festgestellt hat, ist eine Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b ZPO notwendig (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, NJW 2003, 831 f.; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13. Aufl., § 544 Rn. 17; BeckOK-ZPO/Kessal-Wulf, 20. Edition, § 544 Rn. 14).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15
    Das Revisionsgericht hat in dem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde das Vorliegen eines Zulassungsgrunds allein anhand der angefochtenen Entscheidung und der Beschwerdebegründung zu prüfen und nicht anhand der Gerichtsakten zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181 185; Beschluss vom 28. November 2008 - LwZR 12/07, ZOV 2009, 23 Rn. 44).
  • BGH, 26.05.2020 - VIII ZR 64/19

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Gerichtliche Berücksichtigung des Vortrags

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 50, 32, 36; 65, 305, 307; 69, 141, 144; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2014 - VIII ZR 34/14, NJW-RR 2015, 910 Rn. 13; vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5; vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 10; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, WM 2020, 476 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

    Auswechselung eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 50, 32, 36; 65, 305, 307; 69, 141, 144; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5; vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 10; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2018 - 24 U 185/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der unterbliebenen Aufklärung des Käufers

    Ein Schluss auf die Erkennbarkeit des Mangels für den Käufer kann dann gezogen werden, wenn es sich um einen Mangel handelt, der seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und Dauer der Besichtigung für jeden Käufer ebenso erkennbar sein muss wie für den Verkäufer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, Rz. 13 und vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15).
  • BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17

    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen

    Ein solcher Schluss kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es sich um einen Mangel handelt, der seiner Art nach unabhängig von Zeitpunkt und Dauer der Besichtigung für jeden Käufer ebenso erkennbar sein muss, wie für den Verkäufer (vgl. etwa zu Rissen in der Fassade Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, BeckRS 2016, 12968 Rn. 8 ff.).
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