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   BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11   

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https://dejure.org/2012,36452
BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11 (https://dejure.org/2012,36452)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2012 - V ZR 233/11 (https://dejure.org/2012,36452)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11 (https://dejure.org/2012,36452)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 WoEigG, § 308 Abs 1 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses; Reduzierung einer Sonderumlage auf einen bestimmten Betrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Beschränkung der Anfechtungsklage nach § 46 WEG auf einen bestimmten Betrag einer beschlossenen Sonderumlage; Zulässigkeit eines Beschränkung einer Anfechtungsklage auf die Höhe einer beschlossenen Umlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzung für beschränkte Beschlussanfechtung; unzulässig beschränkte Anfechtungsklage; Reduzierung einer Sonderumlage um bestimmten Betrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 46
    Zur (unzulässigen) Beschränkung der Anfechtbarkeit auf (nicht) abtrennbaren Teil eines WEG-Beschlusses über Höhe einer Sonderumlage

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses; Reduzierung einer Sonderumlage auf einen bestimmten Betrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46
    Möglichkeit einer Beschränkung der Anfechtungsklage nach § 46 WEG auf einen bestimmten Betrag einer beschlossenen Sonderumlage; Zulässigkeit eines Beschränkung einer Anfechtungsklage auf die Höhe einer beschlossenen Umlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkte Anfechtungsklage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reduzierung eines Sonderumlage der Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Sonderumlage nur insgesamt möglich!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beschränkung der Anfechtungsklage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässig beschränkte Anfechtungsklage kann als Anfechtung des ganzen Beschlusses ausgelegt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderumlage ist nur insgesamt anfechtbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderumlage ist nur insgesamt anfechtbar

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Reduzierung einer Sonderumlage durch Teilanfechtung ausgeschlossen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilanfechtung: Reduzierung einer Sonderumlage nicht möglich! (IMR 2013, 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 83
  • ZMR 2013, 212
  • NJ 2013, 258
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 171/99

    Teilweise Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Bei der Anfechtung etwa einer Abrechnung ist eine Beschränkung rechtlich möglich, wenn es sich um einen rechnerisch selbständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung handelt (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 12; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 43 Rn. 135; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 46 WEG Rn. 6).

    Vielmehr hat es sich auf die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses zu beschränken (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 299; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; OLG Köln, NZM 2000, 191 f.; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], § 43 WEG Rn. 45; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 71).

    aa) Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel grundsätzlich als Anfechtung des ganzen Beschlusses auszulegen (BayOblG, NJW-RR 2001, 10; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl. 2009, § 46 WEG Rn. 6).

  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Die vom Berufungsgericht hilfsweise gemachten Ausführungen zur Begründetheit der Klage gelten als nicht geschrieben und sind vom Revisionsgericht nicht zu beachten (Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133; Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 284 f.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Vielmehr hat es sich auf die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses zu beschränken (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 299; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; OLG Köln, NZM 2000, 191 f.; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], § 43 WEG Rn. 45; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 71).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Bei der Anfechtung etwa einer Abrechnung ist eine Beschränkung rechtlich möglich, wenn es sich um einen rechnerisch selbständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung handelt (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 12; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 43 Rn. 135; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 46 WEG Rn. 6).
  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 58/08

    Entscheidung des Gerichts bei Unzulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Die vom Berufungsgericht hilfsweise gemachten Ausführungen zur Begründetheit der Klage gelten als nicht geschrieben und sind vom Revisionsgericht nicht zu beachten (Senat, Urteil vom 3. Juli 2009 - V ZR 58/08, RNotZ 2010, 133; Urteil vom 25. November 1966 - V ZR 30/64, BGHZ 46, 281, 284 f.).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Das verstößt gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Bei der Anfechtung etwa einer Abrechnung ist eine Beschränkung rechtlich möglich, wenn es sich um einen rechnerisch selbständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung handelt (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 12; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 43 Rn. 135; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 46 WEG Rn. 6).
  • LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Daher darf es eine beschlossene Sonderumlage grundsätzlich nicht um einen bestimmten Betrag reduzieren (Abramenko, ZWE 2012, 54; aA Briesemeister ZWE 2012, 51).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Auszug aus BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
    Vielmehr hat es sich auf die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses zu beschränken (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 299; BayOblG, NJW-RR 2001, 10; OLG Köln, NZM 2000, 191 f.; Staudinger/Wenzel, BGB [2005], § 43 WEG Rn. 45; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 71).
  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände:

    Diese Annahme verstößt jedoch gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel etwas erreichen will, das nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11, MDR 2013, 83 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    a) Die vom Berufungsgericht - hilfsweise - angestellten Überlegungen zur Begründetheit der Klage gelten als nicht geschrieben und sind vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht zu beachten (BGH, Urteile vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11, ZWE 2013, 47 Rn. 14; vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, NJW 2011, 2809 Rn. 45).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Weil eine Partei mit ihrer Prozesshandlung im Zweifel das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur Senat, Urteil vom 19. Oktober 2012 - V ZR 233/11, ZfIR 2013, 23 Rn. 11 mwN), ist der Antrag der Beteiligten zu 3 und 4 dahingehend auszulegen, dass sie die Versagung des Zuschlags begehren; nur diese, nicht aber die beantragte Änderung des geringsten Gebots kann mit der Rechtsbeschwerde erreicht werden.
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