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   BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88   

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BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88 (https://dejure.org/1990,1784)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1990 - V ZR 233/88 (https://dejure.org/1990,1784)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1990 - V ZR 233/88 (https://dejure.org/1990,1784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Anspruch auf Löschung einer Auflassungsvormerkung - Zurechnung der Täuschung eines beauftragten Maklers - Aufklärungspflichten und Beratungspflichten des Verkäufers hinsichtlich der Aufbringung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 847
  • WM 1990, 1429
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 94/87

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei Leistungsstörungen eines

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Auch der dingliche Anspruch steht jedoch in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang und damit in einem rechtlichen Verhältnis im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB mit Schadensersatzansprüchen, die aus einem vorvertraglichen, vorsätzlichen Fehlverhalten einer Partei (nach Anfechtung des Vertrages durch die andere Partei) entstehen (vgl. auch Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, BGHR § 894 BGB Auflassungsvormerkung 2).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Anders als die Revision meint, kommt aber, da es um Mängel des Kaufgegenstandes geht, eine Haftung der Kläger wegen fahrlässigen Verhaltens - culpa in contrahendo - nicht in Betracht; diese Haftung wird durch die Mängelhaftungsvorschriften ausgeschlossen (BGHZ 60, 319, 322; 88, 130, 137).
  • BGH, 10.06.1988 - V ZR 125/87

    Arglistige Täuschung bei einem Grundstückskaufvertrag; grobe Fahrlässigkeit des

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für dessen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern dieser die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. z.B. Senatsurt. v. 10. Juni 1988, V ZR 125/87, WM 1988, 1449 m.N.).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82

    Beratungspflicht des Baustoffherstellers

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Anders als die Revision meint, kommt aber, da es um Mängel des Kaufgegenstandes geht, eine Haftung der Kläger wegen fahrlässigen Verhaltens - culpa in contrahendo - nicht in Betracht; diese Haftung wird durch die Mängelhaftungsvorschriften ausgeschlossen (BGHZ 60, 319, 322; 88, 130, 137).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Für den Kauf eines Hausgrundstücks hat der Senat, anders als die Revisionserwiderung meint, auch eine Pflicht zur Offenbarung verborgener, wesentlicher Mängel (z.B. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 246/87, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen, m.N.) oder solcher nicht erkennbarer Umstände bejaht, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (Senatsurt. v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 re. Sp.).
  • BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Für den Kauf eines Hausgrundstücks hat der Senat, anders als die Revisionserwiderung meint, auch eine Pflicht zur Offenbarung verborgener, wesentlicher Mängel (z.B. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989, V ZR 246/87, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen, m.N.) oder solcher nicht erkennbarer Umstände bejaht, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (Senatsurt. v. 7. Juni 1978, V ZR 46/75, WM 1978, 1073, 1074 re. Sp.).
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Nach § 818 Abs. 1 BGB sind nur tatsächlich gezogene Nutzungen herauszugeben bzw. nach § 818 Abs. 2 BGB deren Wert zu ersetzen (BGHZ 64, 322, 323) [BGH 04.06.1975 - V ZR 184/73]; dies muß erst recht gelten, wenn, wie die Beklagte unter Beweisantritt vorgetragen hat, die Kläger ihr bei der Übergabe die Nutzung des Hauses untersagt haben.
  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Die in diesem Zusammenhang von der Revision angeführten Zitate (BGHZ 38, 122 ff; MünchKomm/Keller 2. Aufl. § 274 Rdn. 7; Palandt/Heinrichs, BGB 48. Aufl. § 274 Anm. 1 b) betreffen Fallkonstellationen, in denen, in einem Falle, wegen einer anderweiten, vorrangigen Aufrechnungsmöglichkeit des Gläubigers ein Leistungsverweigerungsrecht zugebilligt wurde bzw. in denen die gleichzeitige Ausführung der beiderseitigen Leistungen nicht möglich ist.
  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 233/88
    Insoweit geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß es Sache des Käufers ist, ob er infolge nur oberflächlicher Besichtigung die Mängel nicht erkannt hat (Senatsurt. v. 16. Juni 1989, V ZR 74/88).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Eine solche Verpflichtung besteht regelmäßig nur bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen, oder bei verborgenen, wesentlichen Mängeln (Senat, Urt. v. 23. März 1990, V ZR 233/88, NJW-RR 1990, 847, 848).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Für den Kauf eines Hausgrundstücks hat der Senat eine Pflicht zur Offenbarung verborgener wesentlicher Mängel angenommen (vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327, 330; Urteil vom 23. März 1990 - V ZR 233/88, NJW-RR 1990, 847, 848 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07

    Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins

    Für den Kauf eines Hausgrundstücks bedeutet dies, dass eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände anzunehmen ist, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH, NJW-RR 1990, S. 847).
  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 279/02

    Zurückbehaltungsrecht des nichtberechtigten Besitzers wegen Aufwendungen zur

    a) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist zwar auch gegenüber dem aus dem Eigentum folgenden Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Vormerkung möglich (Senat, BGHZ 75, 288, 293; Urt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 94/87, NJW-RR 1989, 201 f., v. 23. März 1990, V ZR 233/88, NJW-RR 1990, 847 f.).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

    Eine Offenbarungsverpflichtung trifft den Verkäufer aber nur bei verborgenen, wesentlichen Mängeln oder bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (Senat, Urt. v. 23. März 1990, V ZR 233/88, NJW-RR 1990, 847, 848).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2013 - 7 O 135/10

    Schadensersatz aufgrund arglistiger Täuschung über Bambusbefall bei Abschluss

    Beim Kauf eines Hausgrundstückes besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener wesentlicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH, Urt. v. 23.03.1990 - V ZR 233/88, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Die Hinweispflicht kann aber nicht verneint werden, wenn weder auszuschließen ist, dass diese Mängel auch bei sorgfältiger Inaugenscheinnahme für einen Laien nicht erkennbar waren, noch, dass es sich um wesentliche Mängel handelte, über deren Vorhandensein ein Käufer eine Aufklärung erwarten darf (BGH, Urt. v. 23.03.1990 - V ZR 233/88, Rdnr. 23).

  • OLG Saarbrücken, 27.12.2017 - 1 U 145/14

    Eigentumswohnungskauf: Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich einer zu

    Hierauf fußend nimmt der für Grundstückskaufrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung eine Pflicht des Verkäufers zur Offenbarung verborgener Mängel ebenso wie von solchen Umständen an, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.2016 - V ZR 216/14, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 15.6.2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 - bei Juris Rn. 15; Urteil vom 16.3.2012 - V ZR 18/11, bei Juris Rn. 21; Urteil vom 15.7.2011 - V ZR 171/10, bei Juris Rn. 7; Urteil vom 23.3.1990 - V ZR 233/88, NJW-RR 1990, 847 - bei Juris Rn. 21; Urteil vom 8.12.1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327, 330 - bei Juris Rn. 10).
  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

    Arglistig handelt darüber hinaus auch, wer die Unrichtigkeit seiner Erklärung nur für möglich hält, dies aber billigend in Kauf nimmt, in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt ( BGH , NJW 2006, Seiten 2839 f.; BGH , NJW 1998, Seiten 302 f.; BGH , Urteil vom 12.01.2001, Az.: V ZR 322/99, u.a. in: BGH-Report 2001, Seiten 362 f.; BGH , Urteil vom 20.10.2000, Az.: V ZR 285/99, u.a. in: NJW 2001, Seiten 64 f.; BGH , NJW 1995, Seite 516; BGH , Urteil vom 23.03.1990, Az.: V ZR 233/88, u.a. in: NJW-RR 1990, Seiten 847 ff.; OLG Köln , Urteil vom 27.10.2015, Az.: 22 U 93/14; OLG Koblenz , Urteil vom 04.03.2015, Az.: 5 U 1216/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 1275 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.04.2008, Az.: 5 U 70/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr.: 08125 = "juris" ).
  • OLG München, 28.10.2015 - 20 U 4044/14

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Grundstückskauf

    Eine Offenbarungsverpflichtung trifft den Verkäufer bei verborgenen, wesentlichen Mängeln oder bei nicht erkennbaren Umständen, die nach der Lebenserfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH, Urteil vom 23. März 1990, V ZR 233/88, juris Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1998 - 2 U 107/98

    Ausschluss von § 463 BGB als vertraglichem Gewährleistungsanspruch bei Anfechtung

    Deshalb besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers von vornherein nur über solche Umstände, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und für dessen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1988, 1290 [BGH 10.06.1988 - V ZR 125/87] ; BGH NJW-RR 1990, 847, 848 [BGH 23.03.1990 - V ZR 233/88] ).

    Einer ausdrücklichen Aufklärung über diesen ohne weiteres erkennbaren "Mangel" bedurfte es deshalb nicht (BGH NJW-RR 1990, 847, 848 [BGH 23.03.1990 - V ZR 233/88] ).

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 22 U 75/04

    Pflichten des Verkäufers eines Grundstücks zur Offenbarung sichtbarer Sachmängel

  • OLG Bamberg, 15.07.2002 - 4 U 196/01

    Geruchsbelästigungen als offenbarungspflichtiger Mangel eines Hausgrundstücks

  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

  • OLG Koblenz, 19.10.2011 - 1 U 113/11

    Wassereintritt im Flachdach eines Bungalows: Arglistige Täuschung!

  • OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05

    Gewährleistung: Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens von

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

  • OLG Bamberg, 16.10.2002 - 3 U 128/01

    Arglistige Täuschung des Grundstückskäufers über Mängel des Anschlusses an die

  • OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99

    Konkludente Zusicherung der Wohnfläche?

  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 22 U 110/05

    Gewährleistung: Aufklärungspflichtiger Sachmangel - Arglistiges Verschweigen

  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des

  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 U 64/05
  • OLG Hamm, 30.01.2003 - 22 U 34/02

    Haftung des Veräußerers für Feuchtigkeitsschäden

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