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   BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77   

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BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77 (https://dejure.org/1978,122)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1978 - V ZR 235/77 (https://dejure.org/1978,122)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1978 - V ZR 235/77 (https://dejure.org/1978,122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentum an einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung - Beantragung einer Zwangsvollstreckung - Rechtzeitige Fertigstellung einer Eigentumswohnung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Schadenersatz bei verspätet errichteter Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286, § 251
    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 234
  • NJW 1978, 1805
  • MDR 1978, 1009
  • DB 1978, 1733
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Gelangt der Besteller einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Umstand erst einige Zeit später als vorgesehen in den Besitz der mangelfreien Wohnung, so liegt ein zu ersetzender Vermögensschaden weder in dem zeitweiligen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher (Bestätigung von BGHZ 66, 277) noch in den Aufwendungen für den auf den Verzugszeitraum entfallenden Kapitaldienst für die - fristgerecht bezahlte - Vergütung und auch nicht in den zeitanteiligen umlagefähigen Gemeinschaftskosten.

    Das Berufungsgericht befindet sich damit in rechtsgrundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74 (BGHZ 66, 277), von dem abzurücken der Senat auch nach erneuter Prüfung keinen Anlaß sieht.

    Die Kläger haben nicht dargelegt, daß der mit den Aufwendungen angestrebte Vorteil einen (selbständigen) Aktivposten in ihrem Vermögen dargestellt hätte (vgl. BGHZ 66, 277, 280), der den in den Aufwendungen liegenden Vermögensverlust ausgeglichen und damit eine "Unterbilanz des Vermögens" verhindert hätte (vgl. Stoll, Neuere Entwicklungen auf dem Gebiete des deutschen Schadensrechts, 1976, S. 20; ders. Begriff und Grenzen des Vermögensschadens, 1973, S. 28-30).

    Aber auch hiervon abgesehen bleibt der Einwand, daß die den Klägern zeitweilig vorenthaltene Nutzungsmöglichkeit keinen selbständigen Vermögenswert hat (vgl. BGHZ 66, 277, 280) und die mit der Vorenthaltung verbundene Einbuße daher eine immaterielle ist.

    Im Bereich typischer Massengeschäfte, wie etwa beim Reiseveranstaltervertrag, mag diese Möglichkeit praktisch entscheidend eingeschränkt sein und daher vielleicht einer anderen Betrachtungsweise Raum geben (vgl. etwa Hans Stoll, Begriff und Grenzen des Vermögensschadens S. 38); für den Bausektor hingegen ist sie, worauf der Senat schon in BGHZ 66, 277, 279 hingewiesen hat, keineswegs von vornherein von der Hand zu weisen.

  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat allerdings schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß der Käufer oder Werkbesteller die geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluß verbundenen (nutzlos gewordenen) Auslagen als Mindestschaden berechnen dürfe (vgl. RGZ 50, 188, 190; RG JW 1904, 140; RG LZ 1907 Sp. 434; RG JW 1912, 686; RG Recht 1912 Nr. 1594; RG JW 1913, 595; RG Recht 1927 Nr. 19; RGZ 127, 245, 248).

    Dabei stellte es u.a. auf den synallagmatischen Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung ab und führte aus, daß sich die beiderseitigen Leistungen nach dem Parteiwillen als gleichwertig gegenüberstünden und der Kaufpreis daher der geringste Schaden sei (RG JW 1913, 595, 596; RGZ 127, 245, 248, 249).

    Die Erstreckung der Ersatzpflicht auf alle anderen Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung (z.B. Beurkundungskosten) begründete das Reichsgericht mit der Erwägung, daß der Gläubiger sie durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht haben würde (RGZ 127, 245, 248), wobei gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung" dem Schuldner der Beweis dafür eröffnet blieb, daß sich der Vertrag bei ordnungsmäßiger Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (RG Recht 1927 Nr. 19 = SeuffArch Bd. 81, S. 359 Nr. 216; RGZ 127, 245, 249).

    Im letzteren Falle stünde der Beklagten als Verkäuferin nämlich der Einwand zu Gebote, daß sich die Kapitalanlage als ein Verlustgeschäft erwiesen hätte und die Gemeinschaftskosten (in Verbindung mit den Aufwendungen für den Erwerb) durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt worden wären (vgl. die oben wiedergegebene Rechtsprechung zur "Rentabilitätsvermutung" im Rahmen auf Gewinnerzielung angelegter gegenseitiger Verträge, bes. RGZ 127, 245, 249 m.w.H.).

  • BGH, 28.05.1969 - VIII ZR 135/67

    Rechtsstellung des Berechtigten vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt (BGH Urteil vom 28. Mai 1969 - VIII ZR 135/67, WM 1969, 835, 836; BGHZ 57, 78, 80; BGH Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 240/75, WM 1977, 1089, 1090).
  • RG, 08.02.1902 - V 375/01

    Gewährleistung wegen Mängel der Sache.

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat allerdings schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß der Käufer oder Werkbesteller die geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluß verbundenen (nutzlos gewordenen) Auslagen als Mindestschaden berechnen dürfe (vgl. RGZ 50, 188, 190; RG JW 1904, 140; RG LZ 1907 Sp. 434; RG JW 1912, 686; RG Recht 1912 Nr. 1594; RG JW 1913, 595; RG Recht 1927 Nr. 19; RGZ 127, 245, 248).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 240/75

    Erstattung entgangenen Gewinns - Schadensersatzanspruch des Käufers für in

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgeführt (BGH Urteil vom 28. Mai 1969 - VIII ZR 135/67, WM 1969, 835, 836; BGHZ 57, 78, 80; BGH Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 240/75, WM 1977, 1089, 1090).
  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    In ähnlichem Sinne hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. März 1977 (V ZR 236/75, NJW 1978, 262 - vorübergehende Minderung des Verkehrswerts eines Grundstücks durch Immissionen) zum Ausdruck gebracht, daß die Differenzhypothese (zwar) Ausgangspunkt für die Ermittlung von Vermögensschaden sei, die Berücksichtigung anderer Kriterien aber - wenngleich nur aus zwingenden Gründen - nicht schlechthin unzulässig sei.
  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dieser "Frustrierungsgedanke" im außervertraglichen Bereich bisher in entscheidungserheblicher Weise nicht anerkannt (eine beiläufige Bejahung findet sich in BGH Urteil vom 22. Februar 1973 - III ZR 22/71, NJW 1973, 747 - Urlaubsreise) und begegnet zunehmend Bedenken (vgl. schon BGHZ 55, 146, 151 - Jagdpacht; BGHZ 65, 170, 173 - Sicherstellung des Führerscheins).
  • BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    Soweit die Revision demgegenüber auf das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 (NJW 1967, 1803) verweist, kann ihr dies nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71

    Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dieser "Frustrierungsgedanke" im außervertraglichen Bereich bisher in entscheidungserheblicher Weise nicht anerkannt (eine beiläufige Bejahung findet sich in BGH Urteil vom 22. Februar 1973 - III ZR 22/71, NJW 1973, 747 - Urlaubsreise) und begegnet zunehmend Bedenken (vgl. schon BGHZ 55, 146, 151 - Jagdpacht; BGHZ 65, 170, 173 - Sicherstellung des Führerscheins).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
    In seinem Urteil vom 15. April 1966 (BGHZ 45, 212, 218 - entgehende Gebrauchsvorteile während der Reparatur eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs) hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ausgeführt, die Differenzhypothese habe vorzugsweise die Funktion, allgemeine Vermögensschaden zu erfassen und ihre geldmäßige Höhe mittels der Differenzrechnung zu bestimmen; bei der konkreten Beeinträchtigung einzelner Vermögensgüter seien ihr dagegen Grenzen gesetzt.
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Demgegenüber hat der V. Zivilsenat schon in seinen Urteilen vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74 = BGHZ 66, 277 und vom 21. April 1978 - V ZR 235/77 - BGHZ 71, 234 im Sinne seiner Ausführungen in seinem Vorlagebeschluß Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Nutzungsentschädigung über den "fest umrissenen Regelungsbereich typischer Massenrisiken" hinaus geäußert.
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Die schadensrechtliche Problematik von Aufwendungen, die im Hinblick auf einen abgeschlossenen Vertrag gemacht und durch dessen Nichterfüllung nutzlos werden, besteht darin, daß sie auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären (vgl. BGHZ 71, 234, 238).

    Diese wie alle anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenbereich beruhen aber auf der schon vom Reichsgericht entwickelten Grundlage einer "Rentabilitätsvermutung«, daß der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte, wobei dem Schuldner der Nachweis des Gegenteils offensteht (vgl. RGZ 127, 245, 248; ebenso BGH Urteile vom 23. September 1982 - III ZR 196/80 = NJW 1983, 442 unter II 2 c; vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034, 2035 unter 2 a; BGHZ 71, 235, 238) [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77].

    In all diesen Fällen handelt es sich um eine schlichte Anwendung der Differenzhypothese auf der Grundlage einer bloßen Darlegungs- und Beweiserleichterung, daß die vermögensmindernden Investitionen durch eine entsprechende Vermögensmehrung im Falle der Erfüllung des Vertrages ausgeglichen worden wären (BGHZ 71, 234, 239).

    bb) Im vorliegenden Falle ist aber für die Anwendung dieser Grundsätze kein Raum, weil die Klägerin mit der Nutzung der Stadthalle bzw. mit der geplanten Veranstaltung einen ideellen Zweck verfolgte und sie die dafür aufgewendeten Kosten auch bei Durchführung des Mietvertrages nicht wieder hereinbekommen hätte (vgl. BGHZ 71, 234, 239, 242; BGH NJW 1983, 442, 443 unter II 2 c), abgesehen von den relativ bescheidenen hypothetischen Einnahmen, deren Ersatz die Klägerin ohnehin selbständig verlangt (dazu unten b) und nicht doppelt verlangen kann.

    cc) Im Anschluß an von Tuhr (KritVJ 47, 63 ff., 65; Allgemeiner Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts, 1910, Bd. 1 S. 320 Fn. 33 a) wurde im Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten, eine Aufwendung könne bei späterer Vereitelung ihres Zwecks nachträglich einem Vermögensschaden gleichgestellt werden (vgl. die Nachweise in BGHZ 71, 235, 237 [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77]; weiter z. B. Larenz, Festgabe für Oftinger, 1969, S. 163; Palandt/Heinrichs Anm. 2 b dd vor § 249).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde der "Frustrierungsgedanke« als ausschließliche Grundlage für die Annahme eines Schadens bisher nicht anerkannt (vgl. BGHZ 71, 234, 237; neuerdings BGH Urteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82 = NJW 1984, 2282 [BGH 10.07.1984 - VI ZR 262/82]; Vorlagebeschluß vom 22. November 1985 - V ZR 237/84 = WM 1986, 266, 272 3. Abs. mit ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Kausalität).

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Die schadensrechtliche Problematik von Aufwendungen, die im Hinblick auf einen abgeschlossenen Vertrag gemacht und durch dessen Nichterfüllung nutzlos werden, besteht darin, daß sie auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären (BGHZ 71, 234, 238; 99 aaO 197).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine widerlegliche Rentabilitätsvermutung, d.h. eine Beweiserleichterung, nicht um eine Erweiterung des Schadensbegriffs (BGHZ 71, 234, 238 f.; 99, 182, 197 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]je m.N.).
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Die Revision verweist demgegenüber auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in der vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnhauses kein ersatzfähiger Vermögensschaden liegt (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]; 71, 234; 75, 366; s. aber auch Urteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = NJW 1967, 1803 = LM § 556 BGB Nr. 2; vgl. ferner zum vorübergehenden Verlust von Gebrauchsmöglichkeiten BGHZ 63, 393: Pelzmantel; BGHZ 76, 179: Schwimmbad; BGHZ 86, 128: Wohnwagen; Urteil vom 15. November 1983 - VI ZR 269/81 = VersR 1984, 142 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen: Motorsportboot; zum ganzen vgl. Hagen, Entgangene Gebrauchsvorteile als Vermögensschaden; JZ 1983, 833 ff.).

    Der vom Senat zusätzlich herangezogene Gesichtspunkt der Ersatzfähigkeit nutzloser (fehlgeschlagener) Aufwendungen wird zunehmend kritisch beurteilt (BGHZ 71, 234, 237 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 66, 277, 280) [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74].

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Der Kläger stellt eine Summe in Höhe des hingegebenen Kaufpreises den Beklagten auf der Grundlage der Rentabilitätsvermutung als Mindestschaden in Rechnung (Senat BGHZ 71, 234, 238).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] können sie nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (BGHZ 71, 234, 239; BGH, Urt. v. 18. Juni 1979, VII ZR 172/78, NJW 1979, 2034, 2035).

    Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, die Aufwendungen würden durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung (z.B. der Kaufsache) wieder eingebracht worden sein ("Rentabilitätsvermutung"; BGHZ 71, 234, 238; 99, 182, 197 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]; BGH, Urt. v. 23. September 1982, III ZR 196/80, NJW 1983, 442, 443).

    b) Die Rentabilitätsvermutung läßt dem Schuldner zwar den Nachweis offen, daß sich der Vertrag bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 239; 99, 182, 197 f [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Ebenso entschied er in BGHZ 71, 234 über die Schadensersatzklage des Bestellers einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung; dabei sprach er zugleich aus, ein zu ersetzender Vermögensschaden liege auch weder in den Aufwendungen für den auf den Verzugszeitraum (acht Monate) entfallenden Kapitaldienst (für die - fristgerecht gezahlte - Vergütung) noch in den zeitanteiligen umlagefähigen Gemeinschaftskosten.

    Die zeitanteiligen gebrauchsunabhängigen Gemeinkosten werden durch das den Nutzungsausfall herbeiführende Ereignis nicht verursacht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGHZ 71, 234, 237 ff - "frustrierte" zeitanteilige Gemeinschaftskosten).

    Allgemein besteht im Schadensersatzrecht jedenfalls nicht der Grundsatz, daß Aufwendungen erstattet werden müssen, die infolge eines zum Schadensersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden sind (BGHZ 65, 170, 174; 71, 234, 237; näher hierzu Weber, VersR 1985, 110, 112/113 und ders. KVR von A bis Z "Nutzungsausfall" B II 1, jeweils m.w.N.; entschieden gegen eine allgemeine Anerkennung der "Frustationslehre" auch die herrschende Meinung im Schrifttum - vgl. etwa Staudinger/Medicus, BGB 12. Aufl. § 249 Rdn. 126 ff m.w.N. Rdn. 128 -, die von ihr mit Recht noch stärker als vom Kommerzialisierungsgedanken eine "völlige Aushöhlung des § 253" befürchtet).

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Schon vorher hat derselbe Senat in zwei Fällen (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]; 71, 234, 236), die dem vorliegenden am ehesten vergleichbar sind, entschieden, daß der Besteller, der aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Grund erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses oder der Eigentumswohnung gelangt, nicht schon wegen der Vorenthaltung von Gebrauchsvorteilen einen Vermögensschaden erleidet.

    Ob ein Vermögens schaden anzuerkennen ist, darf, wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden hat, nicht allein nach der sog. Differenzhypothese, also nicht nur danach beurteilt werden, in welchem Maße sich die infolge eines haftungsbegründenden Ereignisses eingetretene Vermögenslage von derjenigen unterscheidet, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (zuletzt NJW 1978, 262, 264; BGHZ 71, 234, 236; 74, 231, 233; Urt. v. 30. November 1979 - V ZR 214/77 - jeweils m.w.Nachw.).

    Es braucht daher hier nicht entschieden zu werden, ob etwa die fehlerhafte Planung des Schwimmbads einen Anspruch auf Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen zu begründen vermag, eine Frage, die der V. Zivilsenat für den Fall verzögerter Fertigstellung einer Eigentumswohnung verneint hat (BGHZ 71, 234, 237 ff; vgl. auch das Senatsurteil NJW 1979, 2034, 2035).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2013 - 5 U 7/13

    Schadensersatzrecht: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung in Fällen, in denen ein Wohnhaus aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen später als vereinbart erstmals bezogen werden konnte, habe der BGH sogar ausdrücklich abgelehnt (BGHZ 66, 277 und BGHZ 71, 234).

    In der weiteren Entscheidung (BGHZ 71, 234) hat der BGH den Anspruch ebenfalls nicht deswegen abgelehnt, weil der Gläubiger die Immobilie noch nicht zuvor schon bewohnt hatte, sondern mit dem Argument, dass die Gläubiger nicht vorgetragen hätten, sie hätten die Wohnung selbst nutzen wollen und können.

    Unter diesen Gesichtspunkten steht die zitierte Entscheidung (BGHZ 71, 234) einem Anspruch der Kläger also nicht entgegen.

    Die vom BGH (BGHZ 71, 234) angestellte Erwägung, dass nutzlose Aufwendungen nicht schon per se erstattungsfähig sind, weil die Vertragspartei, die solche erstattet verlangt, sich diese Rechte bereits bei Vertragsschluss hätte vorbehalten können (Vertragsstrafe) (a.a.O. Rn. 27), ist ohne weiteres auch auf den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung übertragbar.

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

  • OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12

    Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04

    Rechtsfolgen der Kündigung des Werkvertrages im Hinblick auf bis dahin

  • LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00

    Kokille zum Stranggießen

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

  • LG Hannover, 09.06.2016 - 4 S 36/15

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit von Reisestornokosten

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85

    Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 U 61/10

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: Bemessung und

  • OLG Hamm, 05.02.1998 - 27 U 161/97
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 89/93

    Oscarverleihung - § 249 BGB, Frustrationsschaden, Rentabilitätsvermutung

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 252/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 262/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 263/84

    Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen - Zivilrechtliche

  • BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Auftragnehmers bei Kündigung eines

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 10/83

    Entschädigungsanspruch wegen Geruchsimmissionen einer Kläranlage - Rechtsfigur

  • LG Neuruppin, 12.08.2010 - 1 O 522/04
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05

    Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1992 - 10 U 142/91

    Unwirksame formularmäßige Freizeichnung des Vermieters von Gewähr für

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

  • LG Lüneburg, 11.08.2000 - 8 S 41/00

    Anspruch auf Ersatz von Fahrt- und Übernachtungskosten; Ersatzfähigkeit sog.

  • KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12

    Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers

  • OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 5 U 59/07

    Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag über die Übernahme von Anliegerbeiträgen

  • OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92

    Zweckentfremdung: Gewerbemietvertrag nichtig?

  • LAG Berlin, 26.05.1986 - 9 Sa 24/86

    Schadensersatz; Herausgabe; Arbeitnehmer; Schlüssel; Betriebsgrundstück

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02

    Patentverletzung betreffend eine "Kokille zum Stranggießen von Stahlband";

  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93

    Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung;

  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 6 U 192/88

    Befindet sich der Immobilienverkäufer in Verzug, wenn sich das Verfahren für die

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1989 - 6 U 192/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Nicht unmittelbar verschuldete

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1981 - 21 U 142/80

    Nutzungsausfall: Geringfügigkeit

  • OLG Stuttgart, 30.10.1997 - 19 U 43/97
  • BGH, 21.02.1997 - V ZR 260/95

    Formzwang eines den Kaufpreis nachträglich herabsetzenden Grundstückskaufvertrags

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1980 - 10 U 150/79

    Kein Schadensersatz für vergeudeten Urlaub des selbstständigen Arztes

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