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   BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66   

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https://dejure.org/1967,1012
BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht und der Auskunftspflicht - Falsche Angaben über Fahrgeschwindigkeiten - Hinweispflicht des Versicherers betreffend den Verlust des ...

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung - Festsetzung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 253
  • NJW 1967, 1803
  • NJW 1967, 1863
  • MDR 1967, 826
  • MDR 1967, 829
  • WM 1967, 660
  • DB 1967, 1362
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB/§ 284 BGB aF, die auf die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB übertragen wird (MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl., § 281 Rn. 36), hängt die Wirksamkeit der Mahnung davon ab, ob die Beklagte die uneingeschränkte Freistellungsaufforderung des Klägers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen musste und der Kläger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit war (Senat, Urteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662 und vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Geht der Streit der Parteien jedoch zentral darum, ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Eigentumsverschaffungsanspruch und in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht zusteht, scheidet die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863, 1864 zu § 12 GKG aF).

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Ausübung auch eines vertraglichen Rücktrittsrechts nach Treu und Glauben die eigene Vertragstreue des Zurücktretenden voraussetzt (Senatsurteile vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM Nr. 6 zu § 346 BGB; vom 12. Juli 1968, V ZR 161/66, WM 1968, 1299, 1302; vom 10. Juli 1970, V ZR 162/67, WM 1970, 1246, 1247; kritisch Lorenz, JuS 1972, 311 ff).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).

    Der Senat hat die Wirksamkeit einer Zuvielforderung im Regelfall dann bejaht, wenn anzunehmen ist, daß der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand beschränkten Mahnung nicht geleistet hätte (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, aaO, S. 660).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 16 U 182/13

    Rückforderung der an einen Versicherungsvertreter gezahlten

    Stehen dem Gläubiger jedoch - so wie hier - mehrere Ansprüche zu, muss erkennbar sein, worauf sich die Mahnung bezieht (BGH, Urt. v. 19.05.1967 - V ZR 24/66, Juris, Rn. 25, 32; Löwisch/Feldmann, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 286 Rn. 33; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 291 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Es fehlt daher jedenfalls an einem Verschulden der Beklagten (§ 286 Abs. 4 BGB), weil diese die wirklich geschuldete Forderung nicht allein berechnen konnte, da sie insoweit von ihr unbekannten internen Daten abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. September 2019 - 13 U 37/19, juris Rn. 141; siehe allgemein zur Zuvielforderung BGH, Urteile vom 9. November 2000 - VII ZR 82/99, juris Rn. 43; vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, juris Rn. 32).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Bei einer fälligen Restforderung von nur 45.590,76 DM aber ging die mit Anwaltsschreiben vom 19. Januar 1984 angemahnte und sodann eingeklagte Forderung von 205.000 DM in einem Maße über den berechtigten Anspruch hinaus, daß Verzugswirkung nicht eingetreten ist (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; BGH, Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 251/85, BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1 und v. 13. November 1990, XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 63).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Die Voraussetzungen eines vereinbarten Rücktrittsrechts richten sich nicht nach § 326 BGB, sondern nach dem Vertrag(Senatsurteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 657).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Die weite Auslegung findet allerdings ihre Grenze dort, wo es an der dem § 12 GKG gedanklich zugrundeliegendem Unterschiedlichkeit im Grade der Berechtigung zwischen Kläger und Beklagtem fehlt, wie sie für das Verhältnis von Vermieter und Mieter typisch ist; der Senat hat deshalb die Anwendung des § 12 GKG bei solchen Nutzungsverhältnissen verneint, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Eigentumswohnung für die Übergangszeit bestehen (Beschluß vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen

  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 17 W 18/79

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Verkehrswert

  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 9 W 1014/04

    Zur Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstückverkäufers gegen den Käufer

  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • OLG Frankfurt, 21.02.1983 - 17 W 6/83

    Streitwert für Herausgabeklage des Wohnungseigentümers

  • BGH, 20.10.1978 - V ZR 27/77

    Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Ausübung des vertraglichen

  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66

    Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 197/73

    Bestehen und Umfang einer Nutzungsentschädigung - Berechnung der

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 163/72

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Wirksamkeit des Rücktritts - Ausfall

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