Rechtsprechung
BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75 |
Noch nicht fertiggestelltes Verwaltungsgebäude
§§ 463 S. 2, 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Reichweite der Offenbarungspflicht;
Abtretung der Gewährleistungsrechte durch Individualvertrag, Uneinbringlichkeit;
Zubehör, § 314 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311c BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 97 f BGB;
§ 356 ZPO, fehlende Zeugenanschrift;
§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aF, 'bestimmte Geldsumme'
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Gewährleistungspflichten des Verkäufers eines Grundstücks in einem Individualvertrag - Abtretung der Gewährleistungsansprüche an den Käufer - Voraussetzungen für das Entfallen der Wirkung der Freizeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313, § 133c, § 157
Rechtsfolgen der Freizeichnung von der Gewährleistung gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen die Baubeteiligten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewährleistungsausschluß bei lndividualvertrag bei gleichzeitiger Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1975
- MDR 1977, 38
- DNotZ 1977, 21
- BauR 1976, 432
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67
Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Dieser sich nicht gegen den titulierten Anspruch richtende Einwand kann aber nur nach § 732 i.V.m. § 793 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 22, 54, 64 f; BGH WM 1971, 165). - BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbleibt es zwar im Fall formularmäßiger Freizeichnungen trotz Ausschlusses der Gewährleistungspflicht und Abtretung von Gewärleistungsansprüchen bei der Haftung des Verkäufers, wenn das Risiko der Schadloshaltung fehlschlägt (vgl. BGHZ 62, 251; BGH Urteile vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133 und vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 - BB 1975, 442). - BGH, 14.12.1973 - V ZR 44/72
Grundstückszubehör
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Wie der Senat in seiner BGHZ 62, 49, 52 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt hat, kann es dem Zweck des Zubehörverhältnisses genügen, wenn ein Gebäude mit Gegenständen, die dem Betrieb dieses Gewerbes dienen, derart verbunden ist, daß das Ganze erkennen läßt, es sei dazu bestimmt, für einen nicht von vornherein feststehenden Zeitraum, mithin i.S. des § 97 Abs. 2 S. 1 BGB nicht nur vorübergehend zum Betrieb dieses Gewerbes benutzt zu werden.
- BGH, 11.07.1974 - VII ZR 75/72
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des …
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbleibt es zwar im Fall formularmäßiger Freizeichnungen trotz Ausschlusses der Gewährleistungspflicht und Abtretung von Gewärleistungsansprüchen bei der Haftung des Verkäufers, wenn das Risiko der Schadloshaltung fehlschlägt (vgl. BGHZ 62, 251; BGH Urteile vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133 und vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 - BB 1975, 442). - BGH, 13.01.1975 - VII ZR 194/73
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbleibt es zwar im Fall formularmäßiger Freizeichnungen trotz Ausschlusses der Gewährleistungspflicht und Abtretung von Gewärleistungsansprüchen bei der Haftung des Verkäufers, wenn das Risiko der Schadloshaltung fehlschlägt (vgl. BGHZ 62, 251; BGH Urteile vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133 und vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 - BB 1975, 442). - BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Dieser sich nicht gegen den titulierten Anspruch richtende Einwand kann aber nur nach § 732 i.V.m. § 793 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 22, 54, 64 f; BGH WM 1971, 165). - BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72
Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen
Auszug aus BGH, 25.06.1976 - V ZR 243/75
Wie der Bundesgerichtshof in seinem NJW 1974, 188 veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, stellt es einen Verfahrensfehler dar, wenn ein Beweisangebot mangels ladungsfähiger Anschrift des benannten Zeugen abgelehnt wird, ohne daß zuvor eine Frist zur Beibringung der Anschrift (§ 356 ZPO) gesetzt worden ist.
- BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Das steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 62, 251; 67, 101, 103; BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1; Urteil vom 11. Juli 1974 - VII ZR 75/72 = BauR 1975, 133; vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206; vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 45/77 zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. zum Meinungsstand auch Brych in Reithmann/Brych/Manhart "Kauf vom Bauträger" 2. Aufl. 1977 Rdn. 96). - BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers
Anders kann es sein, wenn die Gewährleistung durch eine Individualvereinbarung ausgeschlossen worden ist (BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Die von der Beklagten beabsichtigte Freizeichnung entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung (BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]), wie sie auch vom Senat an den Gewährleistungsausschluß bei neuerrichteten Bauwerken gestellt worden sind(Urteil vom 13. Januar 1975 - VII ZR 194/73 = BauR 1975, 206 = WM 1975, 409 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 1976, 1975 Nr. 1).
- OLG Celle, 08.02.2005 - 7 W 147/04
Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen; …
Zutreffend haben deshalb das OLG Frankfurt (Baurecht 1998, 1052) sowie das OLG Brandenburg (Baurecht 1976, 432 ff.) in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung in der Literatur ausgeführt, der Sachverständige habe als seine ureigenste Aufgabe dafür zu sorgen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erledigung des Gutachtenauftrages geschaffen werden. - BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81
Musterhaus: Gewährleistungsansprüche
Die Verpflichtung des Veräußerers zur Gewährleistung kann allerdings durch Individualvereinbarung ganz ausgeschlossen werden (BGHZ NJW 1976, 1975 Nr. 1; vgl. auch BGHZ 74, 204, 209; KG ZfBR 1981, 271). - BGH, 16.09.1988 - V ZR 71/87
Frist zur Beibringung der vollständigen Anschrift eines Zeugen
Wird das Beweisangebot mangels ladungsfähiger Anschrift abgelehnt, ohne dem Beweisführer zuvor gemäß § 356 ZPO eine Beibringungsfrist zu setzen, so wäre dies ein Verfahrensfehler (Senatsurt. v. 25. Juni 1976, V ZR 243/75). - KG, 30.06.1980 - 10 U 1011/80
Notariell beurkundete Verträge und AGB
Denn hierauf kommt es bei einem Individualvertrag, wie er hier vorliegt, schon deshalb nicht an, weil die Beklagte zu 1) ihre Gewährleistungspflicht in einem solchen Vertrag auch hätte ausschließen dürfen, ohne irgendwelche Ansprüche gegen Dritte an die Klägerin abzutreten, weil die zu den Formularverträgen entwickelte Rechtsprechung hier nicht Platz greift (vgl. BGH in BauR 1976, 432, 433).