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   BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80   

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BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80 (https://dejure.org/1981,1316)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1981 - V ZR 244/80 (https://dejure.org/1981,1316)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1981 - V ZR 244/80 (https://dejure.org/1981,1316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Erlöschen der Reallast - Sicherung des Erbbauzinsanspruchs - Geringstes Gebot

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 358
  • NJW 1982, 234
  • NJW 1983, 2487
  • ZIP 1981, 1186
  • MDR 1982, 131
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 28.06.1974 - 11 U 161/73
    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Mangels abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird die Reallast wie jedes andere dingliche Recht behandelt und erlischt daher gem. § 91 ZVG, wenn sie nicht in das geringste Gebot fällt (ganz h. M.: OVG Nürnberg, MDR 1980, 401; OLG Hamburg, MDR 1975, 853; LG Braunschweig, Rpfleger 1976, 310; v. Oefele, in: MünchKomm, § 9 ErbbauVO Rdnr. 17; Soergel-Baur, BGB, 11. Aufl., § 24 ErbbauVO Rdnr. 2; Erman-Ronke, BGB, 7. Aufl., § 24 ErbbauVO Rdnr. 1; Palandt-Bassenge, BGB, 40. Aufl., § 24 ErbbauVO Anm. 1; Zeller, ZVG, 10. Aufl., § 52 Rdnr. 2 (5b); Ingenstau, ErbbauR, 4. Aufl., § 9 Rdnr. 42; Glaser, Das ErbbauR in der Praxis, 2. Aufl., S. 29).

    Dies mag auch ein Grund dafür sein, weshalb der Gesetzgeber seit mehr als sechs Jahrzehnten allen Anregungen, eine dem § 52 II ZVG entsprechende Regelung für das Erbbaurecht zu schaffen (eingehende Nachw. hierzu in OLG Hamburg, MDR 1975, 853), nicht nachgekommen ist.

  • OLG Hamm, 12.01.1976 - 15 W 211/75
    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Gem. § 5 I ErbbauVO kann als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart werden, daß der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf (vgl. hierzu auch OLG Hamm, DNotZ 1976, 534).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Sollte das BerGer. aufgrund der erneuten Verhandlung wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß die Bekl. für den Schaden der Kl. einzustehen hat, so könnte gegenüber dem Einwand des Mitverschuldens ins Gewicht fallen, daß § 254 BGB Ausdruck des übergreifenden Grundsatzes von Treu und Glauben (Sanktion für widersprüchliches Verhalten, vgl. etwa BGHZ 34, 355 (363 ff.) = NJW 1961, 655; BGHZ 50, 112 (115) = NJW 1968, 1379; BGH, NJW 1972, 334 (335); 1977, 1236 (1238)) ist und der Bekl. gerade ein treuwidriges Verhalten zu Lasten der Kl. vorgeworfen wird.
  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Sollte das BerGer. aufgrund der erneuten Verhandlung wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß die Bekl. für den Schaden der Kl. einzustehen hat, so könnte gegenüber dem Einwand des Mitverschuldens ins Gewicht fallen, daß § 254 BGB Ausdruck des übergreifenden Grundsatzes von Treu und Glauben (Sanktion für widersprüchliches Verhalten, vgl. etwa BGHZ 34, 355 (363 ff.) = NJW 1961, 655; BGHZ 50, 112 (115) = NJW 1968, 1379; BGH, NJW 1972, 334 (335); 1977, 1236 (1238)) ist und der Bekl. gerade ein treuwidriges Verhalten zu Lasten der Kl. vorgeworfen wird.
  • BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75

    Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters

    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Sollte das BerGer. aufgrund der erneuten Verhandlung wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß die Bekl. für den Schaden der Kl. einzustehen hat, so könnte gegenüber dem Einwand des Mitverschuldens ins Gewicht fallen, daß § 254 BGB Ausdruck des übergreifenden Grundsatzes von Treu und Glauben (Sanktion für widersprüchliches Verhalten, vgl. etwa BGHZ 34, 355 (363 ff.) = NJW 1961, 655; BGHZ 50, 112 (115) = NJW 1968, 1379; BGH, NJW 1972, 334 (335); 1977, 1236 (1238)) ist und der Bekl. gerade ein treuwidriges Verhalten zu Lasten der Kl. vorgeworfen wird.
  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 122/70

    Ärztlicher Behandlungsfehler - Chefarzt - Krankenhaus - Eigenverantwortung -

    Auszug aus BGH, 25.09.1981 - V ZR 244/80
    Sollte das BerGer. aufgrund der erneuten Verhandlung wiederum zu dem Ergebnis gelangen, daß die Bekl. für den Schaden der Kl. einzustehen hat, so könnte gegenüber dem Einwand des Mitverschuldens ins Gewicht fallen, daß § 254 BGB Ausdruck des übergreifenden Grundsatzes von Treu und Glauben (Sanktion für widersprüchliches Verhalten, vgl. etwa BGHZ 34, 355 (363 ff.) = NJW 1961, 655; BGHZ 50, 112 (115) = NJW 1968, 1379; BGH, NJW 1972, 334 (335); 1977, 1236 (1238)) ist und der Bekl. gerade ein treuwidriges Verhalten zu Lasten der Kl. vorgeworfen wird.
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 165/14

    Erbbaurecht: Geltendmachung eines gegen den früheren Erbbauberechtigten

    (a) Zutreffend ist allerdings, dass - sofern der Grundstückseigentümer dem Grundpfandrechtsgläubiger den Vorrang vor seiner Erbbauzinsreallast einräumt - die Reallast den Rechten des betreibenden Gläubigers nachgeht und daher nicht in das geringste Gebot fällt, sondern nach § 91 ZVG erlischt (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25. September 1981 - V ZR 244/80, BGHZ 81, 358, 361).
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Nachrangige Rechte erlöschen gemäß §§ 52 Abs. 1, 91 Abs. 1 ZVG mit dem Zuschlag; für die Erbbauzinsreallast gilt insoweit keine Ausnahme (BGHZ 81, 358, 361).

    Das Beschwerdegericht hat sich bisher - von seinem Rechtsstandpunkt aus zu Recht - nicht mit dem Vortrag der Antragsgegner auseinandergesetzt, die Antragstellerin habe entgegen ihrer zwecks Erlangung des Rangrücktritts gegebenen Zusage die Darlehensmittel nicht (lediglich) nach Baufortschritt hinsichtlich der einzelnen Erbbaugrundstücke ausgezahlt (vgl. auch die Ausführungen BGHZ 81, 358, 360).

  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 160/13

    Urteil auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses: Erstreckung der Rechtskraft auf

    Zwar ist davon auszugehen, dass der ursprüngliche Erbbauzins nicht auf rein schuldrechtlicher Grundlage vereinbart, sondern infolge der eingetragenen Erbbauzinsreallast mit dinglicher Wirkung ausgestattet ist (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG; Senat, Urteil vom 25. September 1981 - V ZR 244/80, BGHZ 81, 358, 361).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Der Senat hat aber bisher keinen Anlaß gesehen, eine solche, im Interesse der Kreditfähigkeit des Erbbaurechts liegende Gestaltung (vgl. RGRK/Räfle a.a.O. § 9 Rdn. 9) zu beanstanden (BGHZ 81, 358).
  • KG, 04.12.2018 - 1 W 369/18

    Grundbuchsache: Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts ohne

    Der Erbbauzins ist vielmehr eine Belastung des Erbbaurechts und muss, soll er dinglich wirken, durch die Bestellung einer Reallast auf dem Erbbaurecht gesichert werden (BGH, NJW 1982, 234).
  • AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung steht zwar zum Teil auf dem Standpunkt, daß ein Kraftfahrer die "zunehmende" und "bekannte Disziplinlosigkeit von Fahrradfahrern" nicht völlig außer Betracht lassen dürfte (so BGH, NJW 1982, 234 = VRS 1962, 93 für einen Geisterfahrer in einer Einbahnstraße; KG, VRS 1968, 284 für einen Geisterfahrer auf einem linksläufigen Radweg).
  • KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83

    Ersetzung der Veräußerungszustimmung des Grundstückseigentümers bei

    Der als Gegenleistung für die Erbbaurechtsbestellung ausbedungene Erbbauzins, dessen Fortzahlung durch den Ersteher der Antragsgegner mit der Versagung der Zustimmung zum Zuschlag allein erstrebt, stellt eine Belastung des Erbbaurechts dar und gehört nach allgemeiner Auffassung nicht zum Inhalt des Erbbaurechts (BGH, NJW 1982, 234; Hartmann, Die Sicherung des Erbbauzinses, "Deutsches Stiftungswesen 1966-1976", Seite 221, 238; Ingenstau, § 9 ErbbauVO Rdn. 8; MünchKomm-von Oefele, BGB , § 9 ErbbauVO Rdn. 5; Ruland, NJW 1983, 96; Staudinger-Ring, § 9 ErbbauVO Rdn. 10).

    Schließlich läßt sich auch aus der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 234, 235) nichts Gegenteiliges entnehmen.

  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 72/08

    Bestimmtheit eines Klageantrags: Auskunft durch Vorlage von Jahresabschlüssen

    Das Beharren auf einer erstinstanzlichen Entscheidung wäre daher eine prozessunökonomische bloße Förmelei (so Zöller/Greger, 27. Aufl. 2009, § 254 Rn. 14 unter Verweis auf BGHZ 30, 213, 215; 94, 268, 275 = MDR 1985, 825; NJW 1985, 2405; ferner Zöller/Heßler, a.a.O. § 538 Rn. 4 unter Verweis auf BGH NJW 1982, 234; 1985, 862; a.A. MüKoZPO/Becker-Eberhard, 3. Aufl., 2008, § 254 Rn. 31).
  • KG, 04.12.2018 - 1 W 370/18

    Eintragung eines Entschädigungsanspruchs

    Der Erbbauzins ist vielmehr eine Belastung des Erbbaurechts und muss, soll er dinglich wirken, durch die Bestellung einer Reallast auf dem Erbbaurecht gesichert werden (BGH, NJW 1982, 234).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 47/83

    Erwerb des Grundstücks durch den Gläubiger

    Denn die Reallast wäre bei einer solchen Bestimmung der Versteigerungsbedingungen (§ 59 ZVG, § 9 Abs. 2 EGZVG) erloschen wie jedes andere dingliche Recht, wenn es nicht in das geringste Gebot fällt (vgl. BGHZ 81, 358, 361).
  • FG Düsseldorf, 10.02.1998 - 11 K 6396/92

    Klagebefugnis eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 476/09

    Der Erbbauzinsanspruch muss für eine dingliche Wirkung durch Eintragung einer

  • LG Traunstein, 10.10.1978 - 4 T 269/78

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit hinsichtlich von

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