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   BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09   

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https://dejure.org/2011,3196
BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09 (https://dejure.org/2011,3196)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2011 - V ZR 245/09 (https://dejure.org/2011,3196)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09 (https://dejure.org/2011,3196)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 4 S 1 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen unabhängige Kostenverteilung für viele Jahre durch Sonderumlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht einer Eigentümergemeinschaft zur Verwaltung der das Sondereigentum eines ausgeschiedenen Gesellschafters betreffenden Mietverhältnisse; Notwendigkeit des Entstehens eines Schadens für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund eigenmächtiger ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitliche Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung von Wohnungseigentum; Keine Beschlusskompetenz für zur Mietverwaltung gegründete Mietverwaltungs-GbR der Wohnungseigentümer über Kostenabrechnung; Sondereigentumsverwaltung; Vermietung von Eigentumswohnungen; ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen unabhängige Kostenverteilung für viele Jahre durch Sonderumlage

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen unabhängige Kostenverteilung für viele Jahre durch Sonderumlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht einer Eigentümergemeinschaft zur Verwaltung der das Sondereigentum eines ausgeschiedenen Gesellschafters betreffenden Mietverhältnisse; Notwendigkeit des Entstehens eines Schadens für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund eigenmächtiger ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungskosten nach Ausscheiden aus WEG-Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz: Können Ansprüche Dritter beschlossen werden? (IMR 2012, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1383
  • NZM 2012, 30
  • ZMR 2011, 981
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    bb) Der Beschluss hat auch insofern im Wohnungseigentumsgesetz keine Grundlage, als die Sonderumlage nicht als Ergänzung eines Wirtschaftsplans (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47), sondern unabhängig von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen nach einem von dem Verwalter noch zu berechnenden Erstattungsbetrag beschlossen wurde.
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Die Nichtigkeit wirkt für und gegen alle, bedarf keiner Geltendmachung und ist in jedem gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 270).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Einem solchen Beschluss kommt auch ohne Anfechtung keine rechtliche Wirkung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 179).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    c) Die Folge der Nichtigkeit des Beschlusses ist, dass der Beklagten aus abgetretenem Recht bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keine nach § 387 BGB aufrechenbare Gegenforderung nach § 16 Abs. 2 WEG gegen den Kläger zustand, weil erst ein - rechtswirksamer - Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG Geltungsgrund für die Zahlungspflicht des einzelnen Eigentümers ist (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201 und Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 279/91, BGHZ 120, 261, 266).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    c) Die Folge der Nichtigkeit des Beschlusses ist, dass der Beklagten aus abgetretenem Recht bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keine nach § 387 BGB aufrechenbare Gegenforderung nach § 16 Abs. 2 WEG gegen den Kläger zustand, weil erst ein - rechtswirksamer - Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG Geltungsgrund für die Zahlungspflicht des einzelnen Eigentümers ist (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201 und Urteil vom 20. November 1992 - V ZR 279/91, BGHZ 120, 261, 266).
  • BayObLG, 26.04.2001 - 2Z BR 26/01

    Einheitliche Vermietung von Gemeinschaftseigentum und sämtlicher Wohnungen an

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Die Wohnungseigentümer dürfen nicht die Kosten einer Gesellschaft, welche die Anlage bewirtschaftet, durch Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG auch auf Eigentümer umlegen, die nicht Gesellschafter sind (BayObLG, ZMR 2001, 828, 829).
  • BGH, 14.06.2010 - II ZR 135/09

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung des Vortrags einer Partei bei der

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Sie ist darauf beschränkt, ob gesetzliche oder allgemeine Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (BGH, Urteile vom 7. März 2005 - II ZR 194/03, NJW 2005, 2618, 2619 und vom 14. Juni 2010 - II ZR 135/09, NJW-RR 2010, 1219, 1220 Rn. 7).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Eine Klage nach § 259 ZPO setzt aber voraus, dass der geltend gemachte Anspruch entstanden ist; verzichtet wird nur auf den Eintritt der Fälligkeit (BGH, Urteile vom 5. April 2001 - IX ZR 441/99, BGHZ 147, 225, 231 und vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485, 1486 Rn 11).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Mit der Erklärung der Aufrechnung wird die bis dahin zulässige und begründete Klageforderung unbegründet (BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, BGHZ 155, 392, 398).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09
    Eine Klage nach § 259 ZPO setzt aber voraus, dass der geltend gemachte Anspruch entstanden ist; verzichtet wird nur auf den Eintritt der Fälligkeit (BGH, Urteile vom 5. April 2001 - IX ZR 441/99, BGHZ 147, 225, 231 und vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485, 1486 Rn 11).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 123/04

    Bindungswirkung eines Zwischenurteils

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85

    Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06

    Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 147/77

    Schwiegertochter Grundstücksschenkung - §§ 1000, 996 BGB, berechtigte Besitzerin,

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • BGH, 18.06.1999 - V ZR 24/98

    Verwendungsersatzansprüche bei Nutzungseinräumung am Grundstück durch Vertrag sui

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 88/88

    Zulässigkeit der Revision von Streitgenossen - Zusammenrechnung der Beschwer

  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 65/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts vom Rand über die Fahrbahn

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Zwar entsteht - hinsichtlich der die Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden sogenannten Abrechnungsspitze (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 mwN) - die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Eigentümern, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), im Innenverhältnis nicht bereits durch die Entstehung der Kosten und Lasten, sondern erst durch den - rechtswirksamen - Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230 ff.; Urteile vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, juris Rn. 53; vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 7; vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO; jeweils mwN), während der Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten seines Sondereigentums ohnehin selbst zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).
  • AG Kassel, 27.08.2020 - 800 C 2563/20

    Corona-Pandemie: Keine Beschränkung der Personenzahl auf einer

    Die Nichtigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem gerichtlichen Verfahren jederzeit von Amts wegen zu berücksichtigen auch dann, wenn sich eine Partei nicht explizit darauf beruft, da die Nichtigkeit für und gegen alle Beteiligten auch ohne ausdrückliche Geltendmachung wirkt (BGH, Urteil v. 22.07.2011, - V ZR 245/09, zit. n. juris = ZMR 2011, 981; Jennißen/Schultzky, § 23 WEG Rdnr. 170; Bär-mann/Merle, § 23 WEG Rdnr. 165).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Fehlt den Wohnungseigentümern hinsichtlich solcher abrechnungsfremden Positionen die Kompetenz, Zahlungsverpflichtungen durch Mehrheitsbeschluss zu begründen, hat deren Aufnahme in die Jahresabrechnung die Nichtigkeit des darauf bezogenen Teils des Beschlusses zur Folge (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, NJW-RR 2011, 1383, 1384 Rn. 52).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Sollte generell eine Vorschusspflicht und damit einhergehend ein dauerhafter Verzicht auf einen Wirtschaftsplan beschlossen werden, wäre der Beschluss nichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 179; Urteil vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, NJW-RR 2011, 1383 Rn. 52).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Sie bedarf keiner Geltendmachung und ist im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22.07.2011 - V ZR 245/09, BeckRS 2011, 21924; Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 23 WEG Rdnr. 25; Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage 2010, § 23 Rdnr. 19).
  • LG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - 13 S 137/19

    Ein rückwirkender Wirtschaftsplan ist nicht nichtig!

    Dies bereits deshalb, weil auch ein nichtiger Beschluss keinerlei Rechtswirkungen entfaltet (BGH NJW-RR 2011, 1383 Rn. 52), so dass rechtlich kein Unterschied besteht, ob ein nichtiger Beschluss gefasst war oder überhaupt kein Beschluss existierte.

    Denn wenn der Beschluss nichtig ist, entfaltet er keine Wirkungen (BGH NJW-RR 2011, 1383 Rn. 52), so dass sich der Beklagte auf diesen auch nicht berufen kann.

  • LG Frankfurt/Main, 01.10.2020 - 13 T 64/20

    Aussetzen von Beschlüssen per einstweiliger Verfügung?

    Ist die Regelung insoweit nichtig, besteht ein Vollzugsinteresse nicht, da nichtige Beschlüsse ipso jure keine Wirkungen entfalten (BGH NJW-RR 2011, 1383).
  • AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15

    Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung;

    Sie bedarf keiner Geltendmachung und ist im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22.07.2011 - V ZR 245/09, BeckRS 2011, 21924; Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 23 WEG Rdnr. 25; Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage 2010, § 23 Rdnr. 19).
  • LG Stuttgart, 23.10.2017 - 19 S 38/17

    Wohnungseigentumssache: Vergütungsanspruch eines ehemaligen Verwalters nach

    Die Nichtigkeit eines Beschlusses wirkt grundsätzlich für und gegen alle und bedarf keiner Geltendmachung und ist im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2011, 1383).
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