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   BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10   

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https://dejure.org/2011,927
BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10 (https://dejure.org/2011,927)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2011 - V ZR 245/10 (https://dejure.org/2011,927)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2011 - V ZR 245/10 (https://dejure.org/2011,927)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 434 BGB, §§ 434 ff BGB
    Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Übergabe von Unterlagen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1
    Aufklärungspflicht beim Grundstückskaufvertrag; Übergabe von Unterlagen (hier: Einfriedung über Grundstücksgrenzen hinaus, Grundstücksgrenzen aus Plänen ersichtlich)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Aufklärungspflicht des Verkäufers auf die Übergabe von Unterlagen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erfüllung der Aufklärungspflichten des Verkäufers durch Übergabe von Unterlagen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verschulden bei Vertragsschluss wegen mangelnder Aufklärung über Eigentumsverhältnisse bei einheitlich eingefriedetem Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verschweigen bei Grundstücksverkauf; Aufklärungspflicht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verletzung der Aufklärungspflicht, wenn der Käufer davon ausgeht es handelt sich um einen wesentlichen Vertragspunkt ("Culpa in contrahendo; §§ 434, 437 BGB

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung der Aufklärungspflicht durch den Verkäufer durch Übergabe von Unterlagen

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Übergabe von Unterlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Übergabe von Unterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1
    Beschränkung der Aufklärungspflicht des Verkäufers auf die Übergabe von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärung im Kaufvertrag durch Übergabe von Unterlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkaufsprospekte und die Aufklärungspflichten des Verkäufers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer erfüllen mit der Übergabe von Unterlagen nicht zwangsläufig ihre Aufklärungspflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erfüllung der Aufklärungspflicht durch den Verkäufer durch Übergabe von Unterlagen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Erfüllung von Aufklärungspflichten

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Erfüllung von Aufklärungspflichten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht beim Hauskauf: Unterlagen ersetzen keinen ausdrücklichen Hinweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Verkäufers und arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten des Hausverkäufers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss falsche Grundstücksgröße angeben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch aus c.i.c. wegen Aufklärungspflichtverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 846
  • ZIP 2012, 332
  • MDR 2012, 141
  • DNotZ 2012, 525
  • WM 2012, 756
  • BB 2012, 201
  • BauR 2012, 646
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Da der Sachbereich der §§ 434 ff. BGB somit nicht betroffen ist, kann uneingeschränkt auf die Grundsätze des Verschuldens bei Vertragsschluss zurückgegriffen werden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690).

    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht liegt dann vor, wenn der Beklagte zu 2, dessen Verhalten sich die Beklagte zu 1 gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, gewusst oder zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen hat, dass die Klägerin keine Kenntnis von den tatsächlichen Grundstücksgrenzen hatte (Senat, Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Solche Umstände liegen etwa vor, wenn der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit möglichen Mängeln ein Sachverständigengutachten überreicht (Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, NJW 2011, 1280 Rn. 11).

    Daher ist es Sache der Beklagten, diejenigen Umstände in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise zu konkretisieren, aufgrund deren sie von einer Kenntnis der Klägerin über die tatsächlichen Grundstückverhältnisse ausgegangen sein wollen (Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43, 48 Rn. 15).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für den Entschluss eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 171/10, WM 2011, 1956, 1957 Rn. 7; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für den Entschluss eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 15. Juli 2011 - V ZR 171/10, WM 2011, 1956, 1957 Rn. 7; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Dies könnte auch nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung sein; vielmehr legte eine solche Vereinbarung den Kaufgegenstand selbst und nicht lediglich dessen Beschaffenheit fest (vgl. zu einem solchen Sachverhalt Senat, Urteil vom 18. Januar 2008 - V ZR 174/06, NJW 2008, 1658).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 245/10
    Sie ist also so zu behandeln, als wäre es ihr bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen; dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagten mit einem niedrigeren - objektiv angemessenen - Kaufpreis einverstanden erklärt hätten (Senat, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2877 mwN).
  • BGH, 15.09.2023 - V ZR 77/22

    Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers im Rahmen einer Due Diligence

    Dagegen kann ein Verkäufer nicht ohne Weiteres erwarten, dass der Käufer Finanzierungsunterlagen oder einen ihm übergebenen Ordner mit Unterlagen zu dem Kaufobjekt auf Mängel des Kaufobjekts durchsehen wird (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 23. September 2022 - V ZR 133/21, NZM 2023, 137 Rn. 20; Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 165/17, NZM 2019, 452 Rn. 12; Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846 Rn. 6 f. mwN; Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 10 f.; Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34 mwN).
  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 89/22

    Erwecken falscher - einseitiger - Vorstellungen über den tatsächlichen Umfang des

    Dies könnte auch nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung sein; eine solche Vereinbarung legt vielmehr den Kaufgegenstand selbst und nicht lediglich dessen Beschaffenheit fest (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846 Rn. 9).

    Der Verkäufer kann allerdings wegen Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846 Rn. 6).

    Es kommt dann aber eine Inanspruchnahme der Beklagten wegen culpa in contrahendo (§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB) in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846 Rn. 6).

    Eine Haftung der Beklagten dem Grunde nach wäre dann, da der Anwendungsbereich der Sachmängelhaftung nicht eröffnet ist (oben Rn. 5), auch nicht davon abhängig, ob sie nur fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, aaO Rn. 9; zur Abgrenzung Senat, Urteil vom 8. April 2011 - V ZR 185/10, NJW 2011, 2128 Rn. 25).

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Ein Verkäufer muss auf einen Mangel nicht ausdrücklich hinweisen, wenn er dem Käufer vor Vertragsschluss Unterlagen überreicht hat, aus denen sich die Mangelhaftigkeit der Sache ergibt, und er deswegen die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer diese Unterlagen unter diesem Gesichtspunkt gezielt durchsehen und zur Grundlage seiner Kaufentscheidung machen wird (vgl. Senat, Urteile vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43, 46 Rn. 11 und vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846, 847 Rn. 7).
  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

    a) Allerdings besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Vertragsanschauung redlicherweise erwarten darf (Senat, Urteile vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94, BGHZ 132, 30, 34 und vom 11. November 2011 - V ZR 245/10, NJW 2012, 846, 847 Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 22 jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 04.07.2017 - 326 O 193/15

    Vorvertragliche Pflichtverletzung: Schadensersatz trotz

    Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846).

    aa) Für die Berechnung eines Schadens wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ist der Betrag maßgeblich, um den die Kläger, wegen der unterlassenen Aufklärung, die gekaufte Immobilie zu teuer erworben haben, Sie sind also so zu behandeln, als wäre es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen; dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte mit einem niedrigeren - objektiv angemessenen Kaufpreis einverstanden erklärt hätte (vgl. BGH NJW 12, 846 mwN).

  • OLG Brandenburg, 02.06.2016 - 5 U 34/14

    Grundstückskaufvertrag: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel;

    Soweit der Beklagte schließlich unter Beweisantritt behauptet hat, dem Kläger seien in einer "Kiste" sämtliche Planungsunterlagen übergeben worden, darunter ein Plan über den tatsächlichen Grundriss des Kellers, hätte er mit diesem Verhalten seinen Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer nicht genügt, sofern er nicht auf bestimmte Unterlagen besonders hinweist oder ihm aufgrund anderer Umstände bekannt ist, dass Anlass für den Käufer besteht, die Unterlagen einer genauen Prüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2012, 846).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Durch die Übergabe von Unterlagen erfüllt der Verkäufer seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn er die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer diese nicht nur zum Zweck allgemeiner Information, sondern unter einem bestimmten Gesichtspunkt gezielt durchsehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 245/10 -, juris, Rn. 7).
  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 326 O 193/15

    Immobilienkaufvertrag: Haftung des Verkäufers für Wertminderung durch Bebauung

    Dabei kann der Verkäufer auch verpflichtet sein, den Käufer über Umstände aufzuklären, die für dessen Preiskalkulation wesentlich sind, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Käufer sein Angebot auf der Grundlage falscher Vorstellungen abgibt (BGH 01.02.13 (V ZR 72/11) zitiert nach juris m.w.N.; BGH (V ZR 245/10) NJW 12, 846).

    Sie sind also so zu behandeln, als wäre es ihnen bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen; dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Beklagte mit einem niedrigeren - objektiv angemessenen - Kaufpreis einverstanden erklärt hätte (vgl. BGH NJW 12, 846 mwN).

  • OLG Hamm, 16.04.2012 - 22 U 79/10
    Auf die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Revision gegen das Senatsurteil vom 11.11.2010 mit Beschluss vom 16.06.2011 (GA III 514) zugelassen und mit Urteil und Versäumnisurteil vom 11.11.2011 in V ZR 245/10 (GA III 531 ff.) - welches in MDR 2012, 141 = ZIP 2012, 332 = ZNotP 2012, 58 veröffentlicht ist - die Sache unter Aufhebung des Urteils vom 11.11.2010 zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Insbesondere ist über solche Umstände aufzuklären, die nur der eine Vertragsteil kennt und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, etwa weil sie den Vertragszweck vereiteln könnten (BGH, Urteil vom 26. Januar 1996 - V ZR 42/94 -, Rn. 10; BGH, Urteil vom. März 1998 - VIII ZR 378/96 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 285/99 -, Rn. 7; BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 245/10 - Rn. 6).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 22 U 91/21

    Wohnflächenangaben in einem Maklerexposé als Beschaffenheitsangaben im Sinne von

  • OLG Köln, 18.04.2016 - 19 U 187/15

    Rechte des Käufers eines Hausgrundstücks mit durchfeuchteten Kellerwänden

  • OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14

    Beweislast für präsente Kenntnis des Verkäufers von aufklärungsrelevanten

  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 22 U 47/18

    Eigentumswohnung - Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • LG Düsseldorf, 13.03.2012 - 9 O 193/11

    Außerordentliches Kündigungsrecht eines Gewerberaummietverhältnisses bei

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2013 - 21 U 113/12

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt: Rücktritt vom Vergleich möglich?

  • OLG München, 28.08.2013 - 20 U 1498/13

    Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeitsschäden beim Hausverkauf - Haftung

  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 12 U 137/22

    Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines nicht

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