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   BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14   

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https://dejure.org/2015,41874
BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14 (https://dejure.org/2015,41874)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 (https://dejure.org/2015,41874)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2015 - V ZR 246/14 (https://dejure.org/2015,41874)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 BGB, § 10 Abs 6 S 2 WoEigG, § 10 Abs 6 S 3 WoEigG, § 14 Nr 4 Halbs 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie eines Entschädigungsanspruchs wegen einer Verschlechterung des Sondereigentums nach Durchführung einer Kellersanierung durch ...

  • IWW

    § 21 Abs. 2 WEG, § ... 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG, § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB, § 684 BGB, § 687 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 21 Abs. 4 WEG, § 687 Abs. 2 BGB, § 21 Abs. 3 bis 5 WEG, § 21 Abs. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 3, § 21 Abs. 8 WEG, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG, § 16 Abs. 7 WEG, § 16 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 16 Abs. 6 Satz 2 WEG, §§ 195, 199 BGB, § 204 Abs. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 684 Satz 1, § 812 BGB, § 684 Satz 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 684, 812; WEG §§ 10, 14, 16, 21
    Bereicherungsanspruch bei eigenmächtigem Instandsetzen von Gemeinschaftseigentum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Kosten der Sanierung der Kellersohle im Bereich der Souterrainwohnung eines Wohnungseigentümers sowie für den Austausch der Wohnungseingangstüren; Möglichkeit eines Bereicherungsanspruchs für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 812; WEG § 10 Abs. 6 Satz 2 und 3, § 14 Nr. 4
    Zum Bereicherungsanspruch eines Wohnungseigentümers nach eigenmächtiger Instandsetzung/-haltung von Gemeinschaftseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenerstattung bei eigenmächtiger Sanierung ?

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie eines Entschädigungsanspruchs wegen einer Verschlechterung des Sondereigentums nach Durchführung einer Kellersanierung durch ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG-Recht

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentum: Eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und Bereicherungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 812 ; WEG § 10 Abs. 6 S. 2; WEG § 14 Nr. 4
    Ersatz der Kosten der Sanierung der Kellersohle im Bereich der Souterrainwohnung eines Wohnungseigentümers sowie für den Austausch der Wohnungseingangstüren; Möglichkeit eines Bereicherungsanspruchs für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigenmächtige Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Sanierung - Kostenerstattung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenmächtige Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Gemeinschaftliches Eigentum nicht eigenmächtig sanieren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Das Notgeschäftsführungsrecht das einem Verwalter und jedem Wohnungseigentümer zusteht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Sanierungsarbeiten in einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich sind

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Notgeschäftsführung im Wohnungseigentum nur zur Abwendung unmittelbarer Schäden am Gemeinschaftseigentum

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums: Ersatzanspruch?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei eigenmächtiger Sanierung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Angemaßte Erhaltung: Voraussetzungen und Anspruchsverpflichteter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Kostenersatz wegen eigenmächtiger Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten bei Pflicht zur Durchführung der Arbeiten - Anspruchsgegner sind bei nicht Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses Wohnungseigentümer, andernfalls ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenersatz wegen eigenmächtiger Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angemaßte Erhaltung: Voraussetzungen und Schuldner eines etwaigen Anspruchs (IMR 2016, 115)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufopferungsanspruch: Wer schuldet seine Erfüllung? (IMR 2016, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 207, 40
  • NJW 2016, 1310
  • MDR 2016, 318
  • NZM 2016, 169
  • ZMR 2016, 210
  • JR 2016, 698
  • ZfBR 2016, 245
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Hat ein einzelner Wohnungseigentümer hierdurch Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein; aus der gegenseitigen Treuepflicht ergibt sich jedenfalls dann eine Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung an der Willensbildung, wenn nur die sofortige Vornahme einer bestimmten Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und diese von einem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt wird, der andernfalls Schäden an seinem Sondereigentum erleidet (vgl. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 15).

    Von dem Bestehen einer solchen Pflicht ist der Senat verschiedentlich ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 19; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 15).

    Schuldner dieses Aufopferungsanspruchs wäre zwar die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27 mwN; vgl. auch § 16 Abs. 7 WEG).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, Rz. 12 f., IMR 2016, 115 = BGHZ 207, 40).*).

    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, Rz. 12 f., IMR 2016, 115 = BGHZ 207, 40).*).

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, steht dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, grundsätzlich kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 13).

    Ihre Anwendung schließt § 21 Abs. 4 WEG aus; die Vorschrift geht als speziellere Norm vor (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 13).

    aa) Allerdings kam nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ein Bereicherungsausgleich für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Maßnahme des Wohnungseigentümers ohnehin hätte beschlossen oder vorgenommen werden müssen, sich das den Wohnungseigentümern zustehende Ermessen bei der Entscheidung über die Instandsetzung oder Instandhaltung also auf null reduziert hatte (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).

    Findet der Antrag in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit, kann er die Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG erheben (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 18; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 6).

    Bei Bedarf kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, NJW 2011, 3025 Rn. 11; Urteil vom 25. September 2015 V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 18).

    Ein eigenmächtiges Vorgehen lässt das Gesetz dagegen nur ausnahmsweise unter den engen Grenzen der Notgeschäftsführung zu (§ 21 Abs. 2 WEG; vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, aaO Rn. 7).

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Schuldner des Anspruchs ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27).

    Dazu gehört auch die Verschlechterung des Zustands des Sondereigentums (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 26).

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Vielmehr muss er zunächst die erforderliche Erstbeschlussfassung - notfalls mit der Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG - herbeiführen (Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 16).
  • BGH, 07.10.2020 - IV ZR 69/20

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag neben der

    Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187 Rn. 9-17 unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 12 f.).
  • BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen der aufgewandten Kosten

    Schuldner dieses Aufopferungsanspruchs wäre zwar die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27 mwN; vgl. auch § 16 Abs. 7 WEG).
  • AG Heidelberg, 21.06.2017 - 45 C 24/17

    WEG-Anlage: Abwasserleitungen sind Gemeinschaftseigentum

    Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft), BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14 -, BGHZ 207, 40-54, Rn. 12. Hier liegt Dringlichkeit vor.
  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Die Entscheidungen der Kammer zum Az. 318 S 21/14 und des BGH zum Az. V ZR 246/14 beträfen ausschließlich die §§ 684, 812 ff. BGB.

    Das Amtsgericht hat insoweit den Inhalt und die Reichweite der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 (BGHZ 207, 40 = NJW 2016, 1310) verkannt.

    Auch bei "reinen" Bereicherungsansprüchen gelten die vom Bundesgerichtshof in der Grundsatzentscheidung vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 entwickelten Grundsätze (so auch Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 22 Rdnr. 95).

    Soweit es in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 ergangen ist, im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs aus §§ 951, 812 ff. BGB als ausreichend angesehen wurde, dass die Aufwendungen, für die der klagende Wohnungseigentümer Ersatz verlangt, für den Geschäftsherrn "später" unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris) oder die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 4 W 4/05, Rn. 22, zitiert nach juris), ist dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt.

    Wer den Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft) (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 12, zitiert nach juris).

    Zu Unrecht meint der Kläger auch, die Kammer habe sich in ihrem Berufungsurteil vom 15.10.2014 - 318 S 21/14, das dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 zugrunde lag, nur mit Ansprüchen aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB befasst.

  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 89/16

    Wohnungseigentum: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des

    Der Anspruch richtet sich gegen den teilrechtsfähigen Verband (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 27, zitiert nach juris), wovon zu Recht auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

    Erfasst wird insbesondere der Schaden, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der "Benutzung" im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BGH, Urteil 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 26, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Dötsch, a.a.O., § 14 Rdnr. 200).

    In seinem Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 (BGHZ 207, 40, Rn. 15, zitiert nach juris) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung nochmals bestätigt und dahingehend zusammengefasst, dass die Umsetzung der gefassten Beschlüsse Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und für "Defizite bei der Umsetzung der gefassten Beschlüsse" allein der Verband haftet.

    Wie bereits ausgeführt, trifft die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband die Aufgabe, die gefassten Beschlüsse umzusetzen, und die (alleinige) Haftung für "Defizite bei der Umsetzung der gefassten Beschlüsse" (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Dies gilt ebenso für die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht nur dafür haftet, bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse über die Sanierung des Gemeinschaftseigentums ohne Verzug durch den WEG-Verwalter durchzuführen (BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40, Rn. 15, zitiert nach juris), sondern sich auch etwaige Mängel oder vom ausführenden Unternehmen zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Arbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss.

  • LG München I, 01.02.2016 - 1 S 12786/15

    Kein Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung von Sondereigentum

    (Anschluss an BGH Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 246/14 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer).

    b) Zwar schließen die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, insbesondere das Notgeschäftsführungsrecht nach dem Wohnungseigentümergesetz (des Verwalters nach § 27 I Nr. 3 WEG) einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB nicht generell aus; doch besteht er nur, wenn die Vornahme der Maßnahme dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, hier der Beklagten als - wie hier unterstellt - Sondereigentümer der Bleche, entspricht (vgl. für die umgekehrte Situation einer Geschäftsführung durch den Eigentümer BGH, Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 246/14, Rn. 8 nach juris).

    Ein Bereicherungsausgleich komme deshalb nur in Betracht, wenn die eigenmächtige Maßnahme des Wohnungseigentümers ohnehin hätte beschlossen oder vorgenommen werden müssen, d. h. zwingend geboten war (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14 -, Rn. 13 und 20, juris).

  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

  • BGH, 10.12.2021 - V ZR 32/21

    Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters?

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 162/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16

    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung

  • LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion;

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein

  • AG München, 03.12.2020 - 483 C 249/20

    Keine Berechtigung des WEG-Verwalters zur Auftragserteilung bei Defekt einer

  • LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18

    Anfechtung eines Negativbeschlusses

  • AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15

    WEG - Beschluss über "notwendige Sanierungsarbeiten"

  • AG Heidelberg, 08.08.2018 - 45 C 33/18

    Heizölbestellung durch Wohnungseigentümer - Erstattungsanspruch gegenüber

  • BGH, 25.03.2022 - V ZR 67/21

    Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage: Bezifferbarwerden des

  • AG Duisburg-Hamborn, 03.07.2019 - 23 C 56/19
  • AG Recklinghausen, 28.05.2019 - 90 C 55/18

    Beschlüsse sollen für ungültig erklärt werden

  • AG Berlin-Spandau, 12.12.2017 - 70 C 56/17

    WEG - Instandsetzungspflicht Sondereigentümer

  • LG Duisburg, 13.02.2020 - 5 S 112/19
  • AG Duisburg-Hamborn, 28.08.2019 - 23 C 56/19
  • AG Hamburg-St. Georg, 07.09.2018 - 980b C 77/16

    Wohnungseigentümerhaftung für schuldhaft verzögerte Instandsetzungen

  • LG München I, 10.03.2016 - 36 S 8135/15

    Rückforderungsanspruch des Eigentümers gegen WEG für überlassenes Geld; keine

  • AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18

    Anspruch auf Zweitbeschluss?

  • LG München I, 19.07.2022 - 36 S 5687/22

    Voraussetzungen für eine Beschlussersetzungsklage

  • AG Düsseldorf, 13.12.2017 - 232 C 99/17

    Wer haftet für auftragslos erteilte Instandsetzungsarbeiten?

  • LG Hamburg, 17.09.2018 - 318 S 44/18

    Wohnungseigentum: Negativbeschluss über die Reparatur einer Heizungsanlage bei

  • VG München, 20.10.2016 - M 11 K 16.2587

    Erfolglose Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für Anbau bei einer

  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19

    WEG - Beschädigung des Sondereigentums bei Instandsetzung des gemeinschaftlichen

  • LG Itzehoe, 08.02.2019 - 11 S 2/19

    Keine Duldungspflicht aus Treu und Glauben bei Verlegung von Breitbandkabeln im

  • AG Unna, 16.11.2022 - 18 C 24/22

    Einstweilige Verfügung gegen Umsetzung der Beschlüsse bei offensichtlicher

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