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   BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13   

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https://dejure.org/2014,2994
BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - V ZR 25/13 (https://dejure.org/2014,2994)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG, § 249 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete Terrassenüberdachung; Geltendmachung von Wiederherstellungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3 HS 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1
    Eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme; Nachteil für alle bei erschwerter Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage bei eigenmächtiger Errichtigung einer Terrassenüberdachung durch einen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beseitigungsanspruch einer baulichen Veränderung kann jeder einzelne Wohnungseigentümer aus eigenem Recht geltend machen, Schadensersatzansprüche bedürfen einer Ermächtigung durch die Gemeinschaft; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenmächtige bauliche Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer (hier: Terrassenüberdachung) als Nachteil für alle Eigentümer; Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gemeinschaftseigentums; geborene Ausübungsbefugnis der WEG

  • rabüro.de

    Zur Unzulässigkeit von baulichen Veränderungen im Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1
    Benachteiligung aller Wohnungseigentümer durch eigenmächtige bauliche Veränderung mit Folge erschwerter Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete Terrassenüberdachung; Geltendmachung von Wiederherstellungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22 Abs. 1
    Klage bei eigenmächtiger Errichtigung einer Terrassenüberdachung durch einen Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellt Terrassenüberdachung einen Nachteil dar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terassenüberdachung bei der Eigentumswohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Terrassenüberdachung verlangen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Terrassenüberdachung als Nachteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Terrassenüberdachung verlangen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Welche Ansprüche kann der einzelne Wohnungseigentümer geltend machen und welche stehen den Wohnungseigentümern nur gemeinschaftlich zu?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte bauliche Veränderung muss weg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte bauliche Veränderung muss weg

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtig vorgenommene Terrassenüberdachung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG - Nachteilig bei Mehrkosten

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Ein Dach ohne Zustimmung - Eigentümer in einer Wohnanlage war mit seinem Bau zu forsch gewesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenmächtig angebrachte Terrassenüberdachung muss entfernt werden! (IMR 2014, 167)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Individualanspruch bei beschädigtem Gemeinschaftseigentum (IMR 2014, 166)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1090
  • MDR 2014, 453
  • NZM 2014, 245
  • ZMR 2014, 554
  • WM 2014, 1303
  • BauR 2014, 1049
  • ZfBR 2014, 360
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010, V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).

    Denn insoweit besteht lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG (st. Rspr.; näher Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZB 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 9 f.).

    Schadensersatzansprüche sind nach der Rechtsprechung des Senats im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG (Urteil vom 10. Dezember 2011 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 mwN).

    Ob - wovon die Wohnungseigentümer selbst offenbar ausgegangen sind - allein die optische Veränderung, die mit der Terrassenüberdachung einhergeht, einen solchen Nachteil begründet (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, aaO Rn. 5), lässt das Berufungsgericht zwar offen.

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    e) Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6).

    Nach der zuerst genannten Auffassung träfe den Kläger nämlich nur dann eine Duldungspflicht, wenn alle Wohnungseigentümer der Maßnahme (formlos) zugestimmt hätten; wenn dies der Fall wäre, müsste allerdings auch nach der zweiten Auffassung geprüft werden, ob das auf den Formmangel gestützte Beseitigungsverlangen als treuwidrig anzusehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6; Niedenführ, ZWE 2012, 476, 477).

  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12

    Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt.
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt.
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Eine nach dieser Norm erforderliche Zustimmung ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts nur enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (näher Senat, Urteile vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8 und vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Und weil die Teilungserklärung - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei feststellt - keine von der gesetzlichen Kompetenzzuweisung abweichende Regelung enthält (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7), obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Fassaden allen Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG).
  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Nach anderer Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist nunmehr ein förmliches Beschlussverfahren vorgeschrieben (LG Berlin, ZWE 2011, 181, 182; LG München I, ZWE 2010, 98 f.; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 123 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 Rn. 6; Riecke/Schmidt/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 10, 23; Spielbauer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 8; BeckOK WEG/Elzer, Edition 18, § 22 Rn. 59 ff.; Hügel, FS Merle [2010], 167 ff.; Hügel/Elzer, NZM 2009, 457, 465; Lüke, ZfIR 2008, 225, 228 f.).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Schließlich ist die - hier unterbliebene - Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergebnisses im Regelfall notwendige Wirksamkeitsvoraussetzung eines Beschlusses (Senat, Beschluss vom 23. August 2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 341 f.).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Auszug aus BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
    Eine nach dieser Norm erforderliche Zustimmung ist in der Zuweisung des Sondernutzungsrechts nur enthalten, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (näher Senat, Urteile vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8 und vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

  • LG Berlin, 29.10.2010 - 55 S 155/10
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Er hat deshalb in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer in Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, ZfIR 2014, 382 Rn. 7).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Aus der hiermit normierten Beschlusskompetenz ergibt sich, dass eine Beschlussersetzungsklage gemäß § 21 Abs. 8 WEG des die bauliche Veränderung begehrenden Wohnungseigentümers statthaft ist (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 22 Rn. 164), ohne dass es auf die umstrittene Frage ankäme, ob eine etwa erforderliche Zustimmung nur im Beschlusswege oder auch formlos erteilt werden kann (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9 f.).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Für Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats - anders als etwa für Schadensersatzansprüche - auch keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, die zur Folge hätte, dass sie von vornherein nur durch den Verband geltend gemacht werden könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17 und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wohnungseigentümergemeinschaft sie deshalb gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis; vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteile vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6 und vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22).

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24; vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G).

    Der Senat hat dies zu § 22 WEG aF offengelassen (vgl. zum Streitstand u.a. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und

    Auf die bisher vom Senat offen gelassene Frage, ob die Zustimmung nur im förmlichen Beschlussverfahren erklärt werden kann (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 9; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 Rn. 6 jeweils mwN), kommt es auch hier nicht an.

    Hiervon ist auszugehen, soweit bauliche Veränderungen Eingang in die Beschreibung des Sondernutzungsrechts gefunden haben oder wenn sie nach dem Inhalt des jeweiligen Sondernutzungsrechts üblicherweise vorgenommen werden und der Wohnungseigentumsanlage dadurch kein anderes Gepräge verleihen (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 8; Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 73/11, ZWE 2012, 377; Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, ZWE 2014, 178 Rn. 7).

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21

    Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?

    Die Beklagte behauptet schon nicht, dass die Kläger - und alle übrigen Miteigentümer - ihre Zustimmung zu dem konkreten Vorhaben erklärt haben, weswegen es auf die Frage, ob diese Zustimmung nur im Rahmen einer förmlichen Beschlussfassung hätte erfolgen können (so etwa LG Hamburg, ZMR 2013, 373; offen gelassen in BGH, ZMR 2014, 554; dafür spricht nach neuem Recht § 20 Abs. 1 WEG n.F., wonach bauliche Veränderungen "durch Beschluss gestattet werden" können), nicht ankommt.

    Ein "Nachteil" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F. ist - im Einklang mit der Reichweite des § 14 Ziff. 1 WEG a.F. (vgl. BT-Drs. 19/18791, S. 52) - bei jeder nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung, die konkret und objektiv sein muss, gegeben; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. nur BGH, NZM 2014, 245, 246, Rn. 11 = ZMR 2014, 554; BVerfG, ZWE 2009, 438, 439 = ZMR 2010, 206).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    a) Für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, besteht ausnahmsweise keine geborene, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen; das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherigen Zustands umfasst (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17).

    Dagegen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche wegen Störungen des Gemeinschaftseigentums gemäß § 1004 Abs. 1 BGB (oder § 15 Abs. 3 WEG) nur dann durchsetzen, wenn sie diese durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG an sich gezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187 Rn. 12; Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6, 17; Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 Rn. 22; Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 6; Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 45/17, NZM 2018, 231 Rn. 7 ff.).

    Nur bezüglich der Wiederherstellung hat der Senat eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen (Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17; vgl. auch LG Hamburg, ZWE 2016, 24, 25).

    (2) Anders als es der Senat in seinem Urteil vom 7. Februar 2014 (V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 17) entschieden hat, ist der einzelne Wohnungseigentümer auch insoweit prozessführungsbefugt, als er die (von § 1004 Abs. 1 BGB umfasste) Wiederherstellung des vorherigen Zustands erreichen will.

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Insbesondere sind die Kläger jedenfalls solange befugt, die auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Ansprüche alleine geltend zu machen, wie die Gemeinschaft die Rechtsausübung - woran es hier fehlt - nicht durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG an sich gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 6; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 293 f., § 43 Rn. 76 mwN).
  • LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

    Schon deshalb sind solche auf die Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wenn Inhaber dieser Ansprüche die einzelnen Eigentümer sind und nicht die Gemeinschaft, im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich, d. h. aufgrund einer gemeinschaftlichen Entscheidung der Berechtigten, geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 11.12.1992, Az: V ZR 118/91, juris, Rn 10ff).

    In einer WEG besteht daher eine geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft i. S. des § 10 Abs. 6 S. 3, Halbsatz 1 WEG für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Gemeinschaftseigentums (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; Bärmann/Suilmann, 13. Aufl., Rn 249 zu § 10 WEG).

    Auch ist der einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich dazu befugt, Beseitigungsansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17; BGH, Urteil vom 05.12.2014, Az: V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn 6).

    Denn würde man dies zulassen, so könnte hierdurch wiederum das allen Berechtigten im Rahmen des ihnen zustehenden Schadensersatzanspruchs aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB zukommende Wahlrecht zwischen Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) und Geldersatz (§ 249 Abs. 2 BGB) vereitelt werden (vgl. für den Schadensersatzanspruch: BGH, Urteil vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13, juris Rn 17).

    Nach Ansicht der Kammer bleibt in der Entscheidung des BGH vom 07.02.2014, Az: V ZR 25/13 offen, ob im Falle einer Konkurrenz von Beseitigungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 BGB mit Schadensersatzansprüchen nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. mit § 249 Abs. 1 BGB für die Ansprüche insgesamt eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, oder ob der einzelne Eigentümer den auf § 1004 Abs. 1 BGB gestützten Beseitigungsanspruch noch selbständig geltend machen kann (dagegen etwa LG Hamburg Urteil vom 25.2.2015 - 318 S 110/14, juris Rn. 18).

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Sie sind vielmehr sog. gekorene Gemeinschaftsangelegenheiten (Beschluss vom 30. März 2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, 2188; Urteile vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 Rn. 10 und vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090, Rn. 6), Ansprüche also, deren Durchsetzung erst dadurch zur Gemeinschaftaufgabe wird, dass der Verband sie an sich zieht.

    Sodann wird festzustellen sein, ob die Anlegung der Betonfläche andere Wohnungseigentümer in einem über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012  - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 f. und vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090) und welcher der Beklagten im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB als Störer anzusehen ist.

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 221/17

    Feststellung eines Beschlussergebnisses unter der Bedingung des Widerspruchs

  • LG München I, 22.02.2017 - 1 S 4370/16

    Prozessführungsbefugnis bei auf die Wiederherstellung des Gemeinschaftseigentums

  • AG Sinzig, 08.08.2019 - 10a C 8/18

    Gartenterrasse ohne Genehmigung muss beseitigt werden

  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

  • LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 55/14

    Wohnungseigentumssache: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer auf dem

  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG München I, 24.03.2016 - 36 S 12134/15

    Grundsätzlich kein Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf

  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

  • OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung

  • BGH, 12.07.2018 - V ZR 221/17
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung

  • AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 39/14

    Einbau bodentiefer Fenster ist keine Sanierung von Dachgauben!

  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 10/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erforderlichkeit der formellen Genehmigung einer

  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

  • LG Hamburg, 01.03.2017 - 318 S 62/16

    Wohnungseigentumssache: Nicht hinnehmbarer Nachteil durch Austausch einer

  • AG Kassel, 15.11.2018 - 800 C 3071/18

    Das Schweigen des einen Miteigentümers auf den Plan des anderen Miteigentümers zu

  • LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion;

  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

  • LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 29/19

    Haftung von Mitwohnungseigentümer aus sukzessiver Mittäterschaft

  • LG Hamburg, 25.02.2015 - 318 S 110/14

    Wohnungseigentümer hat gegen Verwalter keinen Wiederherstellungsanspruch am

  • LG München I, 03.06.2016 - 40 O 11108/14

    WEG - Vorgehen gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen

  • AG München, 03.06.2015 - 482 C 23982/14

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft,

  • LG München I, 11.12.2019 - 1 S 11509/19

    Kein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümer um

  • AG München, 23.02.2016 - 483 C 15231/14

    Fehlende Ausübungsbefugnis für einen Rückbauanspruch

  • LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

  • LG Hamburg, 25.03.2020 - 318 S 93/19

    Wohnungseigentum: Bauliche Maßnahme im Bereich eines Sondernutzungsrechts;

  • LG Hamburg, 15.11.2017 - 318 S 19/17

    Beseitigungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

  • AG München, 07.11.2014 - 481 C 12979/14

    Gekorener Anspruch der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Beseitigung baulicher

  • LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten

  • LG Berlin, 11.09.2018 - 55 S 130/17

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs eines Imbisses in

  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

  • AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21

    Beseitigung von Müllbehältern

  • LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17

    Wohnungseigentumssache: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Grünfläche und

  • LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16

    Wohnungseigentumsanlage: Inanspruchnahme eines kleinen Teils des

  • AG Hamburg, 17.08.2021 - 9 C 42/21

    Eigentümer steht für Familienangehörige gerade!

  • AG Hamburg, 18.11.2020 - 40a C 146/19

    Beseitigung durch Störer verjährt: Störung kann auf eigene Kosten beseitigt

  • LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18

    Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung

  • LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2018 - 14 S 772/18

    Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen

  • AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15

    WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild

  • LG Köln, 25.02.2016 - 29 S 100/15

    Wann besteht ein Feststellungsinteresse?

  • AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2015 - 539 C 4/15

    WEG - Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.08.2017 - 72 C 146/15

    Vorbereitungsbeschlüsse werden nur auf formelle Mängel hin überprüft

  • VG Ansbach, 06.10.2022 - AN 9 K 22.01120

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Umbau eines Müllraums zu

  • AG Hamburg-St. Georg, 17.08.2018 - 980b C 48/17
  • AG Berlin-Schöneberg, 20.06.2018 - 770 C 64/17

    WEG - Schadensersatzanspruch gegen Verwalter wegen Pflanzenentfernung

  • AG Horb, 17.03.2015 - 1 C 400/14

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsfrist - bauliche Maßnahme als

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