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   BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73   

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https://dejure.org/1974,391
BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73 (https://dejure.org/1974,391)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1974 - V ZR 25/73 (https://dejure.org/1974,391)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 (https://dejure.org/1974,391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung - Klageeinreichung - Klagefrist - Unterbrechung der Verjährung - Mitwirkung des Staates - Verzögerung bei der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 270
    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 39
  • MDR 1975, 126
  • JR 1975, 152
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 10/14

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wahrung der

    Für diese Anfechtung wird eine Ausnahme anerkannt, weil die Anfechtung "unverzüglich" zu erklären ist (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) und das Interesse des Anfechtungsgegners im Vordergrund steht, alsbald darüber Klarheit zu erlangen, ob der Anfechtungsberechtigte von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05, aaO Rn. 26 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39 f.).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Nur in Ausnahmefällen - wenn die gesetzliche oder vertragliche Regelung, aus der sich die zu wahrende Frist ergab, einer eingeschränkten Anwendung der Rückwirkungsregelung entgegenstand - sollte anderes gelten (vgl. nur BGH 21. Oktober 1981 - VIII ZR 212/80 - zu II 2 und 3 der Gründe; 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 - zu II 2 der Gründe; aus der Literatur Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 167 Rn. 3; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 167 Rn. 2; MünchKomm-ZPO-Lüke 1. Aufl. § 270 Rn. 21 und 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 75 Rn. 8) .
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 11.10.1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39; Aufgabe von BGH, Urt. v. 10.2.1971 - VIII ZR 208/69, WM 1971, 383, 384 und Urt. v. 21.10.1981 - VIII ZR 212/80, NJW 1982, 172).

    Hieraus wurde geschlossen, die Regelung solle lediglich verhindern, dass der Kläger, der für eine Fristwahrung auf die Mitwirkung der Gerichte angewiesen sei, durch seinem Einfluss entzogene Verzögerungen bei der Zustellung einen Schaden erleide; für Fälle, in denen ein einfaches Schreiben ausreiche, sei die Vorschrift dagegen nicht geschaffen (BGH, Urt. v. 10.2.1971 - VIII ZR 208/69, WM 1971, 383, 384; Urt. v. 11.10.1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung über die Rückwirkung der Zustellung deshalb in Fällen nicht für anwendbar gehalten, in denen durch die Zustellung die - auch durch außergerichtliche Geltendmachung zu wahrenden - Fristen zur Erklärung einer Mieterhöhung (BGH WM 1971, 383, 384), zur Anfechtung wegen Irrtums (BGH NJW 1975, 39 f.) und zur Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (BGH NJW 1982, 172 f.) gewahrt werden sollten.

    Der V. Zivilsenat schließt allerdings für die von ihm entschiedene Frage der Wahrung der Anfechtungsfrist des § 121 BGB (BGH NJW 1975, 39 f.) eine Anwendung des § 167 ZPO nach wie vor aus: In diesem Fall komme das Interesse des Empfängers, rasch Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Anfechtungsberechtigte von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch mache, in dem Erfordernis der Unverzüglichkeit der Anfechtung zum Ausdruck und verbiete eine Rückwirkung der Zustellung.

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 208/06

    Schriftform bei Klageverzichtsvertrag

    Allerdings liegen im Hinblick darauf, dass der Kläger zur Übermittlung seiner etwa in der Klageschrift liegenden Anfechtungserklärung ersichtlich nicht den schnellstmöglichen, sondern einen mit erkennbarem Verzögerungsrisiko behafteten Weg gewählt hat (vgl. BGH 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 - NJW 1975, 39), Zweifel an der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts nahe.
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Es kommt deshalb darauf an, ob hier der von der Rechtsprechung zugelassene weitere Ausnahmefall vorliegt, daß zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstückstibertragungsvertrag nur verdeckt (Senatsurteile vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107; vom 21. Mai 1965, V ZR 156/64, WM 1965, 1006; vom 11. Oktober 1974, V ZR 25/73, LM Nr. 2 zu § 121 BGB).
  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des

    Eine analoge Anwendung des § 167 ZPO, der die Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage zurückbezieht, kommt für die Anfechtungsfrist des § 121 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris, insoweit nicht aufgegeben durch BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 -, juris, siehe dort Rn. 26 aE).

    Denn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB sind nur erfüllt, wenn die Anfechtungserklärung zum Zweck und mit der Bestimmung des unverzüglichen Transports an den Anfechtungsgegner weggegeben wird, nicht dagegen, wenn die Anfechtung in einer Klageschrift erklärt wird, die erst durch das Gericht dem Anfechtungsgegner zugestellt werden muss (BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris; Staudinger/Singer, BGB, Neubearbeitung 2017, § 121 Rn. 11).

  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Sie greift zugunsten des Käufers jedoch nicht ein, wenn dieser weiß, daß die schriftliche Anzeige den Adressaten nicht kurzfristig erreichen kann (vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 = NJW 1975, 39).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 272/11

    Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem

    Ein Schuldner kommt der Obliegenheit aus § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO, jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich mitzuteilen, nicht dadurch nach, dass er die Erklärungshandlung vornimmt, sondern die Erklärung muss der Treuhänderin oder dem Insolvenzgericht auch zugegangen sein (vgl. für §§ 121, 130 BGB BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Dem Erklärungsempfänger ist vielmehr eine gewisse Zeit zur Überlegung und zur Einholung eines Rates durch einen Rechtskundigen darüber, ob er das einseitige Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen soll, einzuräumen (vgl. Soergel-Hefermehl, aaO, § 121 Anm. 7; Staudinger- Coing, BGB, 11. Aufl., § 121 Anm. 3 ;Krüger-Nieland-Rffi-Kamn., 12-AufL ., § 121 Anm. 6; BGH, NJW 1975, 39 5 BGH, DB 1962, 6oo; RGZ 129-, 115 [1181; RGZ 64, 159 [161]; RGZ 9-9, 392 [399-]).

    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BGH NJW 1975, 39).

  • BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96

    Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks

    Die Einwilligung zu der zum Vollzug des Kaufvertrags vom 30. November 1991 noch ausstehenden Auflassung des Grundstücks stünde allerdings, wenn sie das formbedürftige Geschäft vorwegnähme, unter dem für dieses selbst geltenden Formgebot (vgl. die Rechtsprechung des Senats zur Beurkundungsbedürftigkeit der unwiderruflichen oder aus sonstigen Gründen bindenden Vollmacht, Urt. v. 22. April 1966, V ZR 164/63, WM 1966, 761 und v. 11. Oktober 1974, V ZR 25/73, NJW 1975, 39).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09

    Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe;

  • KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03

    Urkundenbeweis: Unzulässigkeit des Gegenbeweises gegen eine Privaturkunde

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

  • OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00

    Muss Vollmacht zum Grundstückskauf beurkundet werden?

  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15

    Wahrung tariflicher Ausschlussfrist durch Klageerhebung und demnächst erfolgende

  • BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95

    Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts

  • OLG Naumburg, 25.01.2005 - 1 Verg 22/04

    "Luftbild"; Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge eines vermeintlichen

  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00

    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 22/95

    Rechtsnatur der Überleitung von Anwartschaften von einer Zusatzversorgungskasse

  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79

    Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung

  • BAG, 31.08.1979 - 7 AZR 674/77

    Rechtsanwalt - Außergerichtliche Vollmacht - Berechtigung zu Rechtsgeschäften -

  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1091/01

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs; Bestandskraft eines zur Beilegung

  • OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

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