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   BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74   

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https://dejure.org/1976,5128
BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74 (https://dejure.org/1976,5128)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1976 - V ZR 254/74 (https://dejure.org/1976,5128)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1976 - V ZR 254/74 (https://dejure.org/1976,5128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung - Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei der Auslegung eines Vertrages - Inhalt eines eingetragenen Wegerechts unter dem Aspekt der Nutzung des Weges zum Beladen und Entladen - Beurteilung des Abstellens eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1977, 206
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58

    Notweg

    Auszug aus BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74
    Im Grundsatz zutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der weitere Hinweis der Revision, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (eingetragene) Wegegerechtigkeit, die sich auf das Befahren beschränkt, nichts anderes bedeutet, als daß der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um die Überfahrt in verkehrsüblicher Weise auszuführen, nicht aber um dort Fahrzeuge abzustellen (Urt. v. 30. April 1965 - V ZR 17/63 - BB 1965, 1125 = WM 1965, 1009; vgl. auch Urt. v. 26. April 1961 - V ZR 26/60 - LM BGB § 1018 Nr. 4; ferner BGHZ 31, 159 - Notweg).
  • BGH, 26.04.1961 - V ZR 26/60
    Auszug aus BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74
    Im Grundsatz zutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der weitere Hinweis der Revision, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (eingetragene) Wegegerechtigkeit, die sich auf das Befahren beschränkt, nichts anderes bedeutet, als daß der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um die Überfahrt in verkehrsüblicher Weise auszuführen, nicht aber um dort Fahrzeuge abzustellen (Urt. v. 30. April 1965 - V ZR 17/63 - BB 1965, 1125 = WM 1965, 1009; vgl. auch Urt. v. 26. April 1961 - V ZR 26/60 - LM BGB § 1018 Nr. 4; ferner BGHZ 31, 159 - Notweg).
  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Auszug aus BGH, 12.11.1976 - V ZR 254/74
    Im Grundsatz zutreffend ist in diesem Zusammenhang auch der weitere Hinweis der Revision, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine (eingetragene) Wegegerechtigkeit, die sich auf das Befahren beschränkt, nichts anderes bedeutet, als daß der Berechtigte auf dem belasteten Grundstück nur verweilen darf, um die Überfahrt in verkehrsüblicher Weise auszuführen, nicht aber um dort Fahrzeuge abzustellen (Urt. v. 30. April 1965 - V ZR 17/63 - BB 1965, 1125 = WM 1965, 1009; vgl. auch Urt. v. 26. April 1961 - V ZR 26/60 - LM BGB § 1018 Nr. 4; ferner BGHZ 31, 159 - Notweg).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Auswirkungen auf das dingliche Recht hätten sie insoweit, als Umstände aus ihrem Bereich - so auch die Ausübung eines Gestaltungsrechts - als Bedingung für die Ausübung oder den Bestand der Grunddienstbarkeit zu deren dinglichem Rechtsinhalt gemacht worden seien oder sich Einreden gegen das dingliche Recht aus ihnen ergäben (BGH DB 1977, 206).

    Statt dessen hatte er zu dieser Frage bereits in einem früheren Urteil ausgeführt, daß sich die Rechte und Pflichten der Parteien untereinander letztlich ohnehin nach den getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen richteten, weil diese einem abweichend eingetragenen dinglichen Recht einredeweise entgegengehalten werden dürften (Urteil vom 12. November 1976 - V ZR 254/74 - DB 1977, 206).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Der Bundesgerichtshof hat im Fall eines "Geh- und Fahrrechts" die Regel aufgestellt, dass der Berechtigte das belastete Grundstück im Zweifel seinem ganzen Umfang nach benutzen dürfe und nicht ein für allemal auf einen Teil des Grundstücks angewiesen sei (Urteil vom 30. April 1965, BB 1965, 1125; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1976, DB 1977, 206).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 48/04

    Weitergeltung einer Grunddienstbarkeit trotz Wegfalls einer diese

    Neben dem dinglichen Recht bestehende schuldrechtliche Vereinbarungen können lediglich Auswirkungen auf das dingliche Recht haben, soweit Umstände aus ihrem Bereich als Bedingung für die Ausübung oder den Bestand der Grunddienstbarkeit zu deren dinglichem Rechtsinhalt gemacht worden sind - was hier eindeutig nicht der Fall ist - oder sich daraus Einreden gegen das dingliche Recht ergeben (vgl. nur Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 1018 Rn. 27; BGH DB 1977, 206).
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