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   BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98   

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BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98 (https://dejure.org/1999,973)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1999 - V ZR 259/98 (https://dejure.org/1999,973)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - V ZR 259/98 (https://dejure.org/1999,973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auskehrung eines von dem Verfügungsberechtigten vor der investiven Veräußerung erzielten Mietzinses oder Pachtzinses und der aus dem Veräußerungserlös gezogenen Nutzungen statt Rückübertragung eines Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskehrungsanspruch; Restitutionsberechtigter; Miete; Pacht; Nutzungsherausgabe

  • Judicialis

    InVorG § 16; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 16; VermG § 7 Abs. 7 S. 2
    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder Pachtzinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 111
  • NJW 1999, 3329
  • MDR 1999, 1187
  • NZM 1999, 823
  • ZMR 1999, 690
  • NJ 1999, 654
  • WM 1999, 1729
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Ihm verbleiben im Grundsatz die Nutzungen, er hat die gewöhnlichen Unterhaltungskosten zu tragen (Senatsurteile vom 23. April 1999, V ZR 142/98, für BGHZ bestimmt; BGHZ 128, 210, 212).

    Als in diesem Sinne willkürlich verworfen kann eine Regelung erst werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326, 333; BVerfGE 55, 72, 90; Senat, BGHZ 128, 210, 216).

  • OLG Rostock, 21.08.1997 - 7 U 531/96
    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    a) Einmal kann nicht davon ausgegangen werden, daß für die Zuordnung von Nutzungen, die der Verfügungsberechtigte vor der investiven Veräußerung gezogen hat, eine Regelungslücke besteht (im Ergebnis ebenso Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 7 VermG Rdn. 184; Rapp, ebenda, § 16 InVorG Rdn. 84; Wegner, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 16 InVorG Rdn. 62; vgl. OLG Rostock, VIZ 1998, 92, 93; a.A. Drygalski, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 16 InVorG Rdn. 31).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) steht grundsätzlich der freien Wahl des Gesetzgebers unter den Sachverhalten, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will, nicht entgegen (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 89, 132, 142).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Als in diesem Sinne willkürlich verworfen kann eine Regelung erst werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326, 333; BVerfGE 55, 72, 90; Senat, BGHZ 128, 210, 216).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Ihm verbleiben im Grundsatz die Nutzungen, er hat die gewöhnlichen Unterhaltungskosten zu tragen (Senatsurteile vom 23. April 1999, V ZR 142/98, für BGHZ bestimmt; BGHZ 128, 210, 212).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Eine Analogie kommt nach der Rechtsprechung in Frage, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).
  • BGH, 19.03.1998 - III ZR 145/97

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Schon die frühere Regelung, wonach dem Restitutionsberechtigten keinerlei Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen gegen den Verfügungsberechtigten zustanden, ist überwiegend nicht als verfassungswidrig angesehen worden (vgl. BGH, Urt. v. 19. März 1998, III ZR 145/97, WM 1998, 1348 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) steht grundsätzlich der freien Wahl des Gesetzgebers unter den Sachverhalten, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will, nicht entgegen (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 89, 132, 142).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mithin ein sachlicher Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337; BVerfGE 81, 156, 206).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mithin ein sachlicher Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337; BVerfGE 81, 156, 206).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BGH, 02.03.2007 - V ZR 61/06

    Rechtsfolgen der Restitution eines Erbbaurechts; Herausgabe von Nutzungen aus

    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG, den Berechtigten hinsichtlich der Nutzungen so zu stellen, wie er bei zügiger Abwicklung des Restitutionsverfahrens stünde (vgl. Senat, BGHZ 142, 111, 115).

    a) Die Revision weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Rückübertragung des Vermögenswerts, dessen Nutzungen der Verfügungsberechtigte herausgeben soll, auf den Berechtigten voraussetzt (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG sowie Senat, BGHZ 142, 111, 113; Urt. v. 25. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88).

    Das bedeutet eine in sich geschlossene, mit der Grundregel von § 7 Abs. 7 Satz 1 VermG in Einklang stehende Regelung (Senat, BGHZ 142, 111, 114).

    Das folgt daraus, dass § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG die Wirkungen der Restitution teilweise vorwegnimmt und den Berechtigten in Bezug auf die anfallenden Entgelte aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen so stellt, als sei es bereits am 1. Juli 1994 zu einer Rückübertragung des Vermögenswerts gekommen (vgl. Senat, BGHZ 142, 111, 115).

  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 70/05

    Ansprüche des Berechtigten bei Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).

    Ein dennoch bestehender Anspruch gegen den Verfügungsberechtigten, den aus dem Grundstück erwirtschafteten Ertrag auszukehren, liefe im Ansatz auf eine nicht gewollte Zuordnung des Vermögenswertes an den Berechtigten vor der Rückübertragung hinaus (vgl. zu § 16 Abs. 1 InVorG Senat, BGHZ 142, 111, 113 f; Kolb, NJ 1999, 655; Nolting, EWiR 2000, § 7 VermG, 103, 104; Budde-Hermann in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 7 VermG Rdn. 82; Wegner, ebenda, § 16 InVorG, Rdn. 62; ferner OLG Rostock VIZ 1998, 92, 93; kritisch Weber LM InVorG Nr. 2; a.M. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 16 InVorG, Rdn. 31; Meyer-Seitz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG § 7 Rdn. 62; Eckhoff, VIZ 2000, 78).

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03

    Formularmäßige Freistellung des Verkäufers von weitergehenden

    Daß allein der Veräußerer verpflichtet ist, erklärt sich vielmehr daraus, daß der Zahlungsanspruch das Erfüllungssurrogat des infolge der investiven Veräußerung entfallenen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 BInvG) Anspruchs auf Naturalrestitution ist (Senat, BGHZ 142, 111, 114 für § 16 Abs. 1 InVorG), der ebenfalls nur gegen den Verfügungsberechtigten gerichtet war.
  • KG, 06.09.2004 - 24 U 206/03

    Vereinfachtes Rückübertragungsverfahren: Anspruch des Anmelders auf Herausgabe

    Die Beklagte wies dieses Ansinnen mit Schreiben vom 20.Juli 2001 unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 25. Juni 1999, V ZR 259/98, zurück (Anlage K 7).

    Eine Entscheidung des BGH...... (.......BGHZ 142, 111-116) thematisiert die hier aufgeworfene Frage nicht.

    Auch die Entscheidung des BGH vom 25. Juni 1999 V ZR 259/98 steht dem Anspruch der Kläger nicht entgegen.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Das bedeutet insbesondere, daß sich der Restitutionsanspruch regelmäßig nicht auf die in der Zeit vom Entzug des Vermögenswerts bis zu dessen Rückgabe gezogenen Nutzungen erstreckt; diese Schlußfolgerung wird durch die nachträglich in das Vermögensgesetz eingefügte Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 1 und die Ausnahme hiervon in § 7 Abs. 2 Satz 2 bestätigt (vgl. BGH, VIZ 1999, 540 ).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Dazu gehören die aus dem Kapital von dem Verfügungsberechtigten gezogenen Nutzungen, insbesondere Anlagezinsen, nicht (Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 259/98, BGHZ 142, 111, 116; Kimme/Wegner, Offene Vermögensfragen, Stand: Juni 1996, § 16 InVorG Rn. 51; RHI/Rapp, Stand: Dezember 2002, § 16 InVorG Rn. 84 f.; Rodenbach in: Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand: Dezember 1997, § 16 Rn. 50).
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 92/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).

    Ein dennoch bestehender Anspruch gegen den Verfügungsberechtigten, den aus dem Grundstück erwirtschafteten Ertrag auszukehren, liefe im Ansatz auf eine nicht gewollte Zuordnung des Vermögenswertes an den Berechtigten vor der Rückübertragung hinaus (vgl. zu § 16 Abs. 1 InVorG Senat, BGHZ 142, 111, 113 f; Kolb, NJ 1999, 655; Nolting, EWiR 2000, § 7 VermG, 103, 104; Budde-Hermann in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 7 VermG Rdn. 82; Wegner, ebenda, § 16 InVorG, Rdn. 62; ferner OLG Rostock VIZ 1998, 92, 93; kritisch Weber LM InVorG Nr. 2; a.M. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 16 InVorG, Rdn. 31; Meyer-Seitz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG § 7 Rdn. 62; Eckhoff, VIZ 2000, 78).

  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 91/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).

    Ein dennoch bestehender Anspruch gegen den Verfügungsberechtigten, den aus dem Grundstück erwirtschafteten Ertrag auszukehren, liefe im Ansatz auf eine nicht gewollte Zuordnung des Vermögenswertes an den Berechtigten vor der Rückübertragung hinaus (vgl. zu § 16 Abs. 1 InVorG Senat, BGHZ 142, 111, 113 f; Kolb, NJ 1999, 655; Nolting, EWiR 2000, § 7 VermG, 103, 104; Budde-Hermann in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 7 VermG Rdn. 82; Wegner, ebenda, § 16 InVorG, Rdn. 62; ferner OLG Rostock VIZ 1998, 92, 93; kritisch Weber LM InVorG Nr. 2; a.M. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 16 InVorG, Rdn. 31; Meyer-Seitz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG § 7 Rdn. 62; Eckhoff, VIZ 2000, 78).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Er ist Erfüllungssurrogat des dem Grunde nach bestehenden, nach § 16 Abs. 1 Satz 1 VermG festzustellenden oder sonst nachzuweisenden Restitutionsanspruchs (zum Surrogatscharakter des Ausgleichsanspruchs vgl. Senat BGHZ 142, 111, 114).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 39/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Mietzinses

    Grund für die Einführung des Anspruchs durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) war es, dem Mißstand abzuhelfen, daß Mieteinnahmen aus restitutionsbelasteten Grundstücken vielfach nicht für notwendige Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen zugunsten des Objekts eingesetzt, sondern für andere Zwecke verwendet werden; zugleich sollte einer Verzögerung des Restitutionsverfahrens entgegengewirkt und eine Gleichbehandlung der Berechtigten, unabhängig vom Zeitpunkt der Restitution, gefördert werden (BT-Drucks. 12/7588, S. 48; Senat, BGHZ 142, 111).
  • KG, 01.04.2004 - 16 U 142/03

    Vereinfachtes Rückübertragungsverfahren nach dem Investitionsvorranggesetz:

  • KG, 04.01.2004 - 16 U 142/03

    Anspruch auf Auskunft über die eingenommenen Entgelte aus der Verwaltung eines

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

  • OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswertes eines verkauften

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