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   BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15   

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https://dejure.org/2016,34939
BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15 (https://dejure.org/2016,34939)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2016 - V ZR 261/15 (https://dejure.org/2016,34939)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - V ZR 261/15 (https://dejure.org/2016,34939)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Unterbrechung für ein Mandantengespräch zwischen Wohnungseigentümern und ihrem Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung; Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten während der Versammlung; Ordnungsmäßige Durchführung der Versammlung; Beschränkung ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige Unterbrechung der Eigentümerversammlung führt zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse, nicht zur Nichtigkeit; § 24 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 24
    Nicht nichtige aber ermessensfehlerhafte Unterbrechung einer Eigentümerversammlung zum Zweck des Mandantengesprächs

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerversammlung: Unterbrechung für ein Mandantengespräch zwischen Wohnungseigentümern und ihrem Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24
    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung; Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten während der Versammlung; Ordnungsmäßige Durchführung der Versammlung; Beschränkung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung - für ein Mandantengespräch?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für Mandantengespräch?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    WEG-Versammlung: Darf sie unterbrochen werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbrechung einer Eigentümerversammlung zwecks Durchführung eines Gesprächs zwischen Wohnungseigentümer und Rechtsanwalt grundsätzlich unzulässig - Unterbrechung zwecks Mandantengesprächs nur bei Vorliegen besonderer Umstände

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch? (IMR 2016, 516)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 666
  • MDR 2016, 1441
  • NZM 2017, 95
  • ZMR 2016, 976
  • NZG 2017, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 46/15

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in ZWE 2016, 141 abgedruckt ist, erging der Beschluss formell fehlerhaft.

    Vielmehr ist es den Wohnungseigentümern zumutbar, Informationsgespräche mit ihrem Prozessbevollmächtigten zeitlich so zu legen, dass die Eigentümerversammlung hiervon unberührt bleibt (vgl. Drasdo, NZM 2016, 174, 176; Dötsch, jurisPR-MietR 12/2016 Anm. 5).

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15
    Durch den Ausschluss des Klägers und zweier weiterer Wohnungseigentümer von diesem Gespräch sind diese daher nicht in ihrem Recht auf Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung (vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8) beschnitten worden.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15
    Die Klage könnte nur Erfolg haben, wenn der Beschluss nach § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 182, 307 Rn. 19).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15
    Die Klage könnte nur Erfolg haben, wenn der Beschluss nach § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 182, 307 Rn. 19).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Auszug aus BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15
    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, ZWE 2015, 410 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18

    Beschlussmängelverfahren gegen Wohnungseigentümer: Erteilung von prozessführenden

    Es bestehen auch keine Bedenken gegen ihre Wirksamkeit, weil einzelne Beschlussmängelgründe - wie hier das mögliche Fehlen der Beschlusskompetenz - abtrennbare Teile des Streitstoffs sein können (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7; Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9).

    (6) Dass die Wohnungseigentümer die Kompetenz haben, dem Verwalter im Wege eines den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechenden Beschlusses Weisungen für die Führung des Anfechtungsprozesses zu erteilen, schließt nicht aus, dass sich die verklagten übrigen Wohnungseigentümer mit dem Verwalter und ggf. mit dem sie vertretenden Rechtsanwalt außerhalb einer Eigentümerversammlung und ohne die Anwesenheit des Anfechtungsklägers über das Vorgehen in dem Beschlussanfechtungsklageverfahren abstimmen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 12; siehe auch Zschieschack, ZWE 2018, 391, 393 f.; Schmidt-Räntsch, ZWE 2018, 2, 12).

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    Sie setzt voraus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, ZWE 2017, 45 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Solche abtrennbaren Teile des Streitstoffs können auch einzelne Beschlussmängelgründe sein (Senat, Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 261/15, NJW 2017, 666 Rn. 9; Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 7).
  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

    Eine beliebige Verfahrensunterbrechung zu nicht genannten inhaltlichen Zwecken ist jedoch nicht geboten (allgemeine Meinung auch in anderen Verfahrensarten, vgl. z.B. BGH, U. v. 8.7.2016, V ZR 261/15), schon gar nicht bietet sie die Basis für ein Ablehnungsgesuch gegen Richter.
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